Zum Beschluss des AG Konstanz vom 10.12.2015 Ab und zu gibt es Beschlüsse von Familiengerichten, die in ihrer Formulierung das Problem unserer Familienrechtspraxis schonungslos offenlegen. Nicht, weil es Richter gäbe, die damit das Problem erkennbar werden lassen wollen, sondern deshalb, weil sie selbst der Ansicht sind, dass ein Elternteil – und zwar die Mutter – für ein Kind durchaus genügen würde. Ein solches Beispiel ist ein Beschluss des AG Konstanz vom 10.12.2015. In der Sache geht es darum, dass ein…