Protokoll der Abläufe am 27.03.2020
Kanzlerin Merkel hielt am 18.03.2020 eine insgesamt positive Ansprache an die Nation.
Nach der Corona-Konferenz von Bund und Ländern schob die Kanzlerin am 22.03.2020 eine doppelt so lange Ansprache nach.
Sie formulierte dabei 9 Regeln:
4:18 Regel 1: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
Das war gut gemeint, aber nicht durchdacht.
KindesbesitzerInnen, MütterlobbyistInnen und ein Teil der Jugendämter benutzten diese Aussage, um den Kindesbesitz im Residenzmodell durch Ausgrenzung des anderen Elternteils (zu rund 95% Väter) zu sichern. Und Gerichte verzögerten eA-Anträge, weil sie selbst verunsichert waren und keine Anleitung zur Verfügung hatten, wie sie „politisch korrekt“ damit umzugehen haben. Rückgrat scheint unter RichterInnen ein seltenes Attribut zu sein, das sich in einer solchen Situation deutlich zeigt.
Die Auswirkungen dieser Ausgrenzung und der Protest darauf sorgten dafür, dass die Bundesregierung 4 Tage danach korrigierend eingriff und definierte, was als „absolut nötiges Minimum“ angesehen werden muss.
Dazu gehören die Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil und die Kontakte von Lebenspartnern mit zwei unterschiedlichen Wohnsitzen.
Das Bundesjustizministerium reagierte mit deutlichen Hinweisen.
Der VAfK Bund hat eine Seite zu Corona eingerichtet.
Handlungsoptionen des VAfK Mainz zum Umgang von Trennungseltern mit Corona
Das Erklärvideo von Bobby Vander Pan zum Thema
In der neuen FamRZ gibt es einen Artikel von Richter am OLG Düsseldorf Ulrich Rake: „Kindschaftsrechtliche Auswirkungen der Coronakrise“
Zitat:
„Dies wirft die Frage auf, ob und inwieweit der zeitweilige Entfall der Fremdbetreuung des Kindes vom Umgangselternteil aufgefangen werden kann, etwa im Wege eines temporären ad hoc-Wechselmodells.“
Hinweise auf anwalt.de zu den Verfahrensweisen mit den familienrechtlichen Herausforderungen der Coronakrise
Ein Jugendamt reagiert auf diese Weise:
Die sozialen Kontakte sollen aktuell soweit wie möglich heruntergefahren werden. Dies hat gestern die Bundeskanzlerin bekräftigt. Die Ausnahmen sind Familien und Zusammenwohnende. Der FB Jugend geht davon aus, dass es sich in diesem Zusammenhang auf einen Haushalt bezieht. Also nicht grundsätzlich Kontakt zur Familie erlaubt ist, sondern nur, wenn sie in einem Haushalt wohnen.