Neben berufstypischen kontraproduktiven Leistungen von FamilienrechtsanwältInnen wie der Anhäufung von Aktenzeichen, z.B. durch Begleitung eines Hauptverfahrens durch ein völlig unnötiges eA-Verfahren aus finanziellen Gründen, gibt es einen Kardinalfehler, den eine FachanwältIn kennen muss und trotzdem immer wieder macht. Es ist die Antwort des Vaters auf die Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes (ABR) oder auch der gesamten elterlichen Sorge durch die Mutter. Oder, ein weiterer typischer Fall: Die Beantragung der alleinigen Sorge bzw. des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes des Vaters als Antwort auf den…