Sehr geehrte Frau H,
Ich bat (erfolglos) um einen Gesprächstermin mit Ihnen.
Nach wie vor sind Sie mir eine Erklärung schuldig, warum sie meinen Sohn – ohne jegliche Rücksprache mit mir und ohne Grund aufgefordert haben, mich zu blocken.
Ich darf sie darauf aufmerksam machen, dass ich auch heute noch ein sorgeberechtigtes Elternteil bin!
Fakt ist wohl, dass kein Gericht eine solche Maßnahme eines Jugendamtes oder einer Beratungsinstitution je gebilligt hätte.
Und mir wurde, als seinem weiterhin sorgeberechtigten Vater auch in keiner Weise mitgeteilt, dass mein Sohn überhaupt in Behandlung ist, bzw. diese notwendig wäre.
Aus diesem Grund empfinde ich Ihre Vorgehensweise im höchsten Maße übergriffig.
Seit diesem Zeitpunkt (Ende 2022) habe ich meine Söhne weder gesehen noch konnte ich sie in angemessenem Maß kontaktieren – geschweige denn, hätte ich von deren Mutter Informationen zu Zeugnissen, Praktikas, Gesundheitszustand, etc. bekommen.
Mir ist unerklärlich wie Sie behaupten können, dass ich NICHT entfremdet werde.
Hat ein Vater nicht die gleichen Rechte, wie eine Mutter bei der Caritas?
Grenzt die Caritas Väter aus – die sich um ihre Kinder sorgen und sich um sie kümmern möchten – statt zu vermitteln?
Sehr geehrter Herr A,
Sie hatten letzten Mai ein Gespräch mit mir.
Aufgrund dieses Gespräches wurde Frau M aus der Fallarbeit befreit und es fanden keine weiteren Termine mit ihr und Ihrem Sohn mehr statt.
Darüber wurden Sie informiert.
Frau M wird auch künftig für Sie keine Gesprächstermine anbieten.
Sollten Sie dennoch Bedarf haben, dann wird das Gespräch mit mir stattfinden und die neue Leitung des KSD wird teilnehmen.
Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir in der Beratungsstelle keine Therapie mit den Kindern- und Jugendlichen durchführen, es erfolgt eine Beratung. Ebenso entscheidet jeder Klient selbst, was er aus dem Beratungskontext umsetzt oder anwenden möchte.
Sehr geehrte Frau H,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider wurde mir bereits in im Gespräch mit Ihnen vom 24.02.2022 meine Frage nicht beantwortet – bzw. nur, weil Frau M keine Fallarbeit mehr mit meinem Sohn macht, wurde mir nicht geholfen, um diese Aufforderung der „Blockade“ zurückzunehmen, mit dem Ergebnis, welches ich Ihnen geschildert habe.
Bedarf, zu Reden habe ich natürlich – denn, wenn ich meine Kinder je wiedersehen möchte, muss ich reden!
Die Eltern-Kind-Entfremdung bei mir hat viel mit einseitigem Schweigen und Untätigkeit zu tun.
Die Professionen verstehen einseitige Kommunikationsverweigerung von „kindesbesitzenden“ Elternteilen (die Eltern mit Verfügungsmacht über das Kind) regelmäßig als beiderseitige Kommunikationsunfähigkeit und begründen damit angebliche „Hochstrittigkeit“. Dabei liegt nichts weiter vor als eine eigentlich strafbewehrte Verweigerung eines Elternteils, seiner Aufgabe nach §1684 BGB nachzukommen.
Damit liegt in diesem typischen Verhalten von Professionen nichts weiter vor, als eine im Grund illegale Stützung des staatlich ideologisch vorgeschriebenen Residenzmodells, obwohl dieses die Ursache von unendlichem Leid und Kindesmissbrauch ist. Es verwundert nicht, dass §1684 BGB der am meisten ignorierte Paragraf unserer gesamten Rechtslandschaft ist.
Ich verstehe zwar nicht, warum Sie die neue Leitung des KSD hinzu nehmen möchten – bereits beim ersten Gespräch hatte sich Frau Z, die ehem. Leitung des KSD, mit verschränkten Armen und sehr abweisend mir gegenüber verhalten – ohne dass sie mich je persönlich getroffen oder gesprochen hätte.
Zu verstehen ist natürlich, dass, wenn Sie fürchten, dass regelmäßig praktizierte Stereotype beraterischen Handelns als destruktiv erkannt werden sollten, Sie nicht allein gelassen sein wollen und dass eine vorgesetzte Person mit abweisender Grundhaltung das eigene Ego stützen könnte.
Dann sind wir aber nicht mehr im Gespräch, sondern bei der Konfrontation von Positionen.
„Ich müsste die Situation aushalten, dass mich meine Kinder nicht mehr sehen möchten“, so eine Aussage der Leitung des KSD und Ihre erste Aussage, als sie meinten, dass ich “hochstrittig“ sei.
Ich habe den Anspruch, als Vater gleichgestellt zur Mutter behandelt zu werden, muss aber feststellen, dass ich als Elternteil zweiter Klasse gesehen und entsprechend behandelt werde.
Die Disbalance im ideologisch vorgegebenen Residenzmodell zwischen den Eltern ist Methode und funktioniert wohl so:
- Das Kind wird einem Elternteil zugewiesen und diesem wird die Macht und die Möglichkeit gegeben, diese Macht als Gewalt zu missbrauchen.
- In der Folge kann das „kindesbesitzende“ Elternteil das Kind beliebig instrumentalisieren und indoktrinieren, wobei jede Bindung an §1684 BGB glatt ignoriert wird.
- Wenn das andere Elternteil eine Indoktrination anmahnt, wird damit argumentiert, dass dieses Elternteil das andere nicht wertschätzen würde, was wohl an dessen „Bindungsintoleranz“ liegt.
- Dass das indoktrinierende Elternteil, von dem nach §1684 BGB „Bindungsfürsorge“ erwartet werden müsste, nicht nur bindungsintolerant ist, sondern jede Bindung des Kindes zum abwesenden Elternteil blockiert, wird ebenfalls ausgeblendet.
- Wenn das Kind erste Beweise der erfolgten Indoktrination zeigt und sich gegen das andere Elternteil ausspricht, wird nicht auf eine erfolgte Indoktrination geschlossen, sondern das Kind wird aus seiner Situation als unschuldig betroffenes Kind herausgenommen und wird mit seinem Beweis der erfolgten Indoktrination als genuin schuldhaft handelnder Entscheider missbraucht.
Ich würde gerne mit Ihnen und der Leitung sprechen – allerdings möchte ich dann auch einen Beistand dazu nehmen, damit wenigstens optisch Chancengleichheit besteht.
Nur um nochmals auf die „Hochstrittigkeit“ einzugehen – ich bin sicherlich nicht hochstrittig, nur weil ich mich gegen diese Ungerechtigkeit wehre, die mir als entfremdeter Vater von Anfang an entgegengebracht wurde – weil ich meine Kinder liebe und ich nicht einfach alles geschluckt habe, was mir und meinen Kindern zugemutet wurde.
Ich wurde und werde vorverurteilt, ohne dass meine Einwände je Beachtung gefunden hätten, geschweige denn, dass ich gleichberechtigt behandelt worden wäre.
Wenn ich Ihnen schreibe, dass ich meine Kinder über 1 Jahr nicht mehr gesehen habe, diese sich in einem schweren Loyalitätskonflikt befinden und sich die Mutter nicht einmal die Mühe mehr macht, mich über unsere gemeinsamen Kinder zu informieren … passiert NICHTS!
Das bedeutet wohl die Verweigerung jeder kindzentrierten Arbeit durch die Institutionen, die vorgeben, sich ausschließlich dem „Kindeswohl“ verpflichtet zu sehen.
Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und möchte mich um meine Kinder kümmern – und trotzdem spricht eine Ihrer Beraterinnen einen Blockadeaufruf mit weitreichenden Folgen aus.
Da nützt es nichts, dass Sie keine Fallarbeit mehr macht – das Gegenteil wäre richtig gewesen: Gleichberechtigt anzugehen, zu vermitteln.