Im haarsträubenden Missbrauchsfall aus dem Breisgau werden Gründe für das Versagen der Ämter und Gerichte gesucht und es werden vielschichtige Konsequenzen gefordert. Ein bestimmender ideologischer Systemfehler wird dabei umgangen wie vom Teufel das Weihwasser: Die Mutter ist als unangreifbare Gutmenschin die letzte Entscheidungsinstanz im deutschen Familienrecht. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Die immer wieder auftauchende Aussage von FamilienrichterInnen ist entlarvend:
„Wenn die Mutter nicht will, können wir auch nichts machen!“
Dahinter steht die Erfahrung, dass Familiengerichte Mütter nicht für kindeswohlschädliches Verhalten sanktionieren (können/dürfen). Eine OLG-Richterin zu mir: „Wissen Sie, Herr Krieg, wir sind nicht dazu da, Mütter zu bestrafen!“ Das dürfen die Gerichte eben nur Vätern zumuten.
Das ist auch der Grund, warum die Bewehrung von familiengerichtlichen Vereinbarungen mit Ordnungsmitteln meist eine Lachnummer ist und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht funktioniert. Genau das hat auch der EGMR im Urteil Kuppinger vs. Deutschland II gerügt.
Am 29.01.2003 entschied das BVerfG, dass jede nicht eheliche Mutter in Deutschland so gut ist, dass sie ohne Nachprüfung das Alleinige Sorgerecht über ihr Kind inne hat und dass allein sie darüber entscheidet, ob dem Vater dasselbe Recht zusteht. Dass eine Bürgerin dieses Landes allein entscheidet, wieviele Grundrechte einem anderen Bürger dieses Landes zustehen, ist eine offene Menschenrechtswidrigkeit – was das BVerfG aber 2003 nicht zu erkennen in der Lage war. Das ist nur dann zu verstehen, wenn man voraussetzt, dass auch das BVerfG eben nicht unabhängig ist, sondern an Lobbyinteressen aufgehängt ist. Das ist aus einem Blick mit Abstand ungeheuerlich – hat aber eine Haltung als Basis, die immer noch in Politik, Recht und Gesellschaft gültig ist: Die Mutter ist die immer Gute und Väter sind potentielle Täter.
Im Fall des Sorgerechts für nicht eheliche Väter wurde die Entscheidung des BVerfG sieben Jahre später durch eine Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gekippt. Diese schallenge Ohrfeige aus Straßburg versucht das BVerfG bis heute sorgsam zu bemänteln.
(Nachtrag 2022:) So wie die neue Bundesfamilienministerin Stiefel für ihr Versagen als Umweltministerin ein passendes „Wording“ sucht, wird entsprechend getextet: „Im Jahr 2010 hat das BVerfG nicht ehelichen Vätern den Weg zur gemeinsamen Sorge eröffnet“. Ja, irgendwie schon – dass sie aber dazu vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezwungen werden mussten, das verschweigen sie. Das war aber eine punktuelle Intervention, der Systemfehler wurde nicht angegriffen. Auch heute noch ist ein (Trennungs-)Vater meist ein solcher von Mutters Gnaden. Und die neue Praxis der Sorgerechtsbeantragung für nicht eheliche Väter hätte uns eigentlich schon längst wieder zum EGMR bringen müssen. Dieser hatte damals nicht den Sumpf ausgetrocknet, sondern nur ein Leck abgedichtet.
Über 90% aller Kinder aus Trennungen leben bei der Mutter, die dafür auch nicht das Alleinige Sorgerecht braucht. Auch das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dafür nicht nötig. Es genügt, den Vater über den Umgang dazu zu erpressen, dass er dem Hauptaufenthalt des Kindes bei der Mutter zustimmt und dieser damit die Möglichkeit einräumt, sich als Besitzerin des Kindes zu gebärden und alles zu bestimmen.
„Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch ihrem Kind gut!“
Das ist ein Lieblingsrat von Beratenden aus öffentlich finanzierten Beratungseinrichtungen und von Jugendämtern (85% Frauen als Beschäftigte) an Väter. Sie geben damit zu, dass das Wohl der Mutter vor dem Kindeswohl steht und immer zuerst bedient werden muss. Kindeswohl ist damit die Tarnkappe für das Mutterwohl.
Es gibt über 400 „autonome“ Frauenhäuser, die über ihre Autonomie eine illegale Parallelgesellschaft etablieren, aber nur eine Handvoll Männerhäuser – und natürlich NICHT „autonom“. Es gibt ein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – also für alle, außer für Männer zwischen 18 und 65.
Es gibt Alleinerziehenden-Förderung (und damit Mutter-Förderung), aber keine Programme für die Einbeziehung von Trennungsvätern in die Familie.
Familienpolitik hört für die Politik mit der Trennung auf. Der Buchtitel vom wohl langfristig bedeutendsten Wissenschaftler zum Thema Familie in Deutschland, V. Fthenakis, „Die Familie nach der Familie“ verhallt für PolitierkInnenohren ungehört.
Es gibt ein ohne jede Prüfung zum Vorteil von Müttern praktiziertes Residenzmodell – jeder Versuch, über ein Wechselmodell Väter nach dem Grundgesetz wie Mütter zumindest etwas gleichheitsnaher zu behandeln, wird aber mit hohen Hürden, z.B. über dazu speziell in Deutschland notwendige Forschung und Prüfung versehen. Und wenn dann eine in Auftrag gegebene Studie da ist – von uns bezahlt – verschwindet sie.
(Nachtrag:) Die zuständigen Politikerinnen haben diese zunächst dem zahlenden Bürger vorenthalten, weil sie zu „väterfreundlich“ war. Danach haben sie die Studie fälschen lassen und dann erst publiziert. Da aber die originale Studie durch Gerichtsbeschluss nicht vernichtet werden durfte, sondern vorgelegt werden musste, konnten wir nachverfolgen, was alles wie gefälscht wurde.
Alle aus Steuergeldern finanzierten Beratungseinrichtungen haben seit einigen Jahren die Väter als neue Klientel entdeckt, sind aber beladen mit einer über 50-jährigen Geschichte der Ausgrenzung von Vätern.
Diese Aufzählung ist beliebig zu erweitern und belegt nur eines: Selbst eine prekäre Mutter ist in Deutschland mehr wert als ein untadeliger Vater.
Manchmal wird von ihr gefordert, dass sie Hilfe annimmt – womit meist eine unselige Allianz von Steuergeldverschwendung, Zementierung von Allmacht der Mutter und Spielen auf Zeit beginnt.
Erst neulich war ich in einer Verhandlung, in der ein Vater ergründen wollte, warum er schon seit 1,5 Jahren seine 6 und 7 Jahre alten Kinder nicht mehr sieht. Ein Bollwerk von „Sozialbund katholischer FRAUEN“, FRAUENhaus und FRAUENberatungsstelle mit der Familienhilfe ist sich einig, dass der Vater der Alleinschuldige ist. Bei Nachfragen, was er sich denn hätte zuschulden kommen lassen, folgt nur ein „Ich war ja nicht dabei“. Und die Kinder sind jetzt bei der FRAUENberatungsstelle in „Therapie“. Therapeutin ist eine Sozialarbeiterin. In diesem zweilichtigen Geschäft, in dem Hausfrauenmentalität zur Fachlichkeit stilisiert wird, ist das Wohlfühlklima für Trennungsmütter angesiedelt.
Dabei sind die Kinder gar nicht bei der Mutter, weil diese „krank“ ist, auf jeden Fall so defizitär, dass sie nicht erziehen kann. Das macht die Oma mütterlicherseits, die den Vater der Kinder ablehnt. Und die Familienhilfe, die seit 5 Jahren mit einem Aufwand von 2×10 Stunden wöchentlich in den Fall involviert ist, deckt das Ganze. In dieses Familiensystem ist schon weit über eine halbe Million Euro aus Steuergeldern zugunsten der prekären Mutter geflossen – mit dem Erfolg, dass die Situation so schlimm ist wie noch nie vorher.
Wir müssen endlich der „Spur des Geldes“ folgen und müssen eruieren, wieviele Steuergelder allein von Frauen für Frauen sinnlos und ohne jeden positiven Effekt allein zur Bedienung egoistischer Frauen- und Mütterinteressen verbraten werden.
Im Freiburger Fall wurde zugelassen, dass der wegen Kindesmissbrauch vorbestrafte Kinderschänder bei der Mutter und deren Sohn wohnt, weil die Mutter das so wollte und weil man davon ausging, dass ja die Mutter schon aufpassen würde. Woher das Geld der beiden nicht Arbeitenden für ein schmuckes Haus kommt und wie auch die Mutter sich diesen Lebensstil leisten kann, hinterfragte niemand.
Sogar Prof. Ludwig Salgo, der für seine Mütterzentrierung bekannt ist, meinte, dass der Mutter in diesem Fall nicht hätte geglaubt werden dürfen.
Zitat aus der Chronologie des „Spiegel“:
Das Familiengericht weiß laut der Justizsprecherin von Christian L.s Vorstrafen. Doch man geht davon aus, die Mutter werde zum Wohle des Jungen den Kontakt mit L. unterbinden. Sie sei zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Das Gericht sieht die Mutter nicht als Gefahr für den Jungen. „Tragischerweise hat man ihr geglaubt“, sagt die Sprecherin rückblickend.
Gleichzeitig kippt das OLG die Verpflichtung der Frau, sich psychiatrische und erzieherische Hilfe zu holen. „In Übereinstimmung mit dem Vertreter des Jugendamtes“, so die Justizsprecherin, wird eine Betreuung zu dem Zeitpunkt als nicht erforderlich angesehen. Eine Sozialpädagogin in die Familie zu schicken, sei nur sinnvoll, wenn die Mutter das auch wolle – doch die Frau lehnt ab.
Aus allen Berichten wird deutlich, dass in diesem Fall der Glaube an „das Gute in jeder Mutter“ den Grund für alles Versagen bildete – aber niemand aus der großen Reihe der überall in den Medien zitierten Fachleute und niemand aus den Reihen der von uns gewählten verantwortlichen PolitikerInnen wagt es, dies festzustellen. Eine solche Feststellung würde die ehernen Prämissen der gesamten deutschen Sozial- und Familienpolitik ins Wanken bringen.
Stattdessen schreibt die SPD in ihrem Grundsatzprogramm seit 1989 und immer noch:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“
Auch dieses Axiom ist unfassbar und ungeheuerlich – ist aber immer noch Grundlage jeder SPD-Politik. Damit ist der Kern sozialdemokratischer Politik in Deutschland menschenrechtswidrig.
Solange das Axiom der GUTEN MUTTER unsere gesamte Familienrechtspraxis bestimmt, werden wir zunehmend mit solchen Fällen konfrontiert sein und Fachleute wie PolitikerInnen werden zielgerichtet an der Sache vorbei argumentieren.
DAZU:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Januar 2018, Politik S. 16, Helene Bubrowski und Rüdiger Soldt: „ Das Versagen des Systems“
„Auch in dieser Frage [Interessengegensatz Mutter – Kind] ging das Gericht von der verhängnisvollen Hypothese aus, die sich in tragischer Weise als falsch erweisen sollte, nämlich der, dass die Mutter ausschließlich im Sinne des Wohles ihres Kindes handeln würde. Dass die Frau sich mit einem in der Region übel beleumundeten und einschlägig vorbestraften Mann einließ, zerstörte das unermessliche Vertrauen der Richter in die Mutter nicht. Andere Missbrauchsfälle zeigen aber, dass auch Mütter in sie verstrickt sein können, häufig handeln sie unter dem Zwang des pädophilen Mannes, manchmal aber auch freiwillig, wie in diesem Fall.“
HINWEISE
Die Mutter wuchs bei ihrer Oma auf, die starb, als sie 11 Jahre alt war
Der Partner der Mutter: Vater unbekannt, Stiefvater alkoholabhängig, Mutter psychisch labil, Heimaufenthalte
Der Junge: Der Vater starb an einer Überdosis Drogen
Kein leiblicher Vater weit und breit.
Wer jetzt behaupten will, das sei eben Zufall, muss verdächtig sein.
Es gibt einfach zu viele Parallelfälle, um diese noch als Einzelfälle abtun zu können.
Die Auswirkungen des Irrglaubens an das Gutmenschentum in jeder deutschen Mutter erlebe ich permanent als handlungsleitendes Prinzip in der deutschen Familienrechtspraxis. Dass Tausende von Kindern immer wieder diesem ideologischen Blödsinn geopfert werden, ist Fakt in der deutschen Familienrechtspraxis und eine Unzahl von Fallentwicklungen sind nur so erklärbar.
Beleg 1:
Das Jugendamt glaubt einer afrikanischen Mutter und lässt sie mit dem Kind, für das das Jugendamt aufenthaltsbestimmungsberechtigt ist, nach Ghana fliegen. Der Vater warnt nachdrücklich – das Jugendamt aber glaubt stur an das Gute in dieser Mutter – und wird von ihr betrogen. Da es sich aber nicht um ein Kind des Amtsleiters handelt, sondern nur um einen der vielen Fälle im Jugendamt, kann sich der Amtsleiter später nicht mehr daran erinnern, dass er den Vater mit dem Satz beruhigte: „Wenn ihre Tochter nicht mehr zurück kommt, werde ich persönlich nach Afrika fliegen, um sie wieder zurück zu holen!“
Der Fall ist komplett dokumentiert – auch in einem Portrait von stern-tv – und alle Entscheidungsträger sind namentlich bekannt.
Beleg 2:
Einer Mutter im Bereich Kandel gelingt es in Kooperation mit allen Institutionen (Beratungsstelle, Kinderschutzdienst, Jugendamt und Familiengericht) jahrelang, den Vater weitgehend aus dem Leben des Kindes heraus zu halten.
Im Februar 2018 erlaubt sie sich, den Vater in plumper und offen ersichtlicher Weise der Anführung eines schweren gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter im Vorschulalter zu bezichtigen. Sie erklärt auch Personen und Institutionen gegenüber, eine Erzieherin im Kindergarten und eine Zuständige im Jugendamt hätten erklärt, sie wüssten, dass der Vater pädophil sei.
Alles konnte als bewusste Verleumdung enttarnt werden.
Die Mutter setzte als Gewaltmaßnahme den Umgang aus, was viele Monate lang keine Konsequenz nach sich zog – außer, dass sich Vater und Kind nicht mehr treffen konnten.
Die Strafanzeige gegen die Mutter bei der Staatsanwaltschaft wurde von dieser verschleppt und Monate danach wurde mit den üblichen Tricks versucht, den Vorwurf gegen die Mutter aufzuweichen. Die Staatsanwaltschaft macht sich damit einer Strafvereitelung im Amt schuldig.
Es gibt auch nach einem halben Jahr keine familiengerichtliche Reaktion auf den Falschvorwurf der Mutter und deren Umgangsboykott, obwohl alle Fakten vorliegen.
Stattdessen ist der Glaube an das Gute in jeder Mutter unerschütterlich.
Update vom 27.10.2018:
Inzwischen wurde die Mutter bei einer Amphetamin-Party mit zwei Männern von der Polizei hochgenommen. Das Kind wurde in Obhut genommen. Der gemeinsam sorgeberechtigte Vater wurde erst am nächsten Tag und nur oberflächlich informiert. Erst Wochen später erhielt er Informationen zu den Hintergründen.
Jetzt hat er die Option, sein Kind zu sich zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft aus der Pfalz hat mir aber mitgeteilt, dass meine Anzeige gegen die Mutter vorläufig eingestellt wurde, weil sie jetzt gegen den Vater ermitteln!
Das sind Strukturen einer Bananenrepublik.
Was ich immer wieder erfahren muss, ist abgrundtief mies, erbärmlich und menschenrechtswidrig.
Rechtsstaat eben – in seiner deutschen Form.
Ich habe zahllose weitere Belege derselben Dimension in meiner Fallsammlung. Sie sind alle ausführlich dokumentiert, weil ich in diesen Fällen bis in die familiengerichtlichen Verhandlungen hinein involviert war.
Hinweis:
SPIEGEL vom 04.08.2018 – „Schattenfrauen“
WELT vom 08.08.2018 – „Die fatalen Folgen des Weltbildes der liebenden Mutter“
27.10.2018
Im aktuellen Spiegel erscheint ein Artikel „Im Dunkeln„.
Fast zwei Jahre nach der Aufdeckung von über 10 Jahre lang andauernder schwerer Gewalt einer Mutter gegen ihren Sohn berichtet der Spiegel über eine Ungeheuerlichkeit. Das Jugendamt meint, fachliche und jugendhilferechtliche Fehler habe es nicht gegeben.
Erst über das Strafverfahren werden wir wieder erfahren:
Diese profeministische Republik hält jede Mutter in Deutschland von Natur aus für „gut“ und kann es sich einfach nicht vorstellen, dass eine Mutter derartig abgrundtief gewalttätig und sadistisch sein kann.
Wenn man einsehen müsste, dass Frauen ebenfalls mies und gewalttätig sein könnten, müssten das gesamte Konstrukt von Gesellschaftspolitik, Familienpolitik, Familienrecht, Fördermittelvergabe, Lobbystrukturen in BMFSFJ und BMJV und viele weitere Bereiche völlig neu überdacht werden.
Wir wissen: Ja, das müsste endlich und dringend gemacht werden!
Aber PolitikerInnen sind in Deutschland nicht klug genug, um das erkennen zu können. Da muss zuerst sehr viel Hirn vom Himmel regnen….
17.11.2018
Immer wieder durchbricht der Sumpf die weiße Schneedecke der deutschen Frauenförder-Weißmach-Politik und dunkle Flecken werden sichtbar:
10.10.2018
Nach dem Fund eines toten Kindes sieht das Jugendamt keine Versäumnisse, weil es für sie richtig war, einer eindeutig prekären Mutter vertraut zu haben.
16.11.2018
Eine Mutter in Frankreich versteckt ihr Kind 2 Jahre lang in einem Zimmer und im Kofferraum ihres Autos, wo es von Mechanikern gefunden wird.
09.10.2021
Berlin/Frankfurt, 8. Oktober 2021
P r e s s e m i t t e i l u n g des VAfK
Nach Verurteilung im Missbrauchskomplex Münster
Kinderschutz bei Jugendämtern und Familiengerichten
ist häufig vom TäterInnen–Geschlecht abhängig
Im Missbrauchskomplex Münster wurde die Mutter des Jungen zu einer mehr–
jährigen Haftstrafe verurteilt. Das Jugendamt wusste jahrelang von der Gefähr–
dung. Kein Einzelfall, häufig verhindert das Geschlecht der Täterin effektiven
Kinderschutz. Jugendämter und Familiengerichte müssen grundlegend neu auf–
gestellt werden. Es braucht einen Neustart der Jugendhilfe.
Staufen, Lügde, Bergisch–Gladbach und jetzt Münster – eine lange Spur eines ekla–
tanten Systemversagens im Kinderschutz, in die Jugendämter und Familiengerichte
jahrelang involviert waren. Effektiv eingeschritten sind sie nicht. Die Kinder litten
vor den Augen der Institutionen, welche sie schützen sollten. Vertraut wurde häu–
fig darauf, dass die Mutter schon die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen
würde.
„Kinderschutz ist in Deutschland häufig vom Geschlecht und von klaren Rollenzu–
schreibungen Mann=Täter und Frau=Opfer abhängig und nicht vom Verhalten der
jeweiligen Personen„, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väter–
aufbruch für Kinder e.V. Dadurch würden Kinder gefährdet.
Zudem seien Jugendämter und Familiengerichte nicht ausreichend qualifiziert, um
Kinderschutz zu gewährleisten. „Solche Skandale sind nur die Spitze des Eisberges.
Häufig werden Fehler vertuscht, der andere Elternteil teils mundtot gemacht„, er–
läutert Witt. Gerade nach einer Trennung würde häufig ein Elternteil aus dem Le–
ben des Kindes ausgegrenzt, wenn dieser auf Fehler und auf einen Missbrauchsver–
dacht hinweist. „Dann ist das System, welches Kinder schützen soll, sehr effektiv
darin, sich selbst und betreuende Elternteile zu schützen, ohne diese Missbrauchs–
vorwürfe auf Tatsachen zu prüfen„.
Aus Sicht des Vereins bräuchte es einen Neuanfang für einen effektiven Kinder–
schutz in Deutschland. Dazu gehöre erstmals eine Qualifikation von Familienrich–
tern im Kinderschutz und die Einrichtung einer Fachaufsicht für Jugendämter. Da–
bei sollte auch über Männerquoten diskutiert werden. Bisher sind in der Kinder–
und Jugendhilfe lediglich 11,5% Männer beschäftigt. Eine gleichmäßigere Verteilung
der Geschlechter könnte dazu beitragen, dass zukünftig Kinderschutz nicht mehr
nur vom Geschlecht abhängt, sondern sich an den Bedürfnissen der Kinder ausrich–
tet.
FILM:
Die Erfindung der guten Mutter
Der Mythos der guten Mutter mit angeborener Mutterliebe und Opferbereitschaft hat unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten fest im Griff. Aber woher kommt unser Bild der guten Mutterschaft? Der Film begibt sich auf eine kulturhistorische Zeitreise und entmystifiziert die hartnäckigsten Muttermythen und rüttelt humorvoll an unserem heutigen Mutterbild.
Ausgehend vom heutigen Mutterbild der Do-it-all-Mother, die am besten mit Hüftschwung Kinder, Haushalt und Karriere meistert, begibt sich der Film auf eine kulturhistorische Zeitreise und geht der Frage nach, woher unser Bild der guten Mutter kommt. Seit Jahrhunderten hat der Mythos der guten Mutter mit angeborener Mutterliebe und Opferbereitschaft unsere Gesellschaft fest im Griff. Das war aber nicht immer so. Die Regisseurin Marion Priglinger entmystifiziert die hartnäckigsten Muttermythen und stellt sie humorvoll der historischen Realität gegenüber: vom Marienkult im Mittelalter über die Entdeckung der Mutterliebe im 18. Jahrhundert und die Erfindung des Mutterinstinkts bis hin zum Mutterkult der Nationalsozialisten. Schnell wird klar: Die eine gute Mutter hat es nie gegeben und Mutterschaft wird bis heute benutzt, um patriarchale Strukturen aufrechtzuerhalten. „Die Mutter kann stillen, das Kind sättigen, das heißt aber noch lange nicht, dass die Mutter das Kind besser herumtragen oder beruhigen kann“, meint die Psychoanalytikerin Helga Krüger-Kirn. Dass es ausgerechnet in Deutschland wenig weibliche Karrieren gibt, sieht die deutsche Literaturwissenschaftlerin Barbara Vinken unter anderem als Folge der deutschen Nachkriegsfamilienpolitik. „Es liegt auf der Hand, dass wir die mütterliche Verantwortung um ein Vielfaches reduzieren müssen […] und vor allem müssen wir diese Verantwortung aufteilen“, appelliert die Philosophin Elisabeth Badinter und resümiert: „Die gute Mutter ist für mich genauso selten wie Mozart. Sie ist ein Genie!“
Regie: Marion Priglinger
Land: Österreich
Jahr: 2021
Herkunft: ARTE, ORF