Gestern erhielt ich nach 14 Tagen endlich mal wieder die Erlaubnis, meine Tochter zu besuchen, allerdings nur unter der Forderung der Kindsmutter, dass dieser Kontakt im Haushalt Ihrer Eltern stattfindet.
Im Rahmen dieses Kontaktes kam es im Beisein meiner 1-jährigen Tochter zu übelsten und lautstarken verbalen Attacken gegen mich und meine Familie. Obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ich meine Tochter besuche und nicht möchte, dass derartige Ausbrüche im Beisein des Kindes stattfinden, gelang es mir nicht, die Situation zu deeskalieren. Nach 2 Stunden habe ich den Besuch abgebrochen, weil ich keinerlei Gelegenheit fand, mich mit meiner Tochter zu beschäftigen und ich nicht wollte, dass das Kind weiterhin einer derart unguten Atmosphäre ausgesetzt ist.
Dies war nicht der einzige Vorfall dieser Art und die Kindsmutter ermöglich mir nicht, einen alleinigen Umgang mit meiner Tochter zu pflegen.
Aufgrund der Vorfälle ist es mir nicht mehr möglich, mein Kind im Haushalt der Kindsmutter oder deren Eltern zu besuchen.
Deshalb bitte ich dringend um Hilfe, damit der Kontakt zu meiner Tochter nicht abbricht.
Solche Hilferufe erhalte ich täglich. Sie bilden das Hintergrundgeräusch, vor dem die heftigeren Fälle ablaufen. Ich möchte aber auch Einblicke geben in den alltäglichen Standard der bis heute 120 Neufälle dieses Jahres und den sonstigen in diesem Jahr rund 100 „aktiven“ Altfälle.
Neun Gerichtsverhandlungen als Beistand in den letzten drei Wochen zeigen, was sonst so alles geschieht: Kindesentführungen durch die Mutter ins Ausland, Kindesentziehung mit List nach §235 StGB auf 700 km durch die Mutter und zwei derzeit laufende Verfahren von Inobhutnahmen durch das Jugendamt. In einem Fall wurde der Vater in den letzten Jahren durch das Jugendamt immer am untersten Limit von Kontakt gehalten („Die Mutter wünscht keine Ausweitung des Umgangs“). Wir haben auf die prekäre Situation des Kindes im Haushalt der Mutter hingewiesen, was dem Vater natürlich übel genommen wurde. Jetzt wollte die 14-jährige Tochter ins Kinderheim, weil sie vor der Mutter flieht und der Vater von ihr emotional als zu entfernt wahrgenommen wird. Aber diese Geschichte wird von mir später extra dargestellt werden…
Zurück zum aktuellen Fall:
Ich stelle immer wieder fest, dass die übermächtige Position der Mutter, die ihre Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt einsetzt, von Vätern so intensiv wahrgenommen wird, dass sie dies intuitiv durch groß geschriebene Personalpronomen ausdrücken. Auch wenn sie die Mutter nicht direkt ansprechen, wird von IHR immer wieder in am Anfang groß geschriebenen Personalpronomen berichtet.
Die Abläufe in der Familienrechtspraxis sind für Väter so unnatürlich und abgedreht, dass sie dafür keine eigene Sprache haben. Ihre Hilflosigkeit drückt sich darin aus, dass sie juristisches und sozialpädagogisches Fachvokabular übernehmen. „Kindsmutter“ ist kein Begriff, den irgendjemand im üblichen Kontext verwendet. Er wird ausschließlich im familiengerichtlichen Verfahren benutzt und ist sprachhistorisch belastet. „Mutter“ würde in diesem Fall absolut genügen. Und wer „pflegt mit seinem Kind Umgang“?
Ich interpretiere solche Adaptionen von Begriffen aus der Fachsprache als Zeichen tiefer Verunsicherung, in der keine eigene Sprache gefunden werden kann für das, was da staatlich gesteuert abläuft.
Die Ungeheuerlichkeit kann nicht in Worte gefasst werden, weshalb man die Sprache benutzt, die die „Fachleute“ in diesem Verfahren benutzen.
Dabei ist die Fachsprache entlarvend: „Umgang gewähren“ und „Umgang pflegen“ als Ausdruck für gelebte Beziehung zum eigenen Kind sind pervers.