In den letzten Jahrzehnten wurden Tausende von Gutachtenaufträgen im familialen Kontext an Leiter von Psychiatrischen Kliniken vergeben. Und das oft nicht einmal an die Leiter der Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Gerichte gingen davon aus, dass sie damit geballtes fachliches Knowhow einkaufen lassen könnten, mit dem ihre Absichten erfolgreich vor dem OLG bestehen könnten. Und das taten sie auch meist. Was lange niemand begreiflich machen konnte, war, dass einerseits diese Psychiater oft auch exzellente Diagnostiker sein können, dass sie…