Da mein Schicksal bei vielen, denen ich das erzählt habe, sehr viel Erstaunen und Verwunderung ausgelöst hat, habe ich mir gedacht, dass meine unglaubliche aber tatsächliche Geschichte insgesamt interessieren könnte. Denn hier wird wieder einmal deutlich, dass in unserem Land das Familienrechtssystem viele Defizite hat: Fehlentscheidungen und rechtswidrige Praktiken der staatlichen Organe haben unschuldigen Kindern ihren sehr geliebten Vater für immer entzogen und blenden ihn aus dem Leben der Kinder einfach aus.
Meine Story handelt von leiblichen Kindern, die von meiner Exfrau mit Hilfe des Staates und der beteiligten Institutionen vom Vater weggenommen worden sind und derweil entfremden. Ich konnte mit meinen Kindern seit November 2015 keinen einzigen Kontakt aufnehmen. Jeder Versuch, den Kontakt zu meinen Kindern zu bekommen, wurde bis heute blockiert und verhindert.
Wir hatten ein liebevolles und harmonisches Zusammenleben mit meinen Kindern in Berlin gehabt. Als es zur Trennung mit meiner Exfrau kam, begann auch die Entfremdung der Kinder zu mir.
Kurz vor der Trennung von meiner Exfrau hat sie mir sogar noch gesagt, dass wenn wir uns trennen, sie dafür sorgen wird, dass ich nie wieder meine Kinder zu Gesicht bekommen werde. Wie gesagt, so getan. Das, was sie mir angedroht hat, hat sie mit Hilfe des Staates tatsächlich realisiert.
Erreicht hat sie das alles nur auf Grundlage von Lügen und Behauptungen. Da ich bis dato unserem Staatssystem in Deutschland vertraut hatte, habe ich mir nie erträumen können, dass meine Exfrau diese Drohung hätte je verwirklichen können.
Mit der Entführung meiner Kinder aus der Schule und aus dem Kindergarten durch meine Exfrau, nach der Trennung vor mehr als 2 Jahr, beginnt die ganze Geschichte.
Baustein 1:
Kriminalisierung des Vaters durch erfundene Szenarien
Zunächst hat sie durch ihre Behauptungen bei der Polizei dafür gesorgt, dass ein Sondereinsatzkommando mit Polizisten von ca.15 Beamten meine Wohnungstür mit einem Rammbock aufgebrochen und die Wohnung mit gezogenen Waffen gestürmt haben. Ich wurde mit Handschellen auf den Rücken gefesselt und auf den Boden gelegt. Mehrere schwer bewaffnete Beamte fixierten mich dann wie einen Schwerverbrecher auf den Boden. Der Umgang der Polizisten und des Sondereinsatzkommandos mit mir war wie in einem schlechten Krimi. Ich hatte Lebensängste als die Mündung der Schusswaffe von zum Teil tollpatschigen Polizisten auf mich gerichtet war. Nach dem sinnlosen Einsatz zog die Polizei wieder ab.
Baustein 2:
Vom Staat angebotener Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes
Später strebte meine Exfrau eine Gewaltschutzanordnung mit Behauptungen über mich bei einem Berliner Familiengericht an. Dieser wurde auch im Laufe der Zeit vom Familiengericht beschlossen. Die Jugendämter haben total versagt, indem sie keine Fakten analysiert haben, um den Kindern dieses verlogene Spiel zu ersparen. Im Gegenteil, sie haben die Behauptungen meiner Exfrau gegen mich verwendet und haben ihr noch Ratschläge und Tipps gegeben, damit sie die Kinder von mir fernhalten konnte. Nach der Entführung meiner Kinder wollte ich beim Jugendamt sofort vorsprechen, jedoch wurde ich für eine Sprechstunde erst nach einer Woche akzeptiert.
Baustein 3:
Durch bewusste Ignoranz gegenüber Rechtsstaatlichkeit Übernahme der Vorverurteilung durch die familiale Intervention
Später sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wofür eine Verfahrensbeiständin aus Berlin für die Kinder vom Gericht ausgewählt worden war. Diese sehr junge und unprofessionelle Verfahrensbeiständin hat vor diesem Gerichtstermin nur ein einziges Mal mit mir persönlich gesprochen. Sie hat auch ebenfalls nur ein einziges Mal vor dem Gerichtstermin in Berlin mit meiner Exfrau und den Kindern gesprochen. Dieses Gespräch fand außerhalb eines Gerichtstermins im Gerichtsgebäude bei dem Richter statt, wo auch zu Unrecht die Anwältin meiner Exfrau mit zugegen war. Nach diesem einzigen kurzen Gespräch, das im Büro des Richters stattgefunden hatte, konnte sich nun auch angeblich die Verfahrensbeiständin ein Bild über das ganze Geschehen machen. Sie hatte ihre Position dann auf der Seite meiner Exfrau eingenommen und deren Behauptungen gegen mich verwendet. Ihre Entscheidung war an diesem Tag schon gefallen, so vertrat sie ab da die Meinung, dass es das Beste für das Kindeswohl sei, die Kinder für eine ganze Weile vom Vater zu trennen, damit die Kinder „zur Ruhe kommen“ könnten.
Tage später fand dann eine Gerichtsverhandlung statt, bei der alle Bereiche Gewaltschutzanordnung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgang und Sorgerecht gleichzeitig verhandelt worden sind. Der Richter kam schließlich bei der Gerichtsverhandlung zum Entschluss, dass bei der Gewaltschutzanordnung beide Eltern sich fürs Erste voneinander fernhalten sollten. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde, auf Empfehlung der Sachbearbeiterin vom Jugendamt und der Verfahrensbeiständin, meiner Exfrau zugesprochen. Jedoch sollten die Kinder einen Umgang mit dem Vater haben und der Richter beschloss den Umgang mit den Kindern und mir durch eine einstweilige Anordnung.
Baustein 4:
Menschenrechtswidrige Unterstützung durch ein Frauenhaus und Schaffung von Entfernung
Weil meiner Exfrau der Umgangsbeschluss nicht ins private Weltbild passte, hat sie sich derweil weitere menschenrechtswidrige Unterstützung und angeblichen Schutz in einem Frauenhaus in M. (650 km entfernt) gesucht, wo sie auch mit meinen Kindern untergekommen ist.
Baustein 5:
Psychiatrisierung der Kinder mit dem einzigen Zweck der alleinigen Schuldverschiebung auf den Vater
Dort wurde ihr empfohlen, die Kinder psychologisch-pädagogisch therapieren zu lassen. Natürlich waren diese durch den kalten Entzug des Vaters schwer belastet. Frau musste nun eine Möglichkeit finden, dies allein dem Vater anzulasten. Diese Behandlung sollte im Prinzip nur eine weitere taktische Erschwerung gegen mich sein, um den Umgang zu verhindern und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mehr zurück bekommen zu können. Denn eine begonnene Behandlung in M. hätte zur Folge, dass die Kinder dann in M. örtlich gebunden wären.
Auch der neuen zuständigen Jugendamt-Mitarbeiterin in M. wurde diese Behandlung für meine Kinder vom Frauenhaus empfohlen. Nach acht weiteren Monaten Entzug der Kinder durch meine Exfrau mit Hilfe von Jugendämtern, kam es im Juni 2016 zum ersten möglichen Jugendamt-Gespräch in M. für mich. Denn dadurch, dass sie die Kinder – legal! – nach M. entführt hatte, hatte sich die neue Zuständigkeit vom Jugendamt auch nach M. verlagert.
Bei diesem Gespräch habe ich schon gemerkt, dass mein Gegenüber voreingestellt war und es ihr eigentlich nur darum ging, die Unterschrift für die Behandlung von mir zu bekommen. Am Ende des Gespräches wurde ich für den lang ersehnten Umgang mit meinen Kindern und dessen Realisierung an den Kinderschutzbund verwiesen. Denn der Umgang sollte in M. zunächst begleitet durch den Kinderschutzbund stattfinden.
Baustein 6:
Annullierung aller vorhergegangenen Entscheidungen und Eröffnung eines neuen Verfahrens aus dem „autonomen“ Missbrauchsbereich des Frauenhauses heraus
Da ich aus Berlin die 650 km nach M. angereist war, um mit der neuen Jugendamt-Mitarbeiterin zu sprechen, habe ich im Anschluss gleich den Kinderschutzbund aufgesucht. Mit der Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund sollte ich die Umgangsdurchführung besprechen und die Termine festlegen.
Auch dem Kinderschutzbund ging es in Wirklichkeit wieder nur um die Unterschrift für die Behandlung der Kinder. Das Thema Umgangsgestaltung war für diese Mitarbeiterin nur nebensächlich. Denn im selbigen Gespräch teilte mir die Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund mit, dass sie nur freiwillig arbeite und der im Berliner Familiengericht beschlossene Umgangsbeschluss in M. keine Bedeutung habe. Des Weiteren teilte die Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund mir mit, dass der Umgang nur stattfinden könne, wenn die Mutter damit einverstanden sei und mitwirke.
Es hat natürlich nicht lange gedauert bis die Mitteilung kam, dass die Kindesmutter nicht mit dem Umgang einverstanden sei und dass der Umgang nicht stattfinden könne.
So kam es dann nach neuneinhalb Monaten Kindesentfremdung zu einem erneuten Gerichtstermin in M., wo das Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgang wieder behandelt wurde.
Der Gerichtstermin war wieder, wie bei den vorangegangenen Gerichtsverfahren, eine Besonderheit für sich. Denn er wurde wie bei den anderen Verfahren unter unnötigem Polizeischutz mit strengen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, da ich immer noch durch die Behauptungen meiner Exfrau wie ein Schwerverbrecher angesehen wurde.
Wir haben uns mit meiner Anwältin nur gefragt, warum der Staat ein so hohes Interesse an der Unterstützung eines kriminellen Systems unter Ignoranz jeder Rechtsstaatlichkeit hat, dass er so viel Steuergelder einsetzt, um die Parteiaussage einer Frau ungeprüft zur Wahrheit machen zu können. In diesem Gerichtstermin ging es auch wieder nur um die Unterschrift von mir für die psychologisch pädagogische Behandlung der Kinder und nicht tatsächlich um die Verwirklichung des beschlossenen Umgangs, der seitens der Kindesmutter mit Hilfe des Frauenhauses, der Jugendamt-Mitarbeiterin und der Verfahrensbeiständin aus Berlin sowie dem Kinderschutzbund aus M. verhindert worden war.
Baustein 7:
Alle Gewalt der Kindesbesitzerin wird ignoriert und die Schuld wird nur beim ausgegrenzten Elternteil gesucht
Obwohl die neue Verfahrensbeiständin aus M., die auch mit den Kindern gesprochen hatte, dem Gericht vorgetragen hat, dass die Kinder unter einer extremen Manipulation durch die Kindesmutter stehen, wurde das derweil so stark geschädigte Kindeswohl vom Gericht vernachlässigt.
Das Einzige, was ich mit meiner Anwältin in diesem Gerichtstermin erreichen konnte, war, dass wir es geschafft haben, einen Gutachter zur Klärung der Tatsachen vom Gericht einzufordern, denn offensichtlich hatte bei diesem Gerichtsverfahren keiner Interesse daran, über die Kindeswohlgefährdung zu verhandeln und die Wahrheit mit den Tatsachen ans Licht zu bringen.
Dieser Gerichtsgutachter wurde dann vom Gericht für ein psychologisches Gutachten beauftragt. Vorrangige Aufgabe des Gutachters war jedoch, festzustellen, ob ein Umgang mit dem Vater befürwortet werden konnte oder nicht. Denn obwohl ein Umgangsbeschluss schon aus Berlin von 02/2016 vorlag, haben ergänzende Behauptungen meiner Exfrau nun angeblich dies erforderlich gemacht. Und aus diesem Grund wurde der Umgang nun bis zur Fertigstellung des Gutachtens weiterhin ausgesetzt.
Schließlich wurde ich dazu gedrängt, diese geforderte Behandlung zu unterschreiben, was ich dann auch letztendlich tat. Denn die Umgangsvoraussetzung wurde nun abhängig von meiner Unterschrift gemacht.
Baustein 8:
Manipulation durch krasse Instrumentalisierung des Kindes
Nach diesem Gerichtsverfahren kam schon die nächste Überraschung. Meine Kinder wurden für die Durchsetzung der eigenen Interessen meiner Exfrau weiterhin instrumentalisiert.
Mein damals siebenjähriger Sohn, dem ich das Lesen und Schreiben beigebracht hatte und der gerade mal seinen Namen und ein paar kurze Wörter schreiben konnte, hatte nun dem Richter aus Berlin, der den Umgang beschlossen hatte, einen angeblich persönlichen Brief geschrieben.
Der Brief, der sechs volle DIN A4 Seiten lang war, wurde im Frauenhaus geschrieben und mit Hilfe einer Sozialpädagogin, die im Frauenhaus tätig war, an den Richter übermittelt. Inhalt des Briefes war diesmal angeblich der persönliche Wunsch meines Kindes, den Vater nicht mehr sehen zu wollen. Und ebenfalls Inhalt dieses Briefes waren angebliche Behauptungen meiner Kinder, dass ich sie schlecht behandelt hätte.
Meine Kinder werden mittlerweile nur noch durch meine Exfrau fremdbestimmt.
Zum ersten Gerichtsurteil für das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus Berlin habe ich Widerspruch eingelegt. Doch der Widerspruch wurde vom Kammergericht nicht gewährt, da keine neuen entlastenden Vorkommnisse vorgetragen worden seien. Die neuen Vorkommnisse, die ich vorgetragen hatte, waren anscheinend für das Kammergericht nicht von Bedeutung.
Im Verlauf der ganzen Zeit hat mittlerweile der Gerichtsgutachter einige Eindrücke über den Sachverhalt bekommen und ein Gutachten fertig gestellt.
Nun sind mittlerweile mehr als 2 Jahr vergangen, in denen ein Vater seine Kinder nicht ein einziges Mal sehen oder sprechen konnte. An Geburtstagen, zu Weihnachten und sonstigen Ereignissen konnte ich nicht wie gewohnt für meine Kinder da sein. Nicht einmal ihre Geschenke konnte ich meinen Kindern geben. Und das alles zu Unrecht, durch Behauptungen meiner Exfrau, und mit Hilfe des ganzen kinderunfreundlichen Systems und deren mitbeteiligte Organe.
Baustein 9:
Weil die Professionen den Kontakt der Kinder mit dem Vater sehen wollen, zieht die Mutter die letzte Trumpf-Karte in diesem dreckigen Spiel
Nachdem nun auch der vom Familiengericht beauftragte Gerichtsgutachter sowie die Verfahrensbeiständin aus M. sich dafür ausgesprochen haben, die Intervention und den Umgang der Kinder mit dem Kindesvater sehen zu wollen, kam schon die nächste Überraschung, die nicht lange auf sich warten ließ.
Denn meine Exfrau bezichtigte mich nun auch noch einer in der Vergangenheit liegenden angeblichen Vergewaltigung und somit wäre es unmöglich für meine Exfrau, einen Umgang der Kinder mit dem Vater zuzulassen.
Wie Sie aus meiner Story entnehmen können, sind das aufeinander folgende Systembausteine, die immer wieder zur Entfremdung eines Kindesvaters verwendet werden. So entsteht wieder ein entsorgter Vater mehr in unserem Staat. Die Kinder werden nur als Spielball ausgenutzt, um auf deren Rücken das ganze miese Spiel gegen den Vater durchzuziehen. Dem Vater werden die väterlichen Rechte und Pflichten genommen – er wird kalt entsorgt.
Die Absicht der Politik, Väter zu entsorgen und nur noch als Arbeitssklaven auszubeuten, wurde umgesetzt.