Interview mit Heiderose Manthey auf tv-orange vom 09.07.2013
TV-Orange begleitete den 1. Vorsitzenden des VAfK (Väteraufbruch für Kinder) Karlsruhe e.V., Herrn Franzjörg Krieg (links), zu einem Gerichtstermin ins Oberlandesgericht München, Familien- und Zivilsenate, im Amtsgericht Augsburg.
Der Vater ist auf dem besten Weg, von der Mutter seines Sohnes entsorgt zu werden.
TV-Orange: “Herr Krieg, weit über Ihren Wirkungskreis in Baden-Württemberg sind Sie als 1. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe e.V. – Väteraufbruch für Kinder – zu einer maßgeblichen Leitfigur der Väterbewegung in Deutschland geworden, ja auch über diese Grenzen hinaus zu einem Vorbild in einigen Ländern Europas.
Kürzlich konnten wir Sie vor dem Oberlandesgericht München in einer familiengerichtlichen Angelegenheit in Augsburg sprechen. Dorthin begleiteten Sie einen nicht verheirateten Vater, der obendrein kein Sorgerecht für seinen Sohn hat, zu einem Gerichtstermin. Wie sieht es denn generell aus mit dem Sorgerecht nicht verheirateter Väter und was hat Sie hier speziell nach Augsburg gebracht?”
Franzjörg Krieg: “In diesem Fall war die Mutter schon vor Jahren mit dem Kind von Pforzheim nach Lindau gezogen, eine Aktion, die im Interesse des Kindes von den Professionen nie hätte gestützt werden dürfen. Aber in einer Gesellschaft, in der die egoistischen Interessen derjenigen erwachsenen Person, die die Verfügungsgewalt über das Kind besitzt, höher gewertet wird als die Verantwortlichkeit für das Kind, ist eine solche destruktive Aktion immer noch Standard.
System mit Prostitutionscharakter und Staat in der Zuhälterfunktion: Alimentation der unangezweifelte Königinnenweg jeder ausgrenzenden Mutter
Am neuen Wohnort stand auch ein neuer Partner der Mutter und damit auch ein neuer Ersatzvater zur Verfügung. Die Entsorgung des Vaters war damit Programm.
Dieser Funktionszusammenhang ist in einem System mit Prostitutionscharakter – und dem Staat in der Zuhälterfunktion als Garant für die möglichst umfassende und lang andauernde Alimentation für die Mutter – noch immer der unangezweifelte Königinnenweg jeder ausgrenzenden Mutter.
In einem solchen Fall hat der Vater keine Chance, über einen Sorgerechtsantrag die Gemeinsame Sorge einzufordern. Die Mutter, die jeden Kontakt des Kindes zum Vater eifersüchtig kommentiert, und die darin vom Jugendamt, von der Verfahrensbeiständin und schließlich noch von einer unseligen profeministischen Gutachterin unterstützt wird, hat alle Möglichkeiten, die Gemeinsame Sorge mit dem Vater als völlig sinnlos und kontraproduktiv darzustellen.
Weiß, wovon er spricht: Franzjörg Krieg. Jahrelange Begleitung von Vätern bis hinein in die Gerichte machte den Vorkämpfer Krieg zum Experten in Sachen kid – eke – pas (Kindesraub in Deutschland, Eltern-Kind-Entfremdung, Parental-Alienation-Syndrom). Scharfe und klare Anweisungen ergehen an den politisch entsorgten Vater Henrik W. (rechts), der wie fast alle Väter rat- und hilflos dem familienrechtlichen Geschehen in Deutschland ausgeliefert ist.
Foto: Heiderose Manthey
Der Vater ist in der unglücklichen Situation, sich gegen kollektive Widerstände darum bemühen zu müssen, überhaupt den Kontakt zum Kind auf die Entfernung und zu seinen alleinigen Kosten irgendwie aufrecht erhalten zu dürfen.”
TV-Orange: “Am 19. Mai 2013 trat das neue Gesetz zur elterlichen Sorge in Kraft. Was wäre denn im vorliegenden Fall von Vater Henrik W. anders gelaufen, wenn dieses Gesetz bereits gegriffen hätte?”
Schallende Ohrfeigen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erzwingt neues Gesetz zur elterlichen Sorge – Gesetz jedoch: Rechtssystematische Krücke
Franzjörg Krieg: “Dieses Gesetz wurde in den Medien teilweise als „Durchbruch für Väter“ dargestellt. Dabei wissen wir, dass diese gesetzliche Lösung eine rechtssystematische Krücke darstellt, die uns bald wieder nach Straßburg bringen wird. Erst die schallenden Ohrfeigen vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte sind in der Lage, die fehlenden Selbstheilungskräfte unseres Systems zu ersetzen und die Politik in Trab zu bringen.
In diesem Fall wurde aus dem Trab eine Gehbehindertenparade. Fast drei Jahre lang blamierten sich unsere Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Berlin mit Entscheidungslosigkeit und einer letztlich unwürdigen Lösung.
“Edelprostitution” der Mutter als Eintrittskarte in unser Sozialsystem: Vater und Kind zweitrangig!
Unter diesen Voraussetzungen wäre eine frühere Verabschiedung dieser Gesetzeskrücke im Fall Henrik W. auch nicht hilfreich gewesen. Dieselben gesellschaftspolitischen Mechanismen, die über die Frauenförderdoktrin eine bessere gesetzliche Lösung verhindert haben, sorgen auch in diesem individuellen Trennungsschicksal dafür, dass dieses Kind und dieser Vater wie viele andere keine Chance haben.
Hätte diese Mutter gehindert werden können, mit dem Kind so weit weg zu ziehen und wäre erkannt worden, dass ihr ursprüngliches Programm als russisch-stämmige Frau, die eine Eintrittskarte in unser Sozialsystem suchte, eine Form von Edelprostitution darstellt, die von unserer Gesellschaft nicht auch noch Unterstützung erfahren dürfte – dann, und erst dann, wäre diese Trennungsvita anders verlaufen.“
TV-Orange: “Wie müsste denn eine Gesellschaft und deren Gesetze aussehen, damit Kindern nach Trennung oder Scheidung beide Eltern als erste Bezugspersonen erhalten blieben und damit die staatlichen Erziehungsfelder – durchaus auch mit ihren fehlerhaften Instanzen – so gering wie möglich gehalten würden?”
Franzjörg Krieg: “Das ist jetzt die richtige Frage.
Es liegt nicht an einem Gesetz, das modifiziert werden müsste. Es liegt an einem Paradigmenwechsel, der mit einem ganzen Bündel von ideologisierten gesellschaftspolitischen Prädispositionen aufräumt:
- Ein Kind gehört zur Mutter
- Die Mutter fürs Emotionale, der Vater fürs Finanzielle
- Unterstützung von Frauen und Müttern ohne jede Beschränkung, ohne Bedenken, ohne Kontrolle und ohne Evaluation
Statt dessen brauchen wir die
- Ächtung des Begriffes „Einelternfamilie“ und Hinterfragung des Programmes „Alleinerziehen als Erfolgsmodell“
- Achtung von Elternschaft, die Vaterschaft einschließt
- Stärkung der („Ursprungs“-)Familie als Keimzelle der Gesellschaft und klare Abgrenzung von allen weiteren Behelfskonstruktionen, die heute als vollwertiger Ersatz von Familie gelten
Es wird deutlich, dass die erst vor wenigen Tagen veröffentlichte Neupositionierung der Evangelischen Kirche Deutschlands in diesem Kontext („die Alleinerziehende als Madonna des deutschen Sozialstaates“ (3) ), zusammen fällt mit dem Faktum, dass z.B. Minderheitenrepräsentationen von Transsexuellen in Deutschland mehr Lobbykraft haben als weite Teile der Bevölkerung – z.B. ausgegrenzte Elternteile. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten zehn Jahren unter diesen Voraussetzungen noch mehr schief laufen wird als an gesamtgesellschaftlichem Schaden schon angerichtet wurde.
Wenn eine Lobbyistin für jahrzehntelange Ausgrenzung von Vätern das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommt, haben wir das klare Indiz für destruktive Familienpolitik in Deutschland. (4)
Ziel: Stärkung bipolarer, komplementärer und gemeinsam verantworteter Elternschaft
Erst wenn aus Einsicht in die destruktiven Ergebnisse politisch korrekter Gesellschaftspolitik erkannt wird, dass wir einen tief greifenden Paradigmenwechsel dringend nötig haben, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass bessere gesetzliche Lösungen machbar sind.
Zu diesen gehört:
- Der umfassende Schutz von Kindern (die Mütterlobby wusste schon, warum sie den Schutz von Kindern in das Gewaltschutzgesetz eben nicht mit einbeziehen ließ)
- Der Schutz von Elternschaft unter gleichwertiger Einbeziehung von Vaterschaft
- Volles Sorgerecht in Verbindung mit Elternschaft. Wenn wir dies schon ab der Zeugung für möglich halten, wird es auch neue Lösungen neben Babyklappen und Anonymer Geburt geben.
- Hohe Hürden für den Entzug des Sorgerechts (Abschaffung des § 1671 BGB)
- Verbot des Wegzugs eines Elternteils mit dem Kind gegen den Willen des anderen Elternteils
Das wären Mindestvoraussetzungen, die dafür sorgen könnten, dass der Erhalt von bipolarer, komplementärer und gemeinsam verantworteter Elternschaft gestärkt wird.
Dann wäre auch die Hoffähigkeit des sogenannten „Wechselmodells“ – von uns wird der Begriff „Paritätische Doppelresidenz“ bevorzugt – in Deutschland keine Diskussion mehr wert. Doppelresidenz („Zuhause bei Mama und zuhause bei Papa“) wäre dann die logische Umsetzung von gleichwertigem Erhalt von Elternschaft nach einer Trennung.”
TV-Orange: “Unsere Professionen im Trennungs- und Scheidungskontext verdienen sich bei der derzeitigen Gesetzeslage eine goldene Nase. Anhörungen, Beratungen, Psychologische Gutachten, Gerichtsverfahren in allen Instanzen bis hin zum EGMR gehören zum Alltagsgeschäft, sind letztendlich aber nur wenig tauglich, was die Wiederherstellung einer intakten Beziehung zwischen Vater und Mutter anbetrifft. Nicht zuletzt auch mit Hilfe und auf Anweisung der Professionen können sich Vater und Mutter in ihrem hilflosen Zustand und Schmerz der Trennung durchaus weiter zerstreiten, tiefere Gräben in ihrer Beziehung ausheben und diese – oft sogar unwissend – zum finanziellen Genuss der an Trennung und Scheidung profitierenden Berufe pflegen.
Diese Konstellation ist der Frühbeginn einer kindlichen Karriere in Betreuung, Hort, Heimen, Umgangsbegleitung, Psychiatrien, Krankheit, Drogen und evtl. auch in Selbstmord. Sind Professionen gegenüber erfahrenen Frontmännern, wie Sie einer sind, ignorant?”
Franzjörg Krieg: “Seit rund einem halben Jahrhundert war die Lehrmeinung in der Ausbildung von Sozialpädagogen für die familiale Intervention, bei Differenzen zwischen den Eltern als „Kinderbesitzer“ den besser geeigneten Elternteil küren zu sollen. In Verbindung mit der ideologischen Vorgabe, dass der besser geeignete Elternteil immer die Mutter ist, führte dies zu dem, was ich „sozialpädagogische Beliebigkeit“ nenne. D.h., sozialpädagogische Kompetenz wurde nicht mehr eingesetzt, um den besser geeigneten Elternteil zu ermitteln, sondern führte im Einzelfall immer nur dazu, unter Zuhilfenahme sozialpädagogischen Fachvokabulars die Mutter als besser geeigneten Elternteil zu bestätigen. Obwohl „Kontinuität“ ein wichtiger Fachbegriff für die Entscheidungsfindung darstellt, wird dieser z.B. immer dann hervorgehoben, wenn er für die Mutter spricht. Kontinuitätsmerkmale, die für den Vater sprechen, werden dagegen ignoriert.
Psychologen in der Beratungsindustrie, ganz besonders Gutachterinnen und Gutachter, setzen noch eines drauf: Sie benutzen die Psychologie, um diese sozialpädagogische Beliebigkeit (pseudo-)wissenschaftlich zu untermauern.
Fatalste Auswirkungen durch Fehlprogrammierung innerhalb der Gesellschaft – Dokumentation dieser Fehlleistungen vorgenommen
So steht Wissenschaft und Lehre im Dienst gesellschaftspolitischer Ideologie, was in Deutschland ja kein neues Phänomen darstellt. Erstens muss man nicht nachdenken, wenn die Lösung schon vorgegeben ist und zweitens hebt es den Profit, den politisch korrekten Ruderschlag in der Galeere mitzuhalten.
Was diese nicht hinterfragte Umsetzung einer Frauenförderdoktrin unsere Gesellschaft inzwischen gekostet hat und was sie ihr an Beschädigung und Therapiebedürftigkeit für die Zukunft aufgeladen hat, ist in keiner Weise untersucht und darf auch – noch – nicht untersucht werden.
Erst wenn die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz dafür da ist, diese Konsequenzen überhaupt erkennen zu wollen, werden neue Wege möglich sein. Bis dorthin sind Kinder und ausgegrenzte Elternteile Systemopfer, denen Rehabilitierung, der Versuch einer Wiedergutmachung und Schadenersatz zusteht. Wir werden die destruktiven Leistungen der dafür Verantwortlichen namentlich für die Aufarbeitung dokumentieren.
Zur Ikone wider Willen: Der ehemalige Lehrer und selbst entsorgter Vater (5) zweier Töchter, Franzjörg Krieg, bringt es mit seinem handwerklichen Rüstzeug und erworbenem professionellen Weitblick stets auf den Punkt. „Vaterlosigkeit hat im Alter ab 40 ein um das Dreifache erhöhte Risiko zur Folge, eine psychische Krankheit aus dem depressiven Formenkreis zu erleiden.“, zitiert er Prof. Dr. Matthias Franz.
Wer sich nach dieser Erkenntnis der Mitarbeit zur Überwindung dieses gesellschaftspolitischen Systems verweigert, unterstützt den psychischen Bindungstod von Vater und Kind.
Welche Kraft ein Mensch aufbringen muss, aus der zugefügten Hölle des eigens erlebten und manifestierten Kindesraubs zur Ikone wider Willen zu werden, wäre ein nächstes Interview mit dem Frontmann wert.
Foto: Heiderose Manthey
Da war noch die konkrete Frage, ob die Professionen mir gegenüber ignorant sind. Nein. Sind sie überwiegend nicht. Das gilt aber nur für den Bereich meiner persönlichen Einschaltung ins System, dort, wo ich an Entscheidungen unmittelbar mitwirken kann. Ich muss nach über 10 Jahren beharrlicher Unermüdlichkeit feststellen, dass dieses standing sich auszahlt. In vielen Familiengerichten kann ich eine Offenheit für neue Impulse feststellen, die ich vor wenigen Jahren noch für unmöglich gehalten hätte. (6)”
TV-Orange: “Welches ist in Ihren Augen der Fehler im System und wie ist er definitiv so zu beheben, damit wir mit diesem Ansatz nicht noch über weitere Generationen der Spaltung von frühkindlich unersetzlichen und unwiederbringlichen Erstbeziehungen – wie nur die leiblichen Eltern es sind – ohnmächtig zuschauen müssen?”
Franzjörg Krieg: “Ich muss nochmals betonen: Es gibt nicht den einen Fehler an einer Stelle im System. Es gibt eine Fehlprogrammierung innerhalb der Gesellschaftspolitik, die weitreichende Konsequenzen für viele Bereiche der Gesellschaft hat und sich zuerst und in der fatalsten Auswirkung in den Prozessen nach Trennung und Scheidung mit Kindern zeigt.
Im Kern ist der Geschlechterdiskurs in der Gesellschaft betroffen, der im Rahmen von Gender Mainstreaming eine ideologische Missweisung erkennen lässt: Solange Gleichstellung nur von Frauen verwaltet wird und immer nur Frauenförderung bedeutet, werden wir Missbrauchsstrukturen gegen alles Männliche in der Gesellschaft feststellen müssen, was menschenrechtswidrige Handlungsstrukturen gegen Männer zum Programm macht.
Fehlsteuerung erzeugt tiefgreifende Krisen in der Familienpolitik
Die Dominanz von Frauen in der familialen Intervention mit ihrer Verquickung innerhalb der Organe der Frauenförderstrukturen und die Mütterzentrierung im gesamten System wirken zusammen mit den alten Bildern von Mutterschaft und deren Renaissance im rot-grün verorteten Profeminismus.
Diese Ausrichtung im gesamten politischen System führt z.B. dazu, dass Familienpolitik nur für „intakte“ Familien gilt. Nach Trennung und Scheidung hat unsere Familienpolitik keine Programme mehr außer der von der Mütterlobby und dem Frauenfördersystem verwalteten Handlungsebene und den von der Politik dafür freigegebenen Fördermillionen.
Wenn Familienpolitik von Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter spricht, nach Trennung und Scheidung mit Kindern aber die Rolle rückwärts in alte Rollenklischees geübt wird mit der alleinigen Zuständigkeit der Mutter für Kind und Haushalt, dann muss eine tiefgreifende Krise zugrunde liegen.
Eine so weit reichende Fehlsteuerung ist nicht mit einigen klugen politischen Entscheidungen allein aus der Welt zu schaffen. Und eine Revolution wird es in diesem Zusammenhang nicht geben.
Neue Frauen braucht das Land …
Also sind wir mit einem Problem konfrontiert, das – vorsichtig geschätzt – die Entwicklungszeit einer Generation braucht, um bessere Lösungen zu ermöglichen. Eine neue Generation von Frauen, die den Mut haben, Feminismus neu zu definieren und den gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Eine neue Generation von Männern, die politisch bewusst ihre Rolle selbst neu definieren und sich diese nicht von feministischen Vordenkerinnen aufdrücken lassen. Eine neue Generation von Sozialarbeitern und Psychologen beiden Geschlechts, die den angeschimmelten Käse von der Kürung des besseren Elternteils nicht mehr als Quintessenz ihrer Professionalität verinnerlicht haben. Eine neue Generation von Richterinnen und Richtern, die offen sind für bisher noch nicht gefundene Lösungen.
Diese pessimistische Einschätzung will ich ergänzen durch eine neue Erkenntnis. Die ersten Anzeichen dieses Generationenwechsels haben sich in den Professionen angekündigt. Unsere Aufgabe wird es sein, nicht in erster Linie die immer noch vorhandene Fehlsteuerung zu kritisieren, sondern die Reformkräfte im System zu bestärken. Dazu wirke ich als Beistand in Gerichtsverfahren mit, reise zu vielen Fachtagungen und Kongressen und schalte mich über die Medien in die gesellschaftliche Diskussion ein. Wenn wir Glück haben, werden die Professionen ihre Gestaltungskraft entdecken und nicht allein Erfüllungsgehilfen einer überkommenen gesellschaftspolitischen Ideologie bleiben.”
Familienrechtspraxis hat nur wenig mit Recht zu tun
TV-Orange: “Welches ist der Worst Case im Falle des Sohnes von Vater Henrik W. und welche bestmögliche Chance für seine Zukunft hätte der Sohn beim derzeitigen Stand der Dinge?”
Franzjörg Krieg: “Es gibt im Rahmen familienrechtspraktischer Lösungen keine Prognosen. Da Familienrechtspraxis nur wenig mit Recht zu tun hat und im Übrigen sich jedem gesunden Rechtsempfinden verschließt, gab es noch nie sowas wie Rechtssicherheit. Noch vor wenigen Jahren war aber ziemlich sicher, dass der Vater immer derjenige zu sein hat, der zum Wohl der Mutter alle negativen Konsequenzen allein zu tragen hat – ohne das Privileg, sich als Opfer darstellen zu können. Insoweit bestand Rechtssicherheit. Inzwischen gibt es aber auch hin und wieder gute Lösungen auch aus Sicht eines Vaters. Die Rechtsunsicherheit ist damit gewachsen.
Ob der Vater vor dem Justizgebäude in der Fuggerstraße 10 in Augsburg, u.a. Sitz des OLG München, einen Blitzschlag (Worst-Case-Szenario) in seinem Herzen erleiden muss oder ob er das ‚Weiße’ Kreuz (Best-Case) geschenkt bekommt, hängt von vielen Faktoren ab.
Als Worst-Case-Szenario kann ich beschreiben:
- Kompletter Kontaktverlust von Sohn und Vater
- Parallel zur Psychiatrisierung des Kindes im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen für die Mutter wachsende Auffälligkeit des Kindes in der Schule mit allen uns bekannten Konsequenzen
- Von einem Berater wird dieser Sohn in 10 bis 20 Jahren erfahren müssen, dass er damit leben muss, als inzwischen selbst ausgegrenzter Vater früher der schmerzlichste Beitrag in der Ausgrenzung des eigenen Vaters gewesen zu sein, was er nicht immer überleben wird
- Und als Zitat von Prof. Franz aus dem Themenabend in Köln gestern Abend: „Vaterlosigkeit hat im Alter ab 40 ein um das Dreifache erhöhte Risiko zur Folge, eine psychische Krankheit aus dem depressiven Formenkreis zu erleiden.“
Das sind nur Schnipsel aus einem möglichen Szenario. Und ich habe nicht die ebenfalls realistischen noch schlimmeren ausgewählt.
Gutachten als menschenrechtswidrige Abservierung des Vaters
Und die bestmöglichen Chancen?
Vom Himmel wird außer Hirn auch noch Courage regnen und die Bedienungsanleitung dazu für einige wenige Personen aus dem in diesem Fall involvierten Kreis der Professionen.
Dann wird es möglich sein, das Gutachten einer profeministischen „Sachverständigen“ als menschenrechtswidrige Abservierung des Vaters zu erkennen und die Allianz von Sachbearbeiterin im Jugendamt, involvierter Verfahrenspflegerin und dem Kindergarten möglicherweise als Programm, der Mutter und dem Kindergarten Steuergelder im Rahmen von sozialen Fördermitteln zuzuschieben. Dann wird das Familiengericht im Rahmen von Maßnahmen zum Schutz des Kindes endlich die Bahn frei haben, neue Lösungen zu finden.”
TV-Orange: “Herzlichen Dank für das Interview und Ihnen persönlich weiterhin viel Kampfeskraft und gute Mitstreiter auf dem Weg in eine gelebte Elternschaft!”
Franzjörg Krieg: “Auch ich bedanke mich für die vielen in den Fragen verpackten Impulse, die mir die Gelegenheit gaben, neue Formulierungen zu finden.”
Nachtrag vom 09.07.2023 – exakt 10 Jahre nach dem obigen Interview
Obwohl schon seit über 10 Jahren – auch vom DFGT – gefordert wird, den Unterhalt an die Betreuungsquote zu koppeln, hat die Politik nicht reagiert.
Das kann nur einen Grund haben:
Alle wissen, dass Mütter nach einer Kopplung von Unterhalt an den Betreuungsschlüssel massenhaft die Familiengerichte bemühen würden, um den „Umgang“ (Betreuung) des Kindes mit dem Vater auf ein nicht unterhaltsrelevantes Maß herunter zu kürzen. Das würde entlarven, dass es diesen Müttern eben nicht um das Kind geht, sondern um die anonymen Barüberweisungen per Dauerauftrag – über Titulierung gesichert. Das Kind wird dabei von einer Mutter, die sich als im Besitz des Kindes gebärdet, dazu benutzt, um fortlaufende Bartransferleistungen aus dem Arbeitsverdienst des Vater an sie zu generieren.
Diese Demaskierung vieler Mütter will der Staat diesen nicht antun.
Deshalb muss ein Vater, der das Kind (fast) hälftig betreut, an die Mutter genauso viel Unterhalt zahlen, wie ein Vater, der das Kind (fast) nicht betreut. Dabei hat der Vater, der das Kind fast hälftig betreut, in der Regel ein eigenes Zimmer für das Kind, einen vollen Satz Kleidung, Spielzeug und alle Ausstattung, die für die alltägliche Betreuung eines Kindes notwendig ist. Damit hat der Vater fast dieselben Aufwendungen für das Kind wie die Mutter – und in vielen Fällen, die ich kenne, weit mehr. Trotzdem erhält die Mutter aus vom Staat festgelegten Gründen den vollen Unterhalt vom Vater, den sie auch bekommen würde, wenn sie die gesamte Betreuung allein bewerkstelligt.
Was ist das denn sonst, wenn nicht prostitutionsnahe Alimentation, bei der die Mutter nicht mehr ihren Körper einsetzt, sondern die Frucht ihres Körpers – mit dem Staat in der Zuhälterfunktion, der dafür sorgt, dass diese Nummer auch sicher funktioniert?
Die WELT vom 25.12.2019 veröffentlichte dazu einen Artikel:
„Wenn eine Nacht aus einem Vater einen kinderlosen Single macht“
Im Jahr 2006
besuchten wir die Informationsabende zu Mediationen im familialen Kontext in Karlsruhe.
Erhellend war die Information zu „Mediation im Frauenhaus“.
Eine Anwältin meinte zu den anwesenden Zuhörern (nur Väter!) grinsend:
„Das ist doch ganz einfach: Sie hat das Kind und er hat das Geld – und jetzt machen wir Mediation!„