Ein von Geschwistertrennung betroffener Vater, schreibt an Katja Suding und andere Abgeordnete des Bundestages:
Liebe Katja Suding,
am Dienstag, den 05.02.2019, jährt sich zum 5. Mal der Todestag des FDP Bundespolitikers Roland Rehmet, der sich als entsorgter Vater aus Verzweiflung selbst das Leben nahm.
https://mobil.mopo.de/hamburg/freitod-eines-vaters-fdp-politiker-roland-rehmet-erschiesst-sich-4355672
Am 13.02.2019 findet die Anhörung zum Wechselmodell im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Die FDP unterstützt vor allem Kinder durch den Antrag, das Wechselmodell gesetzlich verbindlich einzuführen. Die anderen Parteien haben ihre Lobby dagegen positioniert. Man möchte mithilfe sogenannter Experten/innen (3 Männer und 6 Frauen) den status quo der Kindesmisshandlung und Väterentsorgung weiter festschreiben. Einen persönlich Betroffenen (Experten) sucht man in der Runde vergeblich. Eine rein akademische Schein- und Lobbyveranstaltung?!
Die ersten drei „Expertinnen“ sind bekennende und aus vielen Tagungen bekannte Wechselmodell-Gegnerinnen. An erster Stelle der Verein, der die Hauptverantwortung an jahrzehntelanger Ausgrenzung von Vätern trägt. Politik in Deutschland wird unerträglich, weil man ideologisch befangen auch vor staatlicher Kindesmisshandlung zur Befriedigung feministischer Interessen nicht zurückschreckt, um Müttern (wenigstens) noch ein Kind zu erhalten.
https://sz-magazin.sueddeutsche.de/familie/geteiltes-leid-83215
Das Verfahren zur Aufhebung der Geschwistertrennung ist aktuell unter dem Az 1 UF 395/18 beim OLG Thüringen anhängig.
Dabei ist Deutschland zur Einführung des Wechselmodells (shared parenting) seit 2015 gemäß Resolution 2079 des Europarats verpflichtet:
http://semantic-pace.net/tools/pdf.aspx?doc=aHR0cDovL2Fzc2VtYmx5LmNvZS5pbnQvbncveG1sL1hSZWYvWDJILURXLWV4dHIuYXNwP2ZpbGVpZD0yMjIyMCZsYW5nPUVO&xsl=aHR0cDovL3NlbWFudGljcGFjZS5uZXQvWHNsdC9QZGYvWFJlZi1XRC1BVC1YTUwyUERGLnhzbA==&xsltparams=ZmlsZWlkPTIyMjIw
Dabei ist das Wechselmodell eigentlich ein Frauenrechtsthema zur Schaffung von Gleichberechtigung:
https://www.psychologytoday.com/us/blog/co-parenting-after-divorce/201802/coparenting-women-s-rights-issue
Deshalb setzen sich in Ländern, deren Politik Mütter nicht an den Herd oder zur Quotenfrau diskreditiert, auch Frauen öffentlich für das Wechselmodell ein. In vielen anderen Ländern ist es bereits die gesetzliche Regel und normale Praxis der Familiengerichte zum Wohl von Kindern.
https://www.facebook.com/womenforsharedparentingluxembourg/
Warum misshandelt Deutschland weiterhin seine Kinder und entsorgt Väter aufgrund eines komplett falsch verstandenen Feminismus, während sich ein Helfersystem an der Eskalation der Elternsituation bereichert?
Liebe Katja Suding, Roland Rehmet wäre stolz auf die FDP und den Antrag zur Einführung des gesetzlich verpflichtenden Wechselmodells. Danke!
Ich möchte nie wieder, dass sich ein Vater oder eine Mutter aus Angst und Verzweiflung um den Verlust eines Kindes das Leben nimmt. Nie wieder. Das Plädoyer eines Vaters für das Wechselmodell füge ich als Anlage bei. Die Betroffenen sind meine Kinder.
Allen Kindern beide Eltern!
Liebe Grüsse
Ich kämpfe als alleinerziehender Vater, promovierter Rechtsanwalt und ehemaliger Leiter einer Europäischen Rechtsabteilung von Amazon für ein Ende der geschlechtsspezifisch befangenen, staatlichen Kindesmisshandlung im deutschen Familienrecht und für den Grundsatz „Allen Kindern beide Eltern“.
Hierzu übersende ich Ihnen in Anlage ein Dokument, damit der Deutsche Bundestag die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses Nr. 2079 des Europäischen Rates zur Doppelresidenz („shared parenting“) zügig vorantreibt.
Über das Schicksal meiner staatlich misshandelten Kinder durch eine gerichtliche Geschwistertrennung berichtete bereits das Süddeutsche Zeitung Magazin im Januar 2017 auf 6 Seiten. Bitte helfen sie mit, das vorsätzliche Kartell des Unrechts an Kindern in der deutschen Familienrechtspraxis zu beenden. Ich sende diese e-mail an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Entgegen dem Willen beider Eltern und entgegen der im Range eines Bundesgesetzes verbindlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2010 haben deutsche Gerichte unsere Kinder als Geschwister getrennt. Man hat mir das alleinige Sorgerecht für die beiden damals 9- und 7-jährigen Kinder übertragen, der Mutter das Sorgerecht für den 6-jährigen Sohn. Daneben wurde nach fast 6 Jahren Verfahrensdauer das Umgangsverfahren, bei dem ich z.B. nur eine dem Kindeswohl gerechte Umgangsregelung der Geschwister untereinander und von mir mit dem bei der Mutter lebenden Kind beantragt habe, rechtsbeugend und ohne jede Umgangsregelung eingestellt (§ 1684 Abs. 3 BGB). Es gibt bis heute keinerlei gerichtliche Umgangsregelung.
Im Zeitungsbericht des SZ Magazin heißt es:
„An dem Verfahren sind auch mehrere Jugendämter und Verfahrensbeistände beteiligt. Aus diesem Kreis, der sich offiziell nicht äußern darf, wird hinter vorgehaltener Hand durchaus Kritik an der Linie des Gerichts laut. Die jetzige Regelung fördere eben nicht das Wohl der Kinder, vielmehr gebe es nur Verlierer, insbesondere die Kinder würde die Situation ihr Leben lang belasten. Es sei schwer nachvollziehbar, warum das Gericht nie ernsthaft erwogen habe, dem Schrecken ein Ende zu bereiten und alle drei Kinder zu einem Elternteil zu geben.“
(Seite 25 vorletzter Absatz, SZ Magazin 2/17)
Soviel Einsicht hatte der Vorgesetzte des Jugendamtes Bitburg, Herr Winandy, bei der Kreisverwaltung Bitburg. Warum hält das Amtsgericht und Jugendamt Weimarer Land, trotzdem an der Geschwistertrennung fest? Warum musste ein 73-jähriger, notorisch bekannter Gutachter rechtskräftig im Verfahren wegen Befangenheit abgelehnt werden, weil er Unterlagen zugunsten der Mutter gefälscht hatte, um die Geschwistertrennung aufrecht zu erhalten? Warum durfte er überhaupt noch tätig sein, nachdem er auch an anderen Gerichten bereits wegen vorsätzlicher Befangenheit abgelehnt worden war? Warum nahm das BVerfG die Sache nur eine Woche nach einer Presseanfrage der SZ und im Eiltempo von insgesamt nur 2 Wochen (!) nicht einmal zur Entscheidung an und begründetet dieses Unrecht noch nicht einmal? Warum ist die Berichterstatterin Susanne Baer als Richterin der Geschwistertrennung am BVerfG auch Redakteurin der Streitfeministischen Rechtszeitschrift (https://www.streit-fem.de/prof-dr-susanne-baer.html)? Warum werden meine Kinder vorsätzlich auf das Grausamste staatlich misshandelt? Weil ich ein Vater bin(!) und weil man sonst dem Vorschlag der weiteren Gutachterin am Amtsgericht hätte folgen und dem Vater das Sorgerecht für alle drei Kinder übertragen müssen. Weil Mütter scheinbar ein natürliches Rechts auf ihre Kinder haben, selbst um den Preis der schlimmsten, fortgesetzten Kindesmisshandlung oder eben einer Geschwistertrennung, um der Mutter wenigstens noch ein Kind zu erhalten. Kinder werden zum Objekt staatlichen Handelns degradiert und ihrer Menschenrechte beraubt. Was nützen Kinderrechte im Grundgesetz, wenn Richter/innen in der Praxis selbst verbindliche Entscheidungen des EGMR vorsätzlich missachten und das System Justiz sie deckt? So wie die Kirche das System Kirche beim sexuellen Missbrauch deckt, schützt die Justiz das System Justiz im Bezug auf den massenhaften Bruch des Rechts im Familienrecht, bei dem bürgerliche Existenzen vorsätzlich vernichtet und systematisch Kinder misshandelt werden. Wer dieses System angreift macht sich der „Richterschelte“, des Angriffs auf die Gewaltenteilung, den Rechtsstaat und die Demokratie schuldig. So macht sich das System Justiz unangreifbar.
Wir zeigen mit Fingern auf Länder, die Menschenrechte verletzen. Die deutsche Justiz verletzt Menschenrechte und achtet selbst verbindliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht.
Seit dem ich die menschenrechtswidrige Geschwistertrennung öffentlich, auch mit Hilfe der Presse, gegenüber Justiz und Verwaltung kritisiere, wird gegen mich kollektives Staatsmobbing betrieben.
Vor der Geschwistertrennung lebten alle drei Kinder mit dem schriftlichen, amtlichen Einverständnis der Mutter alleine bei mir, während die Mutter ca. 450 km weit weg wohnte und nach Ablauf ihrer Elternzeit eine Abteilung bei Adidas leitete. Und weil das kleinste Kind auch heute noch gerichtlich angibt, mit seinen beiden Geschwistern beim Vater zusammen leben zu wollen, gibt es auch nach 7 Jahren keine, gar keine, gerichtliche Umgangsregelung, auch nicht der Geschwister untereinander. Die Mutter gewährt in der Praxis keinerlei Umgang zu dem kleinsten Kind.
Das OLG Nürnberg entschied, dass man aus Gründen des Tierschutzes bei einer Trennung der Hundehalter, von Herrchen und Frauchen, ein Hunderudel nicht trennen darf.
Wörtlich: „Dabei ließ der Senat die Wertung des § 90a BGB miteinfließen, wonach Tiere keine Sachen sind, da der Gesetzgeber sich hier zum ethisch fundierten Tierschutz bekannt habe.“ Die Hunde würden bei Trennung des Rudels Schaden nehmen. Macht Sinn. (OLG Nürnberg Az. 10 UF 1429/16)
https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05582/index.php
Behandelt die deutsche Justiz Hunde ideologisch befangen besser als Kinder?
Geschwistertrennung gegen den Willen beider Eltern und gegen eine verbindliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nur um der Mutter noch ein Kind zu erhalten, ist fortgesetzter, chronischer Mord an den Seelen und Körpern von Kindern.
Am OLG Thüringen läuft aktuell unter dem Az 1 UF 395/18 ein weiteres Verfahren zur Aufhebung der Geschwistertrennung. Die Justiz weigert sich weiter das von ihr begangene Unrecht zu beenden und den verfassungsrechtlich geschützten Willen beider Eltern zu respektieren. Bitte helfen Sie das Justizunrecht an meinen Kinder unmittelbar einer parlamentarischen Untersuchung zu unterziehen und dass Gerichte, auch im laufenden Verfahren, Recht und Gesetz wieder einhalten.
In Anlage übersende ich Ihnen eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Beschlusses 2079 des Europarats zum Doppelresidenzmodels mit weiteren konkreten Details zur Menschenrechtswidrigkeit der Geschwistertrennung und der fortgesetzten Rechtsbeugung im Verfahren zur Geschwistertrennung. Das aktuelle Residenzmodell such den „besseren“ Elternteil, um ihr das Sorgerecht zuzuweisen. Das spaltet und schafft ein Gegeneinander. Beim Doppelresidenzmodell muss kein Elternteil mehr Angst haben, dass man ihm seine Kinder amputiert. Es befriedet und dient dem Kindeswohl.
Allen Kindern beide Eltern.
Liebe Grüße
ein betroffener (alleinerziehender) Vater