Eine etwas bissige Glosse
Dieser Artikel handelt nicht von
- heterosexuellen Handlungen stabil verheirateter Paare
- heterosexuellen Handlungen aus purem Spaß an Sex – egal von wem mit wem – bei gleichzeitiger ernst genommener Verantwortung für eine gelungene Kontrazeption
Dieser Artikel handelt ausschließlich von
- heterosexuellen Handlungen von Frauen mit Kinderwunsch, die diesen gezielt verfolgen und dem Sexualpartner bewusst verschweigen
- heterosexuellen Handlungen von lesbisch orientierten Frauen mit Kinderwunsch, die diesen gezielt verfolgen und dem Sexualpartner bewusst verschweigen
- heterosexuelle Handlungen in mehr oder weniger stabilen Beziehungen, bei denen die Frau pure Lust am Sex vorgibt, aber gleichzeitig einem sorgsam verborgenen Kinderwunsch nachgeht, den sie dem Partner verschweigt
- oder vergleichbaren Handlungen in welchen Konstellationen auch immer
Worum also geht es?
Eine Frau missbraucht die wechselseitige Lust am Sex, um nicht nur neben ihrer Lust auch ihren individuellen Kinderwunsch zu befriedigen, sondern auch, um dabei etwa 150.000 Euro abzuzocken.
Hintergrund:
Jede Frau kann die Möglichkeiten ihrer Sexualfunktion allein dazu nutzen, um „Spaß zu haben“. Sie kann aber auch eine Schwangerschaft planen und diesen Plan vor dem Sexualpartner geheim halten. Sie hat die Wahlfreiheit.
Jede Frau kann bei einer Schwangerschaft Kind und Mann wählen und kann beides möglichst lust- und gewinnbringend verbinden. Sie kann aber auch nur das Kind nehmen und den Mann abzocken. Und sie kann das Kind abtreiben, das Baby in der Klappe entsorgen, eine anonyme Geburt wählen, etc. („April, April, ich will nichts damit zu tun haben“) Sie hat die Wahlfreiheit.
Die Frau bestimmt auch, wo das Menschenrecht auf Wahlfreiheit für den Mann aufhört. Sobald sie ihn zum Vater macht (und das entscheidet sie allein – siehe „Besenkammernummer“ – google kennt das…), ist es aus mit der Wahlfreiheit für den Vater.
Alternative:
Er lässt sich vasektomieren und redet hin und wieder von Kinderwunsch.
Damit zockt er zwar keine 150.000 Euro ab – hat aber kopulationswillige Partnerinnen ohne eine Gefahr der betrügerisch getarnten Abzocke.
Tja, und dann bleibt noch Folgendes:
210516_Vereinbarung-Schutzgebuehr-Schwangerschaft
Wenn eine Frau JA sagt, meint sie auch JA – in Konsequenz!