Auch dieser Artikel ist aus dem Januar 2008.
Er hat NICHTS von seiner Aktualität eingebüßt, was beweist, dass unsere profeministische Gesellschaft in einer Sackgasse gelandet ist, die keine Weiterentwicklung mehr ermöglicht. Und alle Zeichen deuten Anfang 2022 – 14 Jahre später! – eher darauf hin, dass alles noch viel schlimmer werden wird.
Der Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. erkennt seit vielen Jahren die Notwendigkeit, in Karlsruhe ein Männerhaus einzurichten.
In den Jahren unseres Bestehens seit 2001 hatten wir schon weit über 500 Neufälle in unserer Beratung und betreuen viele davon schon über die Dauer von mehreren Jahren.
Obwohl zunehmend auch Mütter zu uns kommen, sind über 90% der von uns betreuten Elternteile Väter.
Fast alle sind mehr oder weniger von Gewalt, ausgeübt durch die Mütter ihrer Kinder, betroffen.
Es handelt sich hierbei um folgende Fallstrukturen:
- Frauen, die Konflikte nicht friedlich zu regeln bereit oder einfach unfähig dazu sind. In der Folge werden sie zunächst verbal aggressiv und schließlich auch tätlich. Körperliche Gewalt und Aggression ist als Verhaltensweise von Müttern weiter verbreitet als öffentlich bekannt und wird von feministischen Kreisen nicht zugegeben. Erschreckend viele Väter sind aus berechtigter Angst, ihre Kinder zu verlieren, bereit, diese Gewalt ohne Anzeige und ohne Suche nach Unterstützung und Hilfe zu erdulden. Geschlagene Männer outen sich oft zum ersten Mal bei uns in der Beratung. Prügelnde Mütter sind in unserem Beratungsalltag eine Realität. In keinem Fall haben wir erlebt, dass die Mutter dabei Rücksicht auf die Kinder nimmt. Durch prügelnde Mütter traumatisierte Kinder sind inzwischen ein bekanntes Phänomen in unserer Beratungspraxis.
- Allen Müttern, deren Partner bei uns Hilfe suchen, ist als Verhaltensprinzip eigen, dass sie sich als Kinderbesitzerinnen gebärden und die Kinder – bewusst und unbewusst – als Mittel zur Machtausübung gegen den Vater einsetzen. Diese Machtausübung ist meist vor einem egomanischen Hintergrund absolut rücksichtslos – sowohl gegen die Kinder als auch gegen deren Vater.
Heftigste Formen psychischer Gewalt sind in diesem Zusammenhang alltägliche Praxis von Müttern nach Trennungen. Diese besteht darin, den Vater des Kindes einfach als solchen zu ignorieren, seine emotionale Bindung an das Kind als Mittel zum profitablen Zweck zu missbrauchen und die als Vater entsorgte Person als Alimentiersklaven zu halten.
- Das gängigste Mittel in diesem Gewaltszenarium ist der Umgangsboykott. Am 18.11.2005 wagte es eine engagierte Mitarbeiterin der Karlsruher Professionen zum ersten Mal, bei einer Tagung öffentlich festzustellen, dass wir uns langsam daran gewöhnen müssen, Umgangsboykott als eine Form von Gewalt zu erkennen. Bis jetzt wird diese Väter und Kinder schwer schädigende Gewaltform als Herrschaftsäußerung von Kinderbesitzerinnen völlig widerspruchslos akzeptiert und sogar FamilienrichterInnen meinen, dass man gegen eine hartnäckig boykottierende Mutter eben nichts machen könne.
Nur wenige Kilometer von Karlsruhe nach Westen ist dies schlagartig und völlig anders. Wenn deutschen Müttern wie in Frankreich die Option drohen würde, wegen Umgangsboykott als Gewalttäterin in den Knast zu kommen, wären viele Problemfälle bei uns magisch gelöst. Statt dessen nehmen wir aber ohne jede öffentliche Reaktion massenhaften Suizid von entrechteten Vätern, sozial und psychisch auffällige Kinder, überfüllte Jugendpsychiatrien und viele weitere Folgen von Vaterlosigkeit als Selbstverständlichkeit zur Kenntnis. Diese staatlich gelenkter Euthanasie gleich kommenden Strukturen werden uns noch bis weit in die Zukunft beschäftigen. Alle Opfer dieser Folgen bekannter bundesdeutscher Strukturen haben ein Anrecht auf Entschädigung durch den Staat und auf die Verurteilung der handelnden und entscheidenden Personen. Dass die Versuche von Wiedergutmachung und Entschädigung in Deutschland evtl. so lange warten müssen wie die HaupttäterInnen noch leben werden, kennen wir aus der jüngeren Geschichte unseres Landes.
- Viele Väter sind mehrfach geschädigt und werden in gewalttätiger Zerstörungswut von den Müttern ihrer Kinder ausgeschaltet.
Die gängigsten Mittel dabei sind der ungerechtfertigte Gewaltvorwurf bzw. der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und der ungerechtfertigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs.
Väter, denen die Kinder entzogen werden, die durch überzogene finanzielle Forderungen in den Ruin getrieben werden, die durch psychische Gewalthandlungen der Mutter krank werden, fallen plötzlich aus dem bürgerlichen Rahmen heraus, geraten an den unteren Rand der sozialen Pyramide, fallen aus dem Arbeitsprozess heraus und empfinden den Suizid allzu oft als angemessene Reaktion.
Bei allem wirken staatliche Organe gestaltend an entscheidenden Stellen mit.
Es sind Jugendämter, die eine umgangsboykottierende Mutter noch nicht einmal darauf hinweisen, dass sie fortgesetzt gegen geltendes Recht verstößt (z.B. §1684). Statt sie als Täterin zu behandeln und pflichtgemäß das Familiengericht davon in Kenntnis zu setzen, wird sie allzu oft tatkräftig und gesetzwidrig unterstützt.
Es sind RichterInnen, die meinen, die egoistische, in der Intention gesetzwidrige und kindeswohlschädliche Kommunikationsverweigerung einer Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht belohnen zu müssen.
Es sind RichterInnen, die achselzuckend meinen, gegen eine hartnäckig umgangsboykottierende Mutter könne man eben nichts machen.
Es sind RichterInnen, die einen mehrfach durch die Mutter der Kinder aggressiv geschädigten Vater noch mit der Anrechnung eines fiktiven Gehaltes in den Ruin treiben.
Es sind RichterInnen, die ein Kind psychologisch behandeln lassen oder in Obhut nehmen, nur, weil es zum Vater will.
Alle Beratungsinstitutionen, die Jugendämter und die Familiengerichte spielen das böse Spiel der Mütter mit dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und dem ungerechtfertigten Vorwurf des sexuellen Missbrauches mit – und sind damit verantwortlich.
Die spektakulären und oft erst nach vielen Jahren aufgedeckten Fälle von Justizirrtum gerade in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine Wiedergutmachung nie gelingen kann; die Schuldzuweisung an die TäterInnen aber wird in alle Zukunft Bestand haben.
Eine ganze Reihe von Vereinen lebt von der professionell organisierten Schuldzuweisung an Väter. Wir alle finanzieren aus dem Steueraufkommen den massenhaften Versuch, in jedem Mann einen Täter zu identifizieren und Täterinnen vor jeder Übernahme von Schuldzuweisung und Verantwortung zu schützen. Frauenförderung verkommt dabei zum Täterinnenschutz.
Inzwischen ist auch Gewalt von Frauen und Mädchen ein Thema in den Massenmedien. Ob es die Frau ist, die ihren Mann zerstückelt und in die Toilette spült und deren Kinder sie deshalb bei der Polizei anzeigen (Düsseldorf, 07.01.2008) oder die Frau, die auf ihren Mann mit dem Messer einsticht, nachdem dieser sie bei einem Seitensprung im Ehebett in flagranti ertappt hat (München, 28.11.2007 – weibliche Gewalt ist inzwischen wie solche von Männern alltäglich.
Und wenn es um Gewalt gegen Kinder geht, titelt die Bild am Sonntag vom 09.12.2007 bei der Bilanz der bekannten Baby- und Kindermorde des Jahres 2007:
„In den meisten Fällen waren es die Mütter“
Was Frauenförderstrukturen bewirken, verdeutlichen die Kommentare in den Berichten: Während ein Kindesmord durch einen Vater immer ein „infames Verbrechen“ ist, ist eine tötende Mutter in der Regel psychisch krank und damit nicht zur Verantwortung zu ziehen. Und das meist schon in der ersten Zeitungsmeldung, ohne jede Untersuchung, ohne jedes psychiatrische Gutachten, einfach nur in Frauenfördermentalität präventiv.
Alarmierend sind die Meldungen über gewalttätige Mädchen. Gerade hier in Karlsruhe gab es in letzter Zeit viele und auch spektakuläre Fälle.
Am 01.06.2006 erstach eine 16-Jährige eine 17-jährige Bekannte mitten in Karlsruhe auf offener Straße.
In den BNN vom 05.01.2008 wird berichtet, dass eine Gang von vier gewalttätigen Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren aufflog. Es wird von einem „äußerst gewalttätigen Mädchen-Quartett“ und von einem „brutalen Übergriff“ von „Schlägerinnen“ gesprochen.
Und sicher ist: Gerade diese Mädchen werden wie viele ihrer Geschlechtsgenossinnen sehr schnell feststellen, dass es in Deutschland eine verhältnismäßig angenehme Methode für Frauen gibt, bei Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit trotzdem finanziert und dabei noch gesellschaftlich geadelt zu werden: Sich schwängern zu lassen.
Und sie werden ihre Gewaltstrukturen benutzen, wie viele ihrer Geschlechtsgenossinnen, die Väter ihrer Kinder zu entrechten und auszubeuten. Und die gesamte frauenförderbewegte Szene wird ihnen dabei helfen. Wetten?
Wir wissen, wofür wir ein autonomes Männerhaus brauchen. Wir erfahren es täglich.
Autonom:
400 „autonome“ Frauenhäuser nennen sich „autonom“, weil sie die Macht haben, im Rechtsstaat einen rechtsfreien Raum zu schaffen, in dem die Aussage einer Frau als Wahrheitsbeweis gewertet wird, die Unschuldsvermutung aufgehoben ist und verschiedene Strafrechtsparagrafen aufgeboben sind.
Sobald eine Mutter mit Kind ins Frauenhaus kommt und sagt: „Ich fühle mich vom Vater des Kindes bedroht“, ist sie mit dem Kind Opfer und der Vater ist Täter. Es gibt keine Ermittlung, weil das Ermittlungsergebnis schon vorher feststeht.
Weil Mütter diese Möglichkeit haben, brauchen Väter im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter im Grundgesetz dieselbe Möglichkeit.
Solange wir Väter diese Möglichkeit nicht haben, beweist allein dieses Faktum schon, dass Deutschland kein Rechtsstaat (mehr) ist.