FAZ vom 24.09.2003
http://www.vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel140.html
Entgegnung von Franzjörg Krieg
Doch, Frau Kostka, Mann kann! Frau kann evtl. nicht – oder könnte, wenn sie nur wollte. Aber genau da liegt das Problem. Sie will nicht. Wozu auch, wenn sie das Recht als Privileg ins Wochenbett gelegt bekam? Und Sie sprechen im nächsten Satz Klartext: Das deutsche Umgangsrecht schützt lediglich Mütter und Kinder. Jawoll. Und genau in dieser Reihenfolge. Und lediglich diese. Väter auf jeden Fall nicht. Womit bewiesen wäre, dass das deutsche Familienrecht nicht männerfeindlich ist?
Sie fragen, wo die Väter sind, die ihren Teil an der Erziehung der Kinder leisten wollen. Diese sind z.B. organisiert im Väteraufbruch für Kinder e.V., sofern sie sich dies neben einem full-time-Job und dem mühsamen Existieren auf Sozialhilfeniveau powermäßig, psychisch und zeitlich leisten können. Und ich entdecke sie immer wieder auch unorganisiert um mich herum in der Gesellschaft, ohne Chance, ihren Kindern Vater sein zu können, reduziert auf die Alimentation der Mutter, ausgebootet von der Allianz Mutter-Jugendamt-Anwälte-Gutachter-Gericht.
Natürlich sind nicht alle Väter von dieser Sorte Mann, die ihre Vaterrolle ernst nehmen. Natürlich gibt es auch Männer, die nachweislich Schweine sind. Der feministische Schluss, der hierzulande daraus bis zum Bundesverfassungsgericht hoch gezogen wird und die Lebensrealität aller getrennten Väter bestimmt, heißt dann: Weil das so ist, dürfen Väter grundsätzlich z.B. kein Sorgerecht bekommen. Sexistische Sippenhaft für einen männlichen Teil der Bevölkerung. Nicht männerfeindlich? Es ist sogar grundgesetz- und menschenrechtswidrig – aber der Mutterschutz steht als Maxime so weit über den Niederungen der manchmal deprimierend niederträchtigen Abläufe in der Familienrechtspraxis, dass auch Grundgesetz und Menschenrechte in die Knie gezwungen werden. Natürlich wird Mutterschutz getarnt hinter dem Feigenblatt Kinderschutz. Dass die UN-Kinderrechte-Konvention in diesem unserem Rechtsstaat nicht voll anerkannt und immer noch nicht in nationale Gesetzgebung umgesetzt ist, beweist die Alibifunktion von Kinderrechten und Schutz von Kindern.
Nicht nur ich weiß, dass es Frauen und Mütter gibt, denen man das Attribut „Schwein“ mit derselben Berechtigung beimessen könnte, wie das jeder glaubt, einem Mann attestieren zu können. Hat dies je zum Schluss geführt, dass man deshalb allen Müttern das Sorgerecht vorenthalten müsse? Warum diese krasse Ungleichbehandlung in einer Gesellschaft, in der alles nach dem Prinzip Gender Mainstreaming zu funktionieren hat? Es liegt wohl doch an der Schere im Kopf, die nur eine Übersetzung zulässt: Gender Mainstreaming = Frauenförderung. Die beschränkte Dummheit, mit der zwischen engen Scheuklappen argumentiert und gehandelt wird, lässt sich nicht mehr lange verbergen. Es gab schon die erste ehemalige Frauenbeauftragte, der ihre Arbeit im Nachhinein peinlich war und die die Erinnerung daran wie Hundedreck von den High Heels loswerden wollte. Verwaltungsgerichtlich wurde aber entschieden, dass sie keinen Anspruch darauf hat, dass der Eintrag über ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte in ihrer Dienstakte gelöscht wird.
Die bewegten Frauen meinen, dass „neue Väter“ erst dann ernst genommen werden müssten, wenn alle Väter eine Erneuerung leben. Minderheiten werden feministisch diktatorisch niedergebügelt. Wenn ich mich als einen Vater darstelle, der sein Vater-Sein ernst nimmt und auch leben will und der durch die Funktionsmechanismen unserer Familienrechtspraxis daran gehindert wird, wird mir regelmäßig vorgehalten, dass es genug Väter gäbe, die sich gegenteilig verhalten. Deshalb müsste ich verstehen, dass ich mich mit dem begnügen müsse, was mir zugewiesen wird. Wenn es auch nur wenige verantwortungsbewusste Väter gäbe oder auch nur einen – ihm das selbstverständliche Recht gleichstellungspolitisch korrekt zukommen zu lassen, wäre nichts weiter als eines Rechtsstaates würdig. Frauenförderung in der BRD heißt aber real pauschale Bevorzugung von Müttern auf dem Rücken von Sippenhaft für und Entrechtung von Vätern. Nachweislich.
Sie, Frau Kostka, machen den Fehler, der in solchen Diskussionen die große Gefahr jedes Kommentars darstellt: Fakten, die in einem eingeschränkten Anteil von Realität tatsächlich auftreten, werden verallgemeinert und daraus wird zum Vorteil für die eigene Position subjektiv für eine Gesamtheit abgeleitet. Ich betone deshalb nachdrücklich, dass ich mir immer bewusst bin, dass ich nur von einem Teil von Müttern rede, wenn ich leider auftretende Egomanie, Missbrauch und Destruktivität von Müttern anprangere und Konsequenzen fordere. Vor diesem Hintergrund bin ich nach wie vor offen für jede konstruktive Diskussion mit Müttern, die ihren gesunden Menschenverstand bewahrt haben und sich nicht durch die Möglichkeiten unserer Familienrechtspraxis korrumpieren lassen.
Niemand sucht ernsthaft nur in den Müttern die Ursache, dass die Hälfte der Trennungskinder schon nach einem Jahr den Kontakt zum Vater verliert. Natürlich gibt es Männer, die allzu schnell in eine neue Familie flüchten und die alte Familie aufgeben. Ich stelle in meiner Arbeit und in meinem persönlichen Trennungsschicksal aber fest, dass Männer gezwungen sind, den Kontakt zu ihrer früheren Familie aufzugeben, weil die Mutter dies fordert. Sogar der persönliche Bekanntenkreis legt Vätern dies nahe: „Lass doch die Mutter in Ruhe!“ Auch Jugendamtsmitarbeiter fordern von Vätern, dass es das Beste für ihre Kinder sei, wenn sie alle Forderungen der Mutter erfüllen. Und dazu gehört leider allzu oft, jeden Kontakt abzubrechen, bis auf den, den die Mutter gnädigerweise gewährt. Väter müssen sich immer wieder in den Machtmissbrauchsbereich der Mutter begeben, wenn sie Kontakt zu ihren Kindern wollen. Väter müssen sich daran gewöhnen, sich dafür zu bedanken, dass sie statt täglich drei nur noch zwei Mal eine in die Fresse bekommen. Dass diese menschenunwürdige Behandlung nicht jeder Vater auf die Dauer aushält, muss verständlich sein.
Warum wohl entschied unser Bundesverfassungsgericht am 29.01.2003 pauschal gegen Väter? Die mühsame Krücke von Begründung enttarnt die Motivation. Jeder weiß, dass es nicht verheiratete Mütter gibt, die den Vater selbstverständlich mitsorgen lassen, aber das Privileg des alleinigen Sorgerechts eifersüchtig und egoistisch hüten. Das System hebelt sich sogar selbst aus: Wenn Mütter sich doch vernünftigerweise zu einer Erklärung der gemeinsamen Sorge durchringen, werden sie im Jugendamt von einer mütterbewegten Fachkraft über den Unsinn ihrer Vorgehensweise informiert. Der Vater sitzt wie im falschen Film dabei und muss zusehen, wie der Mutter erklärt wird, dass sie eben noch davor gerettet werden konnte, den folgenschwersten Fehler ihres Lebens zu begehen.
Das alles weiß auch jede einzelne Richterpersönlichkeit im Bundesverfassungsgericht. Warum tun sie dann aber so blauäugig und meinen, von dem „von Natur aus Guten“ in jeder Mutter ausgehen zu müssen und eventuelle Zweifel daran erst nach einer langwierigen Beobachtung der gesellschaftlichen Verhältnisse zulassen zu können? Warum werden auch gutmeinende Väter ausnahmslos weiterhin entrechtet, um Müttern Privilegien zu erhalten? Und warum gibt es die entsprechenden empirischen Untersuchungen zur Situation nicht verheirateter Eltern nicht schon längst? Ein gesellschaftliches Phänomen von weit reichender Bedeutung ist es schließlich schon lange genug.
Es liegt auf der Hand, dass das alles keine Zufälle sind, dass im Hintergrund Steuerungsmechanismen in Gang sind, die der staatlich finanzierten Frauenszene weiterhin ihre Machtpfründe sichern.
Zu PAS meinen Sie, in üblicher mütter-lobbyistischer Praxis nur sagen zu müssen, dass es sich hierbei um eine umstrittene Theorie handelt. Mir ist gleich, wie man diese Erscheinung nennt und ob eine Vokabel und die dahinter stehende Theorie in zweifelhaften und von Machtinteressen bestimmten „Fachkreisen“ umstritten ist. Ich stelle nur fest, dass meine beiden Töchter nach jahrelanger Konstanz in der Beziehung zu mir jeweils innerhalb nur weniger Tage gehirnwäschemäßig umgepolt wurden und dass es dafür keine andere Begründung gibt, als eine massive Indoktrination der Mutter, die objektiv einen Missbrauch des Kindes darstellt. Damit hat sich diese Mutter schuldig gemacht, wird aber weiter von den dafür zuständigen Ämtern hofiert und bedient. Wie Sie das nun nennen, spielt keine Rolle. Ich kenne keine andere Vokabel als PAS. Und diese beschreibt sehr detailliert, was in meinem persönlichen Fall real abläuft. Sie können nun PAS leugnen. Damit sind aber die verabscheuungswürdige Tat der Mutter und die daraus resultierenden Fakten nicht aus der Welt geschafft. Wenn ich nun feststelle, dass genau dieselben Abläufe nicht nur mich und meine Töchter betreffen, sondern viele Väter und deren Kinder, dann muss erlaubt sein, Parallelen festzustellen und zu beschreiben.
Meine Position ist nicht die eines Väterrechte-Funktionärs, der vom Verhandlungstisch aus argumentiert. Ich mache reale Erfahrungen, die natürlich auch Folge eines geschärften Bewusstseins sind:
Als nicht verheirateter Vater von zwei Töchtern, der mit der Mutter 17 Jahre lang ehegleich zusammen gelebt hat – also weit weg vom Argument „Karnevalsprinz“, das im BVerfG-Verfahren zitiert wurde – habe ich alle Auswirkungen unserer Familienrechtswirklichkeit erfahren und weiß, wovon ich rede.
Als Gründer und Sprecher des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe und als Verwalter der zentralen Fallsammlung des VAfK habe ich gebündelte Rechtsrealität auf der Festplatte und im Bewusstsein. Und dazu gehört auch die Spalte „Entfernungs-Papa“, in der in 100er-Kilometern die Distanz angegeben ist, die die Mutter – und nur diese – zwischen ihre Kinder und den Vater gelegt hat.
Und als Lehrer hatte ich allein in den letzten zwei Wochen drei Gespräche mit zwei Schülerinnen und einer Mutter:
- Die erste Schülerin (13) fiel mir auf, weil sie im Unterricht weinte. Ich sprach sie in der Pause an und erfuhr ihre Geschichte: Sie lebt bei der „alleinerziehenden“ Mutter, hat dort die Hölle, weil sie in der neuen Beziehung der Mutter nur stört, will zum Vater, der sich aber nur eine Ein-Zimmer-Wohnung leisten kann und bekommt von der Mutter zu hören: „Wenn ich Dich nur schon los hätte!“
- Die Zweite (14) erklärte vor der Klasse, dass sie später einmal alles ganz anders machen würde als ihre Eltern. Ein längeres Pausengespräch brachte eine Horrorstory ans Licht. Sie hat eine philippinische Mutter, einen deutschen Vater und 3 weitere Geschwister. Die Mutter übt permanent rohe Gewalt gegen alle aus. Der Vater hatte in diesem Zusammenhang schon ein gebrochenes Bein. Die Tochter, die meine Schülerin ist, hat eine Narbe im Gesicht, weil ihre Mutter ihr eine brennende Zigarette neben dem Mundwinkel ausdrückte. Eine ihrer Schwestern fiel in der Schule auf und erzählte einem Lehrer alles. In der Folge holte das Jugendamt die drei Mädchen am letzten Schultag vor den Sommerferien ab und brachte sie in einem Heim unter. Nicht die Täterin musste also die Wohnung verlassen („Das Opfer bleibt, der Täter geht!“) – nein, die Opfer mussten gehen. Entschieden hat dies eine Jugendamtsleitung, die in Personalunion auch „Ansprechstelle für Frauenfragen“ darstellt. Damit wurde die Mutter aus der Gewaltschutzstatistik gemogelt und auf Kosten des Steuerzahlers werden drei Vollwaisen herangezogen. Die Krönung: Der Vater, genauso Opfer wie die Kinder, wirft nun den Kindern vor, durch die Zustimmung zur Einweisung die Familie zerstört zu haben. Zur Polizei würde er selbst nie gehen, um wenigstens die Illusion einer funktionierenden Familie zu erhalten. Die gewalttätige Mutter macht nichts weiter, als das zu leben, was eine andere philippinische Frau eines unserer Gruppenmitglieder als erlernte Lebensweisheit ebenfalls lebt: face to face, knife to knife.
- Eine Mutter rief mich an, weil die beiden Töchter ihres neuen Mannes, die dieser zu ihren eigenen zwei Töchtern in die neue Patchworkfamilie einbrachte, bei mir im Unterricht sind. Deren leibliche Mutter zahlt natürlich keinen Unterhalt für ihre zwei Töchter, beschwert sich, weil ihr die 4-Zimmer-Wohnung, in der sie mit ihrem neuen Partner lebt, zu klein ist und lässt ihre Töchter spüren, dass sie nichts mehr von ihnen wissen will. Erst kürzlich hat sie in deren Beisein ihre Kinderzimmer ausgeräumt und verkauft. Wenn zahlungspflichtige Väter so reagieren würden wie diese Mutter, wäre ein öffentlichkeitswirksamer Aufschrei der Frauenszene sicher.
Von „neuem Matriarchat“ zu sprechen, ist eine Verharmlosung. Wir leben schon längst eine Art von sorgsam bemäntelter feministischer Diktatur:
Wenn eine Frauenbeauftragte kostentechnisch wegrationalisiert wird und sie bekommt dafür die Abteilungsleitung – nein, nicht im Mütteramt – im Jugendamt, und wenn sie dann auch noch stolz verkündet, dass sie dort zielgruppenorientiert arbeitet, wird klar, wie die Zusammenhänge funktionieren.
Die Spitze des Eisberges im Geflecht der „Frauenförderung“ und der Gipfel an Widerlichkeit ist der ungerechtfertigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Mutter gegen den Vater ihres Kindes und die staatlich bezahlte Aufklärerinnen-Szene, die sich darum schart. Ein Karlsruher Urteil erläutert, dass z.B. Mitarbeiterinnen von Wildwasser nicht mehr als Zeugen vor Gericht zugelassen werden, weil sie voreingenommen sind. Spektakuläre Prozesse klärten üble Machenschaften dieser Szene auf mit wahren Hetzjagden gegen unschuldig beklagte Erwachsene. Wer schon einmal die Gelegenheit hatte, Explorationsprotokolle von Kleinkindern zu lesen, ist schockiert über die kriminelle Energie und die widerliche Art und Weise, wie hiermit auch Kleinkinder missbraucht werden. Sie erwähnen zwar, dass in der Berliner Studie von Busse et al nur in 3,03% der Sorge- und Umgangsrechtsfälle der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von der Mutter gegen den Vater erhoben wurde, verschweigen aber, dass dieselbe Studie feststellt, dass dieser Vorwurf in nur 3,3% dieser Fälle auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Absicht ist überdeutlich. Ich selbst habe Wildwasser Karlsruhe aufgefordert, ihre Statistik 2002 offen zu legen und die jüngste Gruppe vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs betroffener Mädchen näher zu untergliedern. Sie haben diese Gruppe nämlich absichtlich bis 12 Jahre gewählt. Damit haben sie die Gelegenheit, alle Vorwurfsfälle, die Kleinkinder betreffen, in eine Gruppe einzuordnen mit tatsächlich missbrauchten Minderjährigen. In unserer Gruppe in Karlsruhe repräsentierte Fälle von Missbrauch mit dem Missbrauch sind damit unter den Teppich gekehrt. Wildwasser hat sich geweigert, die nähere Präzisierung vorzunehmen, was auf die Schlüssigkeit meines Vorwurfes schließen lässt.
Als Antwort auf die Erkenntnis, dass Männer 6,5 Jahre früher sterben als Frauen und auch rund vier Fünftel aller Suizide ausmachen, wäre es wohl gerechtfertigt gewesen, dieses Phänomen näher zu untersuchen. Man hat auch untersucht: Es gab einen Frauengesundheitsbericht. Damit Frauen mehr als 7 Jahre länger leben? Eine kabarettfähige Posse. Mit dem gebührenden Ernst betrachtet, entsetzt die Ignoranz, mit der unter dem Vorzeichen „Frauenförderung“ mit unseren Steuergeldern Politik gemacht wird.
Immer mehr Kinder wachsen ohne eine männliche Bezugsperson auf. Unser Familienrecht und besonders die davon abweichende feministisch geprägte Familienrechtspraxis hat inzwischen für mehr Halbwaisen gesorgt, als beide Weltkriege zusammen. Jungs haben die hohe Wahrscheinlichkeit, ohne Vater aufzuwachsen, im Kindergarten nur weibliche Bezugspersonen zu haben, in der Grundschule nur von Lehrerinnen unterrichtet zu werden und damit in die Pubertät zu kommen, ohne je direkten Kontakt zu einer männlichen Bezugsperson gehabt zu haben. Die negativen Auswirkungen sind in unserer Gesellschaft inzwischen allgegenwärtig.
Werbung und Spielfilme, ja selbst Kindersendungen zeigen den Typ neuer Frau: demonstrativ überlegen, offen geldgeil, gewalttätig, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wenn in einer Werbesendung einem Mann ein Blumentopf auf den Kopf fällt, ist das slapstick, ein Brüller. Eine Frau als Opfer dieser Attacke wäre absolut unvorstellbar, werbetechnisch kontraproduktiv. Warum eigentlich?
Also doch Männer als die Prügelknaben einer Gesellschaft, die den feministischen Umbau auf dem Weg zu einer menschlicheren Realität verwirklicht? Wenn das tatsächlich das Ziel wäre, könnte ich mich sogar mit meiner Opferrolle abfinden und würde die Prügel für Generationen privilegierter Männer und geknechteter Frauen irgendwo verstehen. Wir haben inzwischen aber erkannt, dass viele Mythen des Feminismus von den Frauen selbst ad absurdum geführt wurden. Der folgenschwerste ist wohl der Mythos vom Sieg über das Böse durch das Matriarchat. Frauen haben ihre hemmungslose Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt schon längst bewiesen. Und wenn man ihnen ein Familienrecht zur freien Bedienung zuschiebt, machen viele davon skrupellos und egoistisch Gebrauch. Ausübung von Gewalt wird zur Methode und die Belohnung von miesem Verhalten wird geradezu gefordert. Familienrechtsanwälte empfehlen Müttern, jede Kommunikation mit dem Vater ihrer Kinder zu verweigern, um anschließend auf den fehlenden Konsens verweisen zu können, mit dem dann ein alleiniges Sorgerecht der Mutter begründet wird. Unsere Familienrechtspraxis lebt von solchen Perversitäten.
Wo sind die Männerhäuser, in die Väter mit ihren Kindern flüchten können, wenn sie geschlagen werden oder wenn sie einfach nur meinen, sich ohne die Mutter mit ihren Kindern – von der Mutter finanziert – besser verwirklichen zu können? Wo ihnen dann beigebracht wird, wie man(n) die Mutter am wirkungsvollsten ins Abseits stellt und nur noch zahlen lässt? Und wenn man dann die Notwendigkeit der Existenz und der staatlichen Förderung dieser Männerhäuser eben damit begründet?
Wo sind die mindesten Voraussetzungen für einen fairen Vergleich? Gender Mainstreaming? Gleichberechtigung? Väter werden nicht diskriminiert?
Ein Vater aus unserer Gruppe ging zur Polizei, nachdem seine Frau wieder in angetrunkenem Zustand zugeschlagen hat. Der Polizeibeamte hörte sich kurz seine Geschichte an und meinte dann, er solle sich doch mal umdrehen. An der Wand hing ein Plakat „Häusliche Gewalt ist männlich“. Er fragte ihn, was er eigentlich hier wolle. Ob er nicht lesen könne.
Ein hoher Anteil von häuslicher Gewalt wird heute von „alleinerziehenden“ Müttern ausgeübt, die zuerst den Vater von der Erziehung ausgeschlossen haben und danach überfordert fortgesetzt ihre pubertierenden Töchter verprügeln. Aber es ist unfein und politisch nicht korrekt, davon zu reden und damit zu argumentieren. Väter werden nicht diskriminiert?
Sie kritisieren, dass behauptet wird, vielen Müttern gehe es in erster Linie um finanzielle Absicherung. Damit ignorieren Sie ein Grundprinzip in der Interaktion zwischen den Geschlechtern in unserer Gesellschaft. Wenn ich mit SchülerInnen die Kontaktanzeigen in einem beliebigen Wochenendblatt analysiere, müssen wir konstant feststellen, dass Männer vorwiegend die (auch nur sexuelle) Zuwendung suchen und Frauen unverhohlen finanzielle Interessen haben und die Altersversorgung geboten bekommen wollen. Meine Schülerinnen berichten, dass sie es sich regelmäßig leisten können, abends mit leerem Geldbeutel weggehen zu können, um „Spaß zu haben“. Wollen Sie im Ernst behaupten, dass Frauen gerade dann anders agieren, wenn Sie Mütter sind? Alle Erfahrung spricht dafür, dass sie sich gerade dann noch mehr auf eine finanzielle Absicherung fixieren und diese pauschal vom Vater erwarten. Dieses Prinzip geht noch weiter. Ich kenne viele Fälle, in denen Mädchen oder Frauen gerade dann schwanger wurden, wenn sie feststellen mussten, dass sie ihren eigenen Erwartungen an sich selbst nicht genügen konnten, z.B. nachdem sie durch eine wichtige Prüfung gefallen waren oder ein vorher laut verkündetes Ziel von existenzieller Bedeutung nicht erreichen konnten. Mutterschaft ist dann oft die rettende Insel, auf der eine Alimentierung durch einen Mann und/oder den Staat gesichert ist. Dass dies fast immer unbewusst geschieht, ändert nichts am Funktionszusammenhang.
Es wird Zeit, endlich auch von den Kindern zu reden, die als zentral Betroffene am wenigsten an Ursachen und Ablauf aktiv beteiligt sind und ausschließlich die Konsequenzen elterlichen Verhaltens zu erleiden haben.
„Kindeswohl“ ist die inzwischen pervertierteste Vokabel in der deutschen Rechtslandschaft. Was in anwaltlichen Schreiben schon alles mit dem Mäntelchen „Kindeswohl“ getarnt und begründet wurde, ist grauenvoll. Jede Egomanie ist gut genug, mit dem Anstrich „Kindeswohl“ zu ethischer Größe umfunktioniert zu werden. Der Anwalt nimmt gerade so lange ernsthaft darauf Rücksicht, bis zumindest die Prozesskostenhilfe im Kasten ist. Danach wird die Mutter bedient.
Der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ kümmert sich um Elternteile, die in der Gefahr leben, den Kontakt zu ihren Kindern, besonders nach Trennung und Scheidung, zu verlieren. Wer jetzt glaubt, dass der „Väteraufbruch“ eine Organisation extremer Lobbyisten sei, ist auf dem Holzweg. Es gibt zwar Mütterorganisationen, die die „Einelternfamilie“ als das neue Ideal familienpolitischer Vorstellungen propagieren und das Alleinsorgerecht der Mutter als einzig wahre Form elterlicher Rechtsnorm predigen. Väterorganisationen haben im Gegensatz dazu andere Forderungen. Z.B. „Kinder brauchen beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung“. So harmlos und einsichtig wie sich das anhört, ist es auch gemeint. Und wir sind uns damit auch einig mit allen Aktoren in der familienrechtspraktischen Interventionsszene. Allerdings nur so lange bis diese erkennen, welche Konsequenzen diese harmlose Aussage praktisch hat. Dann zeigen Mütter plötzlich die Zähne, weil sie fürchten, ihnen könnten die Privilegien abhanden kommen.
Das Recht des Kindes wird in Deutschland immer noch in der Weise gesichert, dass man alle Rechte der Mutter gibt und annimmt, dass dabei schon noch genug fürs Kind übrig bleiben wird.
Unser Familienrecht kann nur einen Weg gehen: Ein Sorge-„Recht“ hat allein das Kind. Aus diesem Recht auf Umsorgtwerden leitet sich die Verpflichtung beider Eltern zur Sorge ab – nicht in erster Linie ein Recht! Beide Eltern müssen dabei in die Pflicht genommen werden, mit dem Ziel, die bipolare Elternschaft zu erhalten. Wer dabei die Betreuung nicht erbringen will oder kann, der zahlt eben. Und das kann Mutter wie Vater sein.
Und es muss mit etwas mehr Wahrhaftigkeit öffentlich argumentiert werden. Wenn eine Müttervertreterin in den Medien über die mangelnde Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Väter schimpft und jammert, ist ihr bewusst, dass unterhaltspflichtige Mütter eine noch viel miesere Zahlungsmoral haben. Und obwohl sie das weiß, behauptet sie, das gäbe es nicht. Nachweisbar in Zeitungen, Broschüren und in verschiedenen Sendungen unseres öffentlich rechtlichen Fernsehens. Wenn dieselbe Vertreterin auf die Frage, ob es nicht viele Mütter gäbe, die die Kinder als Waffe im Kampf benutzen, behauptet „Ich kann das verneinen. Das gibt es gar nicht“, obwohl ihre Berufserfahrung dagegen spricht, wird deutlich, dass die schamlose Lüge alltägliche Praxis in der Argumentationslinie so mancher Mütter- und Frauen-Lobbyistinnen ist.
Wenn überall Plakate hängen, die propagieren, dass häusliche Gewalt eben nur männlich sei, ist dies eine Irreführung der Öffentlichkeit auf Kosten des Steuerzahlers, mit dessen Geld solche Kampagnen finanziert werden.
Das Problem ist nur, dass unsere rot-grünen Macher in Berlin dort kuschen und selbst gegen die Wand laufen, wo eine Politikerin sagt: Finger weg, das ist Frauensache! Und diese sitzt wie die Glucke auf den erworbenen Privilegien und keine noch so logische Vernunft kann sie zur Anhebung ihres Schwerpunktes bewegen. Wahrhaftigkeit ist nicht angebracht, wenn es um das Gerangel um Pfründe geht.
Zur Zeit bröckelt die feministische Kampffront, weil deren Methoden inzwischen zunehmend als einseitig und doktrinär erkannt werden und sich weibliche Identität spaltet in die, die umso engstirniger weiter wettern und die, die auf eine vernünftige Basis zurück wollen. Im Zug der Finanzknappheit öffentlicher Kassen dienen die massiven Fehlentwicklungen durch die doktrinären Verhärtungen in der Frauenförderungs-Lobby gerne als Begründung für Reduzierung oder Streichung von jahrelang viel zu üppig geflossener Gelder.
Das macht Hoffnung. Die finanzielle Austrocknung der Frauenförderszene ist für den intelligenten Kern der feministischen Bewegung und für echte Gleichstellungsbemühungen eine Chance. Vielleicht kann dann vernünftiger argumentiert werden und man (und frau) kann es dann den neuen Vätern recht machen?
Franzjörg Krieg
Seit 9 Jahren entrechteter Trennungsvater
Realschullehrer
Gründer und Sprecher des Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe
06.10.2003
Ab 2014 wird Kerima Kostka bekannt als die eifrigste Gegnerin des Wechselmodells (Paritätische Doppelresidenz).
Sie bleibt sich also treu.