Die Verhandlung zum §1626a BGB – Sorgerecht für nicht eheliche Väter – vor dem Bundesverfassungsgericht war eine bedeutende Entscheidung. Das BVerfG hat sich aber damals noch als Büttel der Frauenförderung gezeigt und hat aus der höchsten Richterriege unseres Landes festgelegt, dass eine deutsche Frau, sobald sie schwanger wird, vom deutschen Staat das Prädikat „gut“ als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt und dass Väter dagegen immer erst geprüft werden müssen, ob sie auch sorgefähig sind – es sei denn, sie heiraten…