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Familienpolitik Kommentare Kuckuckskinder Verantwortung der Politik

Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter

by Franzjoerg Krieg / 4. August 2025

Nach § 1600 Absatz 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann ein Mann, der biologischer Vater eines Kindes ist, die Vaterschaft eines anderen Mannes, der bisher im rechtlichen Sinne der Vater des Kindes war, anfechten. Dies war bisher nicht möglich, wenn zur Zeit der Anfechtung zwischen dem betroffenen Kind und dem Vater im Rechtssinne eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung bestand. Mit Urteil vom 9. April 2024 hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet.

Es ist unglaublich und eines modernen Rechtsstaates nicht würdig, wie defizitär und dumm der deutsche Gesetzgeber heute noch mit den grundlegenden Parametern von Elternschaft umgeht.

Im Artikel „zukunftsgerichtet“ habe ich erläutert, wie die Realitäten aus dem römischen Reich in Deutschland nach 2000 Jahren immer noch die wesentlichen Richtlinien für das Fundament der deutschen familialen Gesetzgebung bilden, obwohl gerade die Forensik in den letzten 100 Jahren völlig neue Voraussetzungen geschaffen hat.

Ich empfehle die Lektüre des oben bezeichneten Artikels, damit ich hier nicht wiederholen muss.

Anstatt zwischen den Interessen der Erwachsenen zu jonglieren und besonders die Befindlichkeit der Mutter zu schützen, muss endlich das KINDESWOHL ernst genommen werden.

Jedes Kind hat ein Recht auf Auskunft zu seiner Abstammung.

Auch wenn die näheren Umstände für seine Eltern eine hoch defizitäre Disposition aufzeigen und deren Verhalten absolut unter der Gürtellinie liegt, darf das kein Grund sein, das Kind um seine wahre Herkunft zu betrügen.

Heute ist Abstammungsbetrug durch Mütter allgegenwärtig. Mindestens 10% aller Kinder sind Kuckuckskinder, von denen der Putativvater eben nur glaubt, er sei der Vater.
Anstatt die bedenkliche Disposition der Mutter durch Verleugnen zu schützen und alle anderen involvierten Personen zu betrügen, muss für das Kind Sicherheit geschaffen werden.

Es gibt dafür nur eine Option:

Die Prüfung der genetischen Provenienz des Kindes als Standard bei jeder Geburt.

Ich weiß, dass ich damit in ein Hornissennest steche.
Das ist mir aber unwichtig, weil die sichere und betrugsfreie Basis für die Information an das Kind den Befindlichkeiten der Erwachsenen vorgeht.

Das Kind kann nichts für die Begleitumstände seiner Entstehung. Die Verantwortung dafür müssen die Erwachsenen tragen.

Aber das Kind hat ein Recht auf das Wissen um seine Genese.

Ich will wissen, ob ich aus einer Familie mit Coronar-Risiken, Krebs-Risiken, psychiatrischen Defiziten oder sonst einer wichtigen prägenden Disposition stamme. Und ich will nicht betrogen werden, um hinterher kostspielig und oft ergebnislos nach den Wurzeln meiner Genese forschen zu müssen – nur, weil meine Mutter die Folgen ihres Verhalten nie tragen wollte.

Die später nachfolgende Enttäuschung ist immer fataler als die Wahrheit von Anfang an. Die Frage ist eben – für wen?

Anstatt an den vielfältigen Folgen von Abstammungsbetrug in Teilbereichen kosmetisch zu manipulieren, ist die klare Gewissheit von Anfang an die bessere Option.
Was dann nachfolgt, kann immer noch in den Griff bekommen werden.
Aber die Grundvoraussetzungen müssen zuerst einmal konsequent und klar sein.

 

Am Schluss noch ein Wort zur Titelzeile:

Alle Fachpersonen sind noch so sehr in den Strukturen des Römischen Rechts verhaftet, dass sie durch Denkblockaden lahmgelegt sind.

Leibliche Väter sind immer auch genetische Väter.
Aber leibliche Mütter sind eben nur im Sonderfall auch genetische Mütter. Nämlich dann, wenn die „leibliche“ Mutter tatsächlich ein Ei in ihrer Gebärmutter ausreifen lässt, dessen Zellkern auch von ihr selbst stammt. Falls nicht, ist sie zwar die „leibliche“ Mutter, aber eben nicht die „genetische“ Mutter und brütet stattdessen oft ein Überraschungs-Ei aus.

Wir müssen deshalb „leiblich“ und „genetisch“ unterscheiden lernen.
Mit Rücksicht auf diese Problematik müssen wir eben nicht von „leiblichen“ Vätern oder Müttern sprechen, sondern von „genetischen“ Vätern und „leiblichen“ und „genetischen“ Müttern.
Und wir müssen beides auch korrekt unterscheiden können.

FamilienrechtMütterzentrierung
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