Fallbeispiel 1
Im Bereich Trennungsfamilien und Schule haben wir schon seit Jahrzehnten ein nur mühsam verdecktes und weiter eskalierendes Problem.
Ich machte deshalb im Jahr 2012 Vorschläge, die ich mit Angela Hoffmeyer am 12.12.2012 in einer Sitzung des Landeselternbeirates vorstellen konnte und die von diesem komplett als Eingabe ans Kultusministerium übernommen wurden. Sie wurden auch unter dem Autorennamen Angela Hoffmeyer in die Zeitschrift „Schule im Blick“, Ausgabe April 2013, übernommen.
Seither hörte niemand mehr davon.
Ein Element in diesem weiter am Leben gehaltenen Problemfeld betrifft die Schulanmeldungen.
Zugegeben, die Situation ist nicht einfach. Es gibt schon lange keine klare digitale Entscheidung Sorgerecht Ja oder Nein mehr. Die Praxis kennt neben der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen ehelich geborenem und nicht ehelich geborenem Kind (ja, der Unterschied ist trotz aller Gleichstellungsabsichten noch gewaltig!) eine Unzahl von Zwischenlösungen mit Rechtsfolgen. Die Bediensteten an den Schulen, die Rektorate und die Lehrerkollegien sind in dieser Hinsicht zumeist ahnungslos und handeln nach gefühlter Rechtslage.
Jedes Jahr bin ich mit einer Unzahl von Problemsituationen geschäftigt, die Betroffene zum Thema Kita- und Schulanmeldungen an mich herantragen.
Einen besonders dreisten Fall möchte ich hier vorstellen.
Hintergrund:
Eine Mutter plant eine Kindesentziehung auf eine Entfernung von 700km von langer Hand.
Während sie dem Vater noch vorgaukelt, in den großen Ferien 2016 nur 3 Wochen mit dem Kind Urlaub bei einem neuen Bekannten machen zu wollen, wonach das Kind bis zur Einschulung am Wohnort der Familie in der Schule eingeschult wird, an der sie auch angemeldet wurde, hatte die Mutter ihre außereheliche Beziehung schon im April 2016 ohne Wissen des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters beauftragt, die Tochter parallel an einer Grundschule im Wohnort der Beziehung (700 km entfernt) anzumelden.
Diese Anmeldung erfolgte am 20.04.2016 und wurde von der Schule akzeptiert.

Der Schule hätte aber auffallen müssen:
- „getrennt lebend“ ist kein Familienstand, weil aus ihm keine Rechtsfolgen ablesbar sind. „Nicht ehelich“ als Geburtseigenschaft des Kindes oder „verheiratet“ oder „geschieden“ haben aber Rechtsfolgen.
- Im Adressfeld „Daten der Sorgeberechtigten“ und „Vater“ ist nichts eingetragen.
- Es wird im Fragebogen nicht nach dem Sorgerechtsstand gefragt. Inzwischen gibt es dazu nicht nur ein Entweder-Oder, sondern viele Sonderregelungen, die abgefragt und belegt(!) werden müssten.
- Obwohl im Datenfeld „Daten der Sorgeberechtigten“ nur eine Adresse angegeben ist, unterschreibt eine angeblich weitere sorgeberechtigte Person. Es handelt sich dabei um die von der Mutter mit der Anmeldung beauftragte außereheliche Beziehung.
Die Betrugsabsicht ist damit klar. Trotzdem fällt der Schule diese erst dann auf, als der Vater nach dem Platzen der Betrugsblase im August alle Schulen der in Frage kommenden Stadt abtelefoniert und schließlich den Fake der Mutter auffliegen lassen kann.
Fallbeispiel 2
Im Januar 2017 wurde ich mit einem Fall konfrontiert, der typisch ist für viele andere Fälle, die mir in der Beratung begegnen:
Hallo Franzjörg,
ich fühle mich vom Amtsgericht verarscht.
Für den Tag meines Geburtstags erhielt ich eine Ladung zur Verhandlung, in der geregelt werden soll, ob unser Sohn am selben Tag Umgang bei mir haben darf. Das kann nun echt nicht wahr sein.
Die Mutter hat das Kind inzwischen, ohne mich zu informieren oder gar mitentscheiden zu lassen, an einer Privatschule angemeldet.
Mir drohen damit monatliche Zusatzkosten von ca. 680€ für die nächsten Jahre, ohne dass es dem Jungen weiter hilft. Das sind in den nächsten 8 Jahren über 65.000€!
Und das, obwohl er gegen meinen Willen auf einer für ihn falschen Schule eingeschult wurde und seit Jahren auch von der Mutter schulisch nicht gefördert wird.
Lediglich meine Email von dieser Woche, dass ich damit nicht einverstanden bin und die Kosten nicht tragen werde, wird nicht ausreichen, um den Prozess zu stoppen.
Für den 20.1. steht ein begleiteter Umgangstermin an, den ich gerne absagen möchte, da ich mittags Gäste anlässlich meines Geburtstages habe.
Weiterhin ist es nun Mitte Januar 2017 und das Gutachten steht weiterhin aus. Der Umgang ruht inzwischen seit Februar 2016, ohne dass es eine Perspektive gibt!
Ich ertrage diese himmelschreiende Ungerechtigkeit, Untätigkeit und Unfähigkeit der Beteiligten einfach nicht mehr. Alle sehen zu, machen bestenfalls Dienst nach Vorschrift, während mein Sohn vor die Hunde geht.
Ich bin kurz davor, alles hinzuschmeißen und das Kind seinem Schicksal bei der Mutter zu überlassen.
Was kann dieser Vater machen?
Natürlich kann er der Schule mitteilen, dass er das Gemeinsame Sorgerecht hat und der Einschulung nicht zustimmt. Das würde die Schule sicher irritieren, weil ihnen so was selten passiert. Sie sind gewohnt, dass Mütter selbstherrlich entscheiden und damit auch durchkommen.
Was wird dann die Mutter machen?
Sie wird ihrer Anwältin Dampf machen, die daraufhin für die Mutter das Alleinige Sorgerecht einklagen wird, weil der Vater ja nicht kooperativ ist.
Der Vater hätte dann natürlich die Möglichkeit, in der Sache zu argumentieren und zu erklären, warum für seinen Sohn ein völlig anderer Schultyp empfohlen wurde.
Das Problem ist, dass nur ein Richter mit besonderem Rückgrat auf diese Sach-Argumentation eingehen wird. Die meisten wollen aber einen unkooperativen Vater erkennen, der vor der Mutter-Fürstin nicht kuschen will.
Sollte ein Richter Rückgrat zeigen, wird die Mutter vor dem OLG alle Register ziehen – notfalls alle altbewährten Fake-Argumente wie angeblich Drogen, Alkohol, kindesfeindlicher Umgang, Gewalt oder sexuelle Übergriffigkeit.
Eines ist sicher: Schlammschlacht in der Hölle!
Meist geht das dann für die kindeswohlferne und gewaltbereite Mutter aus.
Was also ist einem solchen Vater mit gutem Gewissen zu raten?
Die stille Leidensfähigkeit deutscher Trennungsväter hat ein unglaubliches Ausmaß….
Fallbeispiel 3
Im Mai 2022 wurde ein weiterer Fall über die BILD-Zeitung öffentlich:
In diesem Fall war die neue Beziehung der Mutter ein Bürgermeister.
Dieser entschied, dass der Sohn dieser Mutter und eines anderen Vaters nun Mitglied „seiner“ Gemeinde sei und er meldete dieses Kind deshalb an „seiner“ Schule an, obwohl er sorgerechtlich dazu gar nicht befugt war.
Dass der Vater dies öffentlich machte, brachte ihm nun eine Freiheitsstrafe ein.
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/halle-vater-wirft-buergermeister-kindesentziehung-vor-76266386.bild.html
Siehe auch
https://vater.franzjoerg.de/sorgerechtsbetrug-als-legitime-aeusserung-toxischer-muetterlichkeit/