Fünf Jahre nach dem Beitrag von Frau von Friesen in der Süddeutschen Zeitung war es höchste Zeit, einmal wieder etwas von ihr zu hören. Die Bedingungen haben sich seither nicht geändert. Es wurde nichts dazu gelernt.
Allerdings beschäftigen sich die Medien verstärkt mit der Thematik ausgeschlossener Väter und „Vaterlosigkeit“ als Schlüssel für viele gesellschaftliche Probleme ist nicht mehr unbekannt.
Ganz langsam und zögerlich nur reagieren einzelne FamilienrichterInnen. Das Gros der JugendamtsmitarbeiterInnen und FamilienrichterInnen allerdings agiert weiter, als hätte es die Kindschaftsrechtsreform von 1998 nicht gegeben.
Kein Wunder:
Der Feminismus ist inzwischen auch in den höchsten Instanzen der Republik angekommen. Das Bundesministerium für Familie (und alles außer für Männer zwischen 18 und 65) und das Bundesjustizministerium sind von Frauen geleitet. Das Familienrecht liegt im Kreuzungspunkt dieser Ministerien.
Frauenbeauftragte sind staatlich institutionalisiert und öffentlich finanziert (mehrheitlich von den Steuergeldern von Männern!). Die Belange von Frauen werden damit zur staatlich geförderten öffentlichen Aufgabe.
Und die Frauenszene hat bestimmte Themen an sich gezogen und bestimmt darüber die öffentliche Meinung: Familie, familiale Intervention, Häusliche Gewalt und Missbrauch.
Die Verlautbarungen von Frauenbeauftragten (die sich manchmal Gleichstellungsbeauftragte nennen, weil sie eben Frauenbeauftragte sind!), so tendenziös und sexistisch diskriminierend sie auch sein mögen, werden unkritisch von Politikern übernommen.
Und dann sind da noch die Verbände, allen voran der VAMV (Verband allein erziehender Mütter und einiger Alibi-Väter), dessen Verlautbarungen auch schon mal vom Bundesfamilienministerium verbreitet werden. Sie propagieren die „Einelternfamilie“ und das Alleinige Sorgerecht für Mütter.
Gegen diese Phalanx wird die Vernunft noch lange anrennen.
Inzwischen ist international bekannt, dass Deutschland in familienrechtlicher Hinsicht Entwicklungsland ist und erst jetzt hat die Bundesrepublik wieder durch das Europäische Gericht für Menschenrechte attestiert bekommen, dass ein Familienrechtsurteil schlicht und einfach die Menschenrechte missachtet. Solche Verurteilungen gab es inzwischen schon mehrere.
Machterhalt von Frauen in den Pöstchengärten der Frauenförderlandschaft wird guten Argumenten und Vernunft nicht zugänglich sein.
Wenn man das Protokoll der Sachverständigen-Anhörung vor dem Bundestag zur Einführung des Gewaltschutzgesetzes liest, kann man erfahren, wie selbst die hohe Politik immun ist gegen Vernunft, sobald es um Frauenförderung geht.
Es wird noch viele Artikel von Frauen wie Frau von Friesen geben müssen. Sie werden wohl alle nichts ändern. Aber es sollte wenigstens gesagt werden, wo was und wie schief läuft.