Unterhalt ist für uns kein primäres Thema.
Wenn finanziell irgendwie machbar, vertreten wir die Ansicht:
Stopf der Ex in den Rachen, was sie unter Einsatz von Beihilfestelle des Jugendamtes, Rechtsanwalt und Familiengericht (die Funktion der staatlichen „Luden“ im Unterhaltszirkus) rausholen kann. Was Du jetzt ausgibst, kann am Ende nicht mehr übrig bleiben. So gesehen ist Unterhalt voraus überreichtes Erbe.
Damit müssen wir uns nicht vorwerfen lassen, uns Vätern würde es ja schließlich nur darum gehen, so wenig wie nur möglich zahlen zu müssen. Die Beratungen zum Unterhalt überlassen wir also anderen.
Trotzdem ist Unterhalt natürlich ein schillerndes Thema, das seinen Beitrag leistet zur Entrechtung und immer wieder auch Vernichtung von Vätern.
Wir haben in vielen Jahren kennen lernen müssen, dass es für Mütter das größte Trauma darstellt, sich vorstellen zu müssen, sie müssten das erleiden, was sie uns Vätern selbstverständlich zumuten und mit der arroganten Selbstverständlichkeit einer Kinderbesitzerin auch fortwährend antun.
Das trifft insbesondere für das Thema Unterhalt zu.
Während es für Väter eine tägliche Pflichtübung ist, dafür zu arbeiten, dass sie ihr Kind nicht oder nur noch eingeschränkt sehen, arbeiten unterhaltsverpflichtete Mütter entweder nicht oder gerade so wenig, dass sie unter der Selbstbehaltsgrenze bleiben.
„Ich wäre ja blöde, mehr zu arbeiten, dann müsste ich ja Unterhalt zahlen!“ – O-Ton einer Mutter, die an einen bei uns organisierten Vater unterhaltspflichtig ist.
Ärgerlich ist, dass Jugendämter und Gerichte diese miese Tour mitspielen und bei Müttern für so selbstverständlich halten, dass sie auch nicht gewillt sind, daran etwas ändern zu wollen. Auch dies ist die Realität von „Frauenförderung“ in der BRD.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht für eine unterhaltszahlende Mutter? – Sollte jemand so etwas nachweisen können – ich bin sehr interessiert!
Richterliche Festsetzung von fiktivem Einkommen für eine arbeitsunwillige Mutter – auch an Nachweisen hierfür bin ich sehr interessiert.
Beides für Väter kann ich massenhaft nachweisen.
In einem von uns betreuten Fall sind zwar beide Kinder zum Vater gekommen, die Mutter blieb aber über ein Jahr lang alleine in der früher ehegemeinsamen 5-Zimmer-Wohnung, während der Vater sich eine kleine Wohnung mit den Kindern suchen und den Kindern einen Schulwechsel zumuten musste. Kindeswohl? – Nein, Mutterwohl!
Natürlich hat diese Mutter an den Vater bis jetzt noch keinen Cent Unterhalt bezahlt.
O-Ton der Rechtsanwältin des Vaters (!): „Man muss doch jetzt der Mutter Zeit lassen, den Schock der Kindeswegnahme verarbeiten zu können!“
Welche Rechtsanwältin einer Mutter hat dies schon jemals im umgekehrten Fall geäußert? – Auch Nachweise hierfür interessieren mich sehr.
Gestern hatten wir beim Beratungstreffen in Karlsruhe wieder 4 Neufälle.
Einer davon ist ein weiteres Beispiel für die reine Profitorientierung bestimmter Trennungsmütter, für die eine Trennung allein eine Methode darstellt, als Verlängerung der Alimentierung durch den Mann möglichst für den Rest des Lebens weiter von diesem finanziert zu werden und die jede finanzielle Verantwortung ihrerseits aber kategorisch ablehnen.
Der 12-jährige Sohn ist beim Vater geblieben, die heute 14-jährige Tochter bei der Mutter.
Die Tochter wurde dem Vater entfremdet, der Sohn wird vom Vater angehalten, weiter Kontakt zur Mutter zu halten.
Die Mutter arbeitet nicht, weil sie ja schließlich ein Kind zu betreuen hat. Der Vater muss arbeiten – obwohl er ein noch jüngeres Kind zu betreuen hat -, um eine geldgierige Mutter zu alimentieren, die ihrerseits jede Unterhaltsverpflichtung ablehnt. Alle – vom Jugendamt bis zu den Gerichten – spielen diese weibliche Abzocker-Nummer mit.
Kindeswohl oder Täterinnenschutz?
Alle Fälle von Geschwistertrennung, die ich während der letzten Jahr kennen lernte, funktionieren nach dem selben Muster. Der Vater zahlt Unterhalt an die Mutter, obwohl mindestens 1 Kind beim ihm lebt, für das die Mutter nicht zu zahlen bereit ist.
Die unterhaltsverpflichteten Mütter, die an den mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht versehenen Vater tatsächlich Unterhalt bezahlen, sind rar. Solche, die nicht oder nur einen symbolischen Betrag bezahlen, kenne ich massenhaft.
Lore Maria Peschel-Gutzeit hat sich am Nikolaustag 2005 in der Sendung bei Maischberger dazu verstiegen, das Fernsehpublikum ohne Skrupel in die Irre zu führen: „9 von 10 Vätern zahlen nicht!“
Da ich ihr keine rotzfreche Lüge unterstellen will, nehme ich an, sie hat einfach „Väter“ mit „Müttern“ verwechselt. Wenn dem so ist, kam sie der Realität ziemlich nahe.
Gesichert ist, dass die meisten der nichtzahlenden Männer dies nicht tun, weil sie nicht zahlen können und dass die Mehrheit der nichtzahlenden Mütter dies nicht tun, weil sie nicht zahlen wollen.
Wer sind also die wirklichen Unterhaltsverweigerer?
Sprachlich korrekt müsste diese Vokabel feminin sein.
Die gesellschaftliche Realität in unserer Gesellschaft wird dadurch geprägt, dass dieses Faktum in bester Frauenfördermentalität sogar von Gerichten weiter gestützt wird.
Damit nicht genug:
Alljährlich gehen ganze Wellen von Medienberichten durch das Land, in denen gejammert wird, wie viel es unseren Staat kostet, dass er für so viele unterhaltsverweigernde Väter einspringen muss. Kein Wort von unterhaltsflüchtigen Müttern.
Die Frauenförderfunktionärinnen haben diesen Blödsinn schon so oft wiedergekäut, dass es wohl keinen mehr aufregt. Aber mit jeder Meldung dieser Art stellen sie sich in ihrer Unwissenheit und/oder volksverhetzerischen Absicht bloß.