Die Berliner Morgenpost titelt am 06.02.2019
Wer Kinder in die Welt setzt, muss Verantwortung übernehmen
Weil Väter keinen Unterhalt zahlen, muss das Land 126 Millionen Euro Zuschuss zahlen.
… und da zahlen sie noch viel zu wenig. Das, was sie in Sachen Familie anrichten, kann ihnen nicht teuer genug zu stehen kommen!
Warum wollen sie wohl, dass Kinder zur Mutter kommen?
Weil die Väter verlässlichere Zahler sind. Sie lassen sich die Kinder nehmen – und zahlen weit überwiegend trotzdem. Noch…
Das machen Mütter nicht. Die Zahlungsverweigerinnen-Quote beim Kindesunterhalt liegt bei 90%. Aber die Dumpfbacken schreiben über die verlässlicheren Väter, dass diese ihre Verantwortung nicht wahrnehmen wollten.
Wie reagiert man auf eine solche Dämlichkeit?
Wer das Leben von Vater-Kind-Beziehung verweigert bekommt, sollte auch nicht zahlen. Das geht nicht bei jedem – aber viele können das einrichten. Und das sollten sie auch. Konsequent!
Wer durch Kindesentzug traumatisiert wird, kann nicht mehr arbeiten. Es verwundert, wie wenige Trennungsväter krank sind und trotz Überbelastung in psychischer und physischer Hinsicht immer noch arbeiten. Man muss Männern sagen, dass sie sich krankmelden MÜSSEN, wenn sie nachts nicht mehr schlafen können.
Solange der Zahler bei Verweigerung in den Bau kommt, eine umgangsboykottierende Mutter aber hofiert wird, sollten die, die das zu verantworten haben, feststellen müssen, dass die Rechnung nicht aufgeht.
Gebt das Problem dorthin, wo es erzeugt wird und lasst euch nicht versklaven!
Wenn dann einer der Höflinge der Residenzmodell-Ideologie Väter basht, macht er sich zum Gespött. Mit Recht!
Dabei ist die jedem zugängliche Modellrechnung zum grundlegenden Problem so einfach:
Multipliziere die Hartz-IV-Rate in der Bevölkerung mit dem Faktum, dass Familienleben bei Hinzukommen eines Kindes so funktionieren muss, dass nur ein Erwachsener das Leben von mindestens 3 Personen zu finanzieren hat – in einem Haushalt. Dass das eben immer wieder schief geht, und dass eine Mutter meint, wenn sie sich mit dem Kind trennt, müsse sie profitieren, dann sind wir schnell bei der Rate der zahlungsunfähigen Unterhaltszahlenden.
Wenn einer dann zwei Haushalte finanzieren soll und dafür sein Kind nicht mehr sehen darf – dann muss das Folgen haben. Ein leerer Beutel ist und bleibt eben leer.
Wenn Väter dann noch erleben müssen, dass – wenn sie trotzdem zahlen – ihr Unterhaltsbeitrag zur Versorgung einer Familie steuerrechtlich als Hobbyausgabe gewertet wird und sie dafür in die Steuerklasse 1 gesteckt werden, wird die staatlich organisierte Schweinerei erst so richtig greifbar.
Im Gegenzug werden Unterhaltszahlungen an eine Mutter nicht als Einnahmen gewertet. Wenn eine Mutter mit zwei oder drei Kindern z.B. durch Unterhaltszahlungen und staatliche Zuschüsse in Form von Wohngeld, etc. nach Miete 2000 Euro zur Verfügung hat, kann sie immer noch im Tafelladen einkaufen und wird im Armutsbericht als arme Alleinerziehende gelistet. Der Vater, dem nach Miete nur noch 500 Euro zum Leben bleiben, darf aber nicht den Tafelladen nutzen, weil auf seinem Lohnzettel 3000 Euro aufgeführt sind.
Und wenn dem Vater dann noch die Kinder vorenthalten werden, wird eine Verweigerung der Unterhaltszahlung mehr als verständlich. Ich verstehe dann auch Väter, die völlig aus dem produktiven Erwerbsleben ausfallen und in der Psychiatrie landen.
Die dämlich-dümmliche Dumpfbackigkeit der jammernden Vasallen eines brutalen Systems kann ich nicht mehr ernstnehmen. Es gehört ihnen nicht besser.
Wer Kinder in die Welt setzt, muss Verantwortung übernehmen? Ja – und zwar beide!
Aber auch:
Wer ein System von familialer Intervention mit menschenrechtswidriger Prägung aufrecht erhält, muss die Konsequenzen tragen.
Basta!
Am 18.02.2019 zeigt Giffey in der SZ Lernbereitschaft:
„Die Bundesfamilienministerin wies in diesem Zusammenhang auch auf ein statistisches Problem hin: Bisher wird nicht unterschieden, ob ein getrenntes Elternteil für seine Kinder nicht zahlen will oder wegen Arbeitslosigkeit oder eines zu geringen Einkommens nicht kann. Um sich ein realistisches Ziel für die Rückholquote setzen zu können, müsse die Statistik zunächst zwischen zahlungsunfähig und zahlungsunwillig differenzieren.“
„Dass so wenige getrennte Eltern Unterhalt zahlen, könnte auch daran liegen, dass Familien nach einer Trennung häufig nicht mehr das klassische Modell „einer betreut, einer bezahlt“ leben. Bisher nimmt das Familienrecht jedoch keine Rücksicht darauf, ob ein Elternteil nach der Trennung sein Kind gar nicht sieht oder nur alle zwei Wochen besucht oder auch im Alltag mit ihm lebt. Solange die Betreuung nicht exakt hälftig aufgeteilt wird, bleibt der Elternteil, der weniger betreut, in vollem Umfang unterhaltspflichtig. Giffey sagte dazu: „Wir müssen auch überlegen, wie kann das Unterhaltsrecht so verändert werden, dass es auch dem heutigen Anspruch von Familien entspricht.“
Na also – geht doch….
Und gleichzeitig kommt der Vorschlag, säumigen Zahlern den Führerschein wegzunehmen.
Beispiel: Die Mutter schafft eine Distanz von 200 km. Sie zieht in ein strukturschwaches Gebiet, wo sie garantiert keine Arbeit findet. Obwohl sie für die Entfernung verantwortlich ist, hat sie keine Bringschuld für die Kinder am Wochenende. Der Vater muss fahren, wenn er seine Kinder holen will – 800 km pro Wochenende. Da müssten mindestens die Benzinkosten vom Unterhalt abgezogen werden – eigentlich rechnet man 30 Cent pro km.
Viele Entfernungs-Väter können keinen Unterhalt bezahlen und denen will Giffy den Führerschein wegnehmen, damit sie ihre Kinder gar nicht mehr sehen können.
Was schrieb ich oben:
Gebt das Problem dahin, wo es erzeugt wird!
Schluss mit der zähneknirschenden Kuscherei.
Torsten hat das Problem zuende gedacht:
Auch ich kann mir seit elf Jahren kein Auto mehr leisten. Will die Giffey mir jetzt wohl die Fahrkarte für die Straßenbahn wegnehmen?
Das nächste, was wohl kommt, ist unsere Kasernierung, dann kriegen wir den Trennungsväterstern ans Revers genäht, und wie’s von da an weitergeht, hatten wir ja schon mal.
Das Problem dahin zu geben, wo es erzeugt wird, hat folgender Vater gemacht:
Ich folge der Entscheidung des OLG Düsseldorf und lebe von den Transferleistungen.
Das OLG hat nämlich die Sorgerechtsentscheidung des AGs abgeändert und die alleinige Sorge auf die Mutter übertragen mit der Begründung, dass sie zwar KEIN Bleiberecht in Deutschland hat, Deutschland aber nicht verlassen will, wo sie von den Transferleistungen leben kann, der Vater dagegen ein Deutscher Bürger ist, als Ingenieur arbeitet und ein Einfamilienhaus besitzt. Und das OLG meinte, dass BEIDE Eltern dem Kind den GLEICHEN sozio-ökonomischen Rahmen bieten sollen.
24 Stunden nachdem ich diese Sorgerechtsentscheidung erhalten habe, war ich Rentner. Und mit großem Vergnügen lebe das gleiche Leben wie die Kindesmutter und das Kind – streß- und sorgenfrei. Natürlich lasse ich die Sozialbehörden für alles aufkommen: Fahrtkosten, Umgangskosten, Wohnung usw. Weil das JC diese Kosten nicht freiwillig tragen wollte, habe ich unzählige Gerichtsverfahren geführt. Sogar bis zum BSG.
Und meine WÜRDE, in welcher ich in der Sowjetunion aufgewachsen bin, habe ich behalten! Ich bin kein Sklave! Das OLG wollte mich zwingen, für alles aufzukommen und hat mit diesen Absichten die Natur- und Grundrechte meines ehemaligen Kindes auf den Vater verletzt. Dann muß der Staat für alles selbst aufkommen!
Übrigens habe ich mich damals angezeigt, weil ich keine Steuer und keinen Unterhalt zahlen wollte. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Amtsrichter und das Jugendamt haben meine Entscheidung, das Berufsleben zu beenden, begrüßt!
Mich persönlich wundern solche Väter, die „sogar sonntags schuften müssen, um Unterhalt zu zahlen für die Kinder, die diese Väter nicht mal sehen dürfen“! Ich kann nur sagen: „Selber schuld“. Die Sklaverei in der Welt wurde bereits abgeschafft und wenn solche Väter sich FREIWILLIG in die Sklaverei begeben…. Ihnen kann man nicht mehr helfen!