Sorgerechtsentzug und Umgangsausschluss sind die defizitären Spitzen der miesen Qualität unserer deutschen Familienrechtspraxis.
Natürlich darf das auch nicht missverstanden werden: Gerade die Familienrechtspraxis lebt auch mit den menschlichen Schwächen von Elternpersonen, was dazu führt, dass es nichts gibt, das es nicht gibt. Das bedeutet, dass auch Einzelfälle Faktum sind, in denen es aus Gründen einer tatsächlichen und akuten Kindeswohlgefährdung einen Sorgerechtsentzug oder einen Umgangsausschluss geben muss.
Das sind aber sehr seltene Einzelfälle, die ausschließlich mit einer wirklich akuten Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB begründet werden müssen.
Daneben gibt es aber auch den §1671 BGB, nach dem einem Elternteil auf Antrag des anderen Elternteils das Sorgerecht entzogen werden kann. Solche Beschlüsse sind nichts weiter als Machtinstrumente von Eltern gegeneinander, die der Staat bedient.
Umgangsausschlüsse sind meist der Schlusspunkt in einer schon desolaten Eltern-Kind-Beziehung, die als Killerinstrument für den Rest jeder Beziehungsoption wirken.
Der Hintergrund für beide Katastrophenbeschlüsse bildet das deutsche Residenzmodell, in dem ein Elternteil als Sieger gekürt wird und der andere sich mit der Verliererrolle abfinden muss und sich in der Folge vom Sieger-Elternteil demütigen und drangsalieren lassen muss.
Kommt dann noch eine Siegerquote von 85% auf Mütterseite hinzu und eine 85%-Quote von weiblichen Bediensteten beim Jugendamt, dann haben wir die Folgen, die ich in meiner Fallsammlung protokolliere.
Es gibt immer wieder Sorgerechtsentzüge und Umgangsausschlüsse, die besonders Richterinnen im Schulterschluss mit Frauen aus dem Jugendamt und weiblichen Verfahrensbeiständinnen raushauen, die nichts weiter erreichen wollen, als die Dominanz einer Mutter über den Vater als Ausdruck von feministischer Gestaltung der Gesellschaft.
Nicht nur die SPD will alles Männliche in dieser Gesellschaft überwinden, sie unterstützt dabei ein Legionenheer von FrauenbeauftragtInnen, GleichstellungsbeauftragtInnen, Beraterinnen, Frauen-für-Frauen-Vereinigungen und alle Professionen der familialen Intervention, die ihr Geschäft „kundenzentriert“ betreiben und nichts weiter umsetzen, als die Dominanz von Frauen über Männer.
Ich habe einen aktuellen Fall eines Sorgerechtsentzuges vom 07.08.2025, beschlossen von einer Richterin an einem AG zwischen Karlsruhe und Freiburg.
Sie setzt damit einen Schlusspunkt hinter einen jahrelangen Machtkampf der Mutter gegen den Vater, der auch bis zum Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs alle Register enthält, die eine skrupellose und perverse Mutter vom Zaun brechen kann.
Die Richterin widerspricht sich in der Beschlussbegründung selbst, fegt ein Gutachten vom Tisch, das den Vater rehabilitiert und bezieht sich auf Schnee von vorgestern in alten, längst widerlegten Gutachten. Man erkennt, dass sie bemüht ist, alles Erdenkliche aus Ecken zusammenzuholen, nur, um ihre Prädispositionen zu begründen.
In der Begründung zum Beschluss wird sogar das Jugendamt zitiert, das die Tochter beim Vater verortet sehen will:
„Teilweise geht das Jugendamt soweit zu prüfen, ob das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht weiter bei der Kindsmutter zu verorten sei, da der Kindsvater in den letzten Jahren eine Entwicklung durchgemacht habe und sich zurücknehmen könne, wohingegen die Kindsmutter keinerlei Anteile wahrnehme und auf ihrer zurückhaltenden, wenig kommunikativen und insbesondere wenig informierenden Haltung gegenüber dem Kindsvater beharre.“
Bei einer solchen Haltung der Jugendamts dem Vater das Sorgerecht zu entziehen, ist kühn.
Eine solche Richterin trägt Schuld am schlechten Image ihres Berufsstandes und ist eine Schande für einen modernen, an wissenschaftlichen und demokratischen Normen orientierten Rechtsstaat, der auf den Menschenrechten aufgebaut ist.
Seit einigen Jahren führe ich Listen für beide Beschluss-Varianten und protokolliere die Auswirkungen.
Wer mir dazu Hinweise geben und sich in die Liste aufnehmen lassen will, sende mir eine Mail an Unsere-Kinder@gmx.org