Das Picken der Rosinen aus dem Kuchen (amerikan.: cherry picking) ist eine der typischen Eigenschaften feministischer Argumentation:
„violence against women“ – benennt nur den ersten Teil des Titels
„and domestic violence“ – meint die Form von Häuslicher Gewalt, die von beiden Geschlechtern ausgeht und auch von Frauen gegen Männer und Kinder ausgeübt wird.
Ein Trennungsvater berichtet:
Im November letzten Jahres fand in meiner Trennungsgeschichte eine mündliche Verhandlung zum Umgang statt.
Der Bericht des Jugendamtes, der Bericht der Verfahrensbeiständin sowie die Kindesanhörung kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Mutter die damals fünfjährige Tochter beeinflusst. Es wurde ausdrücklich von Parentifizierung gesprochen.
Als für die Mutter absehbar wurde, dass eine Umgangspflegschaft in Betracht kommt, erhob sie schwerwiegende Vorwürfe gegen mich:
Ich hätte sie während der Beziehung mehrfach eingesperrt und das Kind geschüttelt.
Das Gericht führte hierzu lediglich eine kurze Befragung durch. Ich habe die Vorwürfe entschieden bestritten.
Die Mutter konnte dazu keine konkreten Angaben machen; ihr wurde vom Gericht stattdessen die Möglichkeit eingeräumt, die Vorwürfe nachträglich schriftlich weiter auszuführen.
In einer vorläufigen Umgangsvereinbarung (bis zur Einholung eines Sachverständigengutachtens) kündigte die Richterin an, sich vorzubehalten, bei nicht funktionierenden Umgangskontakten diese durch einstweilige Anordnung zu regeln und ggf. eine Umgangspflegschaft anzuordnen.
Am Montag fand nun der Termin zur Beweisaufnahme der Vorwürfe der Mutter statt.
Sie benannte 14 Zeugen vom Hörensagen. Ihre eigenen Angaben erwiesen sich als widersprüchlich. Im Verlauf erhob sie zusätzlich Vorwürfe aus dem Beziehungsbereich (u. a. angebliche Kontakte zu anderen Frauen, angeblicher Pornokonsum), die zudem aus meiner Sicht keinerlei Bezug zum Kind oder zum Umgang haben.
Trotzdem verwies die Richterin in diesem Zusammenhang auf die Istanbuler Konvention.
Auf Nachfrage des Jugendamtes, ob nunmehr – wie zuvor angekündigt – eine Umgangspflegschaft angeordnet werde, lehnte die Richterin ab und erklärte, man wolle zunächst das Sachverständigengutachten abwarten, womit im Interesse einer Entfremdung auf Zeit gespielt wird.
Faktisch bedeutet das:
Seit zwei Monaten habe ich meine Tochter lediglich zweimal gesehen – jeweils im Beisein des Jugendamtes. Vorwürfe ohne Substanz haben die faktische Sperre des Umgangsrechts zur Folge. Die eigene Ankündigung des Gerichts wird nicht umgesetzt.
Mein Kommentar
Wir müssen uns auf solche Abläufe in Präzedenzfällen berufen und fordern, dass bei Vorwürfen des Vaters gegen die Mutter diese sofort aus dem Kontakt vom Kind ausgeschlossen wird.
In Zeiten von Emanzipation und Gleichberechtigung ist dies eine Selbstverständlichkeit.
Alles andere würde die Väterfeindlichkeit unseres Systems beweisen.
Weitere Erfahrungen bitte an Unsere-Kinder@gmx.org