Im Rahmen einer derzeit intensivierten Auseinandersetzung mit dem Thema JUGENDAMT beziehe ich mich auf einen inzwischen 14 Jahre alten Artikel, um daran die Problematik zu erläutern.
Ich zitiere aus dem Artikel in Auszügen:
Mittelbayrische Zeitung, Regensburg
28.04.2010
Jugendamt zeigt Trennungsvater an
KONFLIKT Die Behörde fühlte sich von Günter Mühlbauer öffentlich beleidigt. Der hätte am liebsten eine Gerichtsverhandlung – dazu wird es aber nicht kommen.
REGENSBURG.
Sorgerechtsstreitigkeiten sind meist schwierig zu durchschauende Konflikte. Die Liste der Trennungsväter und -mütter, die sich vom Familiengericht benachteiligt fühlen, ist lang. Vertreter der Jugendämter berichten bei den Verhandlungen, wie sich die Familienverhältnisse ihrer Ansicht nach darstellen. Sie stehen hernach oft im Fokus der Kritik des Elternteils, das vor Gericht verloren hat.
Günter Tischler, Leiter des Regensburger Jugendamts, weiß, dass es seine Behörde nicht jedem Recht machen kann: „Natürlich! Und wir hören uns sowieso einiges an, weil wir auch die schwierigen persönlichen Situationen anerkennen.“ Mühlbauer habe das Jugendamt laut Tischler ebenfalls lange zugehört: „Wir haben seit vielen Jahren mit ihm zu tun, aber jetzt wurde es einfach mal zu viel“. Mühlbauer habe einer Mitarbeiterin des Jugendamts öffentlich „diskriminierendes Verhalten“ unterstellt.
„Mir war das wichtig, um zu zeigen, dass sich auch Mitarbeiter von Behörden nicht alles gefallenlassen müssen und dass sich nicht jeder bei uns seine Füße abstreifen kann.“
Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft nun eingestellt.
Begründung:
Mühlbauer habe sich im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung bewegt. Tischler ist enttäuscht. „Ich kann nicht verstehen, warum solche Fälle bei der Strafverfolgung nicht auf offene Ohren stoßen.“ Er habe sich vor seine Mitarbeiter stellen wollen, damit diese ihrer Tätigkeit nachgehen könnten: „Mich persönlich kann der Herr Mühlbauer so viel beleidigen wie er will, mir macht das nichts aus.“
Kurios: Über die Einstellung des Verfahrens kann sich auch Mühlbauer nicht so recht freuen: „Glauben Sie mir, ich wäre wahnsinnig gerne vor Gericht erschienen, dann wären nämlich endlich mal alle Fakten auf den Tisch gekommen.“
Zunächst muss festgestellt werden, dass alle Recht haben.
Der Vater fühlt sich zurecht diskriminiert.
Der Amtsleiter bewegt sich im Rahmen dessen, was seine direkte Aufgabe ist und spielt dabei mit Überzeugung den edlen Ritter.
Und sogar die Mitarbeiterin des Jugendamtes ist sich mit tiefster Überzeugung sicher, im Interesse des „Kindeswohls“ das Optimum getan zu haben.
Der Zeitungsartikel bewegt sich allein in diesem eng begrenzten Rahmen.
Das ist üblich so. Alles andere wäre zu systemkritisch. Und eben dafür taugt inzwischen kein Printmedium mehr, weil alle ums Überleben kämpfen und sich lieber der herrschenden Doktrin anpassen und unauffällig bleiben. Gerade unser rot-grünes System hat sich seit einigen Jahren Strukturen aufgebaut, in denen Rechtsanwaltskanzleien, Nachrichtenproduzenten und Vereine dafür aus Steuergeldern bezahlt werden, systemkritische Elemente mit allen Mitteln anzugreifen.
Erst mit Abstand kann festgestellt werden, dass die Prämissen bei der vorliegenden Betrachtungsweise völlig unberührt bleiben und dass der dahinter liegende Fehler ein Systemfehler ist, der nicht erkannt wird und auch nicht erkannt werden darf:
Die Politik gibt mit dem allen Trennungsfällen seit Jahrzehnten gewaltsam übergestülpten MÜTTERZENTRIERTEN RESIDENZMODELL ein Ziel aller familialen Intervention vor.
Dies diskriminiert alle Trennungsväter.
Das Jugendamt, das allein die Umsetzung dieser ideologisch gesetzten Lösung als seine Aufgabe ansieht, kann sich noch so sehr um Berücksichtigung aller Interessen bemühen – was übrigbleibt, bedeutet eine Misshandlung der Kinder durch den weitgehenden Entzug eines Elternteils und die Diskriminierung aller Väter. Diese Haltung wird noch unterstützt durch eine katastrophale Quote von 85% weiblichen Bediensteten in den Jugendämtern, was dazu führt, dass die Diskriminierung von Vätern im Brustton der Überzeugung – also von Überzeugungstäterinnen – allein im angeblichen Interesse des „Kindeswohls“ umgesetzt wird, obwohl es reine Bevorzugung von Müttern bedeutet – wobei das Jugendamt zum MÜTTER-Amt verkommt. Die 15% Männer unter den Bediensteten meinen dabei, dass sich ihr Mannsein besonders dadurch auszeichnet, dass sie die Staatsideologie möglichst perfekt verwalten und sich ansonsten als edle Ritter präsentieren. Damit wirken sie oft noch feministischer als die hartgesottenste Radikalfeministin bei der Unterhaltsvorschusskasse.
Die Sachbearbeiterin, meist eine Sozialpädagogin, meint wirklich, das Beste zu tun, erkennt in jedem Trennungsvater zunächst ihren eigenen verhassten Ex und statuiert mit jedem ein Exempel, das ihre Welt so zurechtrückt, wie sie meint, dass sie in ihrer Befindlichkeit aussehen müsse. Die Macht dazu hat sie. Skrupel gibt es keine, weil das gesamte System sie vor jedem Gedanken schützt, der ihre Tätigkeit in Frage stellt.
Das alles kennen wir doch…
Die deutsche Geschichte lebt vom Erkenntnisprozess, dass vorgegebene staatlich gesetzte und ideologisch begründete Normen auch FALSCH sein können.
Seit Jahrzehnten beweist die deutsche Familienrechtspraxis, dass wir NICHTS aus unserer Geschichte gelernt haben.
Ich habe oben festgestellt, dass wohl alle Recht haben.
Es gibt aber einen gewaltigen Unterschied in den Rollen:
Der Vater ist der Einzige, der keine Lösungsoptionen hat. Er kann nur akzeptieren, dass er das diskriminierte Opfer zu sein hat. Wenn er sich dagegen auflehnt, muss er mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Auf jeden Fall muss das System verhindern, dass er als Opfer erkannt werden kann.
Deshalb kann er zwar freigesprochen werden. Das System verhindert aber, dass in einem öffentlichen Verfahren aufgedeckt wird, dass dieser Staat die Hälfte seiner Bürger diskriminiert.
Der Amtsleiter des Jugendamtes ist nur dann schuldlos, wenn man voraussetzt, dass sein Gehirn dort aufhört, zu arbeiten, wo er die Menschenrechtskonformität seines Handelns zu hinterfragen hat. Er setzt eben nur – möglichst perfekt – das um, was der Staat ihm als Norm vorgibt.
Im Gegensatz zum Vater hat er aber Optionen, das, was er macht, zu hinterfragen und andere, bessere Lösungen anzustreben.
Wenn er dazu nicht in der Lage ist, ist er – nicht aus der Sicht der Regierenden, aber aus öffentlicher Sicht – eine Fehlbesetzung.
Die Mitarbeiterin, die im Brustton der Überzeugung Väter diskriminiert, muss einfach nur weg. Ihr muss das Handwerk gelegt werden. Und das gerade, WEIL sie eine Überzeugungstäterin ist.
Es gibt unzählige Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Handeln von Jugendämtern, die regelmäßig abgewiesen werden, weil es eben normal ist, dass Jugendämter diskriminieren.
Es gibt unzählige Strafanzeigen und Anzeigen bei den Verwaltungsgerichten gegen Jugendämter, die meist zurückgewiesen werden, weil nicht erkannt werden darf, dass es zur DNA des Jugendamtes gehört, zu diskriminieren.
Es muss zugegeben werden, dass die Aufgabe der Jugendämter heute nicht einfach ist. Dieses Argument darf aber nicht benutzt werden, um diskriminierendes Verhalten zu entschuldigen.
Es gibt keine Entschuldigung für Diskriminierung.
Wenn Frauen beständig Diskriminierung anmahnen dürfen und dabei auch erfolgreich sein dürfen, dann muss ein Staat, der behauptet, Gleichberechtigung der Geschlechter als Norm umzusetzen, auch Männern die Möglichkeit einräumen, dort anzumahnen, wo sie massenhaft diskriminiert werden.
Und dies geschieht regelmäßig
- in der Behandlung von Trennungsvätern
- in der Gewaltschutzpraxis und im Kontext
- des Vorwurfs des Sexuellen Missbrauchs.
Es muss festgestellt werden, dass die Politik ihrer Verantwortung nicht nachkommt.
Es muss festgestellt werden, dass die Professionen in der familialen Intervention grottenschlechte Arbeit machen, weil sie eben staatlich gesetzte Normen nur verwalten und nicht hinterfragen.
Es muss festgestellt werden, dass die Medien ihrer Verantwortung nicht nachkommen, weil sie nur die Oberfläche zeigen und es nicht wagen, gründlicher zu recherchieren. Den Anschein der Gründlichkeit geben sie sich besonders dann, wenn die FAKES produzieren, um Ideologie durchzusetzen.
Und zum Schluss noch an alle Leserinnen dieses Artikels:
Ich muss mich davor schützen, dass dieser Artikel wieder als Beweis herhalten muss, dass ich frauenfeindlich sei. Dabei nützt es nichts, dass ich in vielen Artikeln immer wieder erklärt und richtiggestellt habe. Ich muss das immer wieder tun, denn ich bin ein MANN, und allein schon deshalb genuin frauenfeindlich und verdächtig.
JA, es gibt auch Mütter, die vom Jugendamt diskriminiert werden.
JA, was ich oben geschrieben habe, gilt nur zu 88% für Väter – es gilt auch zu 12% für Mütter.
JA, Diskriminierung fühlt sich für alle furchtbar an, egal, ob Mann oder Frau.
Dieses System ist aber eben NICHT MÜTTERFEINDLICH, sondern VÄTERFEINDLICH.
Wenn ich sage, dass es 12% betroffene Mütter gibt, heißt das noch nicht, dass es damit auch 400 AUTONOME Männerhäuser gibt, in die ein Vater mit dem Kind an der Hand gehen kann mit der Aussage: „Ich fühle mich von der Mutter des Kindes bedroht!“ Und ab sofort ist sie Täterin und sieht das Kind nicht mehr. Eine solche Utopie gibt es nicht. Gegen Väter aber schon. Das ist ein Faktum und kann nicht einfach wegignoriert werden.
Es gibt jährlich 5000 unschuldig des Sexuellen Missbrauchs bezichtigte Väter im Rahmen von familialen Verfahren. Es gibt aber keine 5000 Mütter, die zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs beschuldigt werden. Das ist ein Faktum und kann nicht wegignoriert werden!
Hört also auf mit eurer Jammernummer mit Opferbonus!
Wir sitzen als Opfer zwar alle in einem Boot.
Das aber ändert die Faktenlage nicht. Es relativiert nur.
Ausgegrenzte Mütter sind in unserem System Kollateralschäden der Strukturen gegen Väter.
PUNKT.