Fall 1 Nach Ende einer Beziehung mit Kind greift sich die Mutter als Kindesbesitzerin das Kind und blockiert nach dem Start einer Folgebeziehung alle Kontakte des Kindes zum Vater. Als dieser mit einer Folgebeziehung wieder Vater wird, läuft der Umgangsboykott als Programm. Alle Versuche des Vaters, den positiven Kontakt zu seinem Kind aufrecht zu erhalten, scheitern. Mutterwohl statt Kindeswohl ist der Leitgedanke aller familiengerichtlichen Aktionen. Beteiligte: in den Kindschaftssachen/Verfahren ab Juni 2020 Eheleute mit Kind 2 (geb. 5/2021), (Vater von…