Aus: BILD vom 04.02.2019
In der Nacht vom 10. auf den 11. April 2018 tötete Nicole M. im Haus ihres Vaters in Baar-Ebenhausen ihren einzigen Sohn. Mit dem Messer enthauptete sie ihn fast.
Schon als Finn drei Monate alt war, hat sie zu ihm gesagt ‚Du hast mir mein ganzes Leben versaut‘. Nur einen Tag vor der Tat habe Nicole M. den Jungen aus dem Kindergarten abgemeldet. Wenige Stunden zuvor soll sie dem Vater eine WhatsApp-Nachricht geschrieben haben: „Du kriegst das Kind jetzt.“
Nicole M. durfte (nach der Trennung) in der Eigentumswohnung des Vaters in Königsbrunn bei Augsburg wohnen bleiben. Finns Vater habe sich immer wieder um Hilfe für seine Ex-Frau bemüht.
Doch Finn habe nach den Wochenenden beim Papa oft geklagt: „Papsel, ich will nicht heim zur Mama.“
Voller Sorge um seinen Sohn bemühte sich Christian K. demnach um das alleinige Sorgerecht. „Beim Jugendamt sagte man ihm, das gehe nicht so einfach, da müsse schon etwas geschehen“, sagte Sonja K. Kurz nach der Tötung des Kindes hätte ein Gericht über den Antrag des Vaters entscheiden sollen.
Vom Landgericht Ingolstadt wurde Diplom-Pädagogin Nicole M. (37) vor einer Woche mit ungewöhnlicher Milde behandelt.
Finns Tante Sonja K. (42) klagt jetzt die Justiz an: „Mit der Einweisung in die Psychiatrie ist die Mutter viel zu milde davongekommen. Nach unserer Meinung hat sie die Tat eiskalt geplant.“
Landgerichts-Vizepräsident Jochen Bösl hingegen nannte das Geschehen „eine Tragödie, für die niemand etwas kann, auch die Mutter nicht“.
„Das ist die eigentliche Tragödie, wie die Behörden versagt haben. Es wäre eine vermeidbare Tragödie gewesen“.
Mein Kommentar
Was wäre geschehen, wenn nach der Zuweisung (oder vor der drohenden Zuweisung) des Alleinigen Sorgerechts an die Mutter der Vater als Diplom-Pädagoge das Kind getötet hätte?
Grundgesetz, Art 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Für welchen Staat gilt das eigentlich?
Für Deutschland sicher nicht….