Dokumentation des Versuchs, das von der Seite des Bundestages genommene Protokoll wieder zu erhalten.
02.04.2013 um 19:12 Uhr
mail@bundestag.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
der alte Link
http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_anh/a13_anh70.html
funktioniert nicht mehr.
Ich habe daraufhin versucht, das Protokoll wiederzufinden, hatte aber keinen Erfolg.
Ich bitte Sie, mir entweder den neuen Link zu senden oder mir eine Begründung zu nennen, warum dieses Protokoll nicht mehr zur Verfügung steht.
Mit freundlichem Gruß
Franzjörg
Da keine Antwort erfolgte, formulierte ich erneut eine Anfrage:
Betreff: Protokoll der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen zum Gewaltschutzgesetz am 20.06.2001
Datum: Sun, 2 Jun 2013 20:11:45 +0200 (CEST)
Von: „Franzjörg Krieg“ vafk-ka@gmx.de
An: vorzimmer.id3@bundestag.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich konnte in letzter Zeit das im Betreff bezeichnete Protokoll auf der Seite des Bundestages nicht mehr auffinden.
Können Sie mir entweder den korrekten Link zusenden oder mir mitteilen, wann dieses Protokoll wieder auf der Seite eingestellt wird und wann es aus welchem Grund entfernt wurde?
Mit freundlichem Gruß
Franzjörg Krieg
Jetzt erhielt ich Antwort:
Gesendet: Montag, 03. Juni 2013 um 10:52 Uhr
Von: „Infoline ID3“ infoline.id3@bundestag.de
An: vafk-ka@gmx.de
Betreff: Re: Fwd: Protokoll der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen zum Gewaltschutzgesetz am 20.06.2001
Sehr geehrter Herr Krieg,
die Pflege des Webangebotes zu den öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse liegt leider nicht im Verantwortungsbereich der Parlamentsdokumentation.
Bitte wenden Sie sich in dieser Sache an den zuständigen Fachausschuss (Kontaktdaten auf den Seiten des Deutschen Bundestages).
Die Parlamentsdokumentation ist in Ihrer Angelegenheit nicht der richtige Ansprechpartner. Ich habe Ihre Anfrage an das Parlamentsarchiv weitergeleitet. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, Ihnen das Protokoll der Anhörung zur Verfügung zu stellen. Für die Einstellung von Anhörungsprotokollen in das Webangebot des Deutschen Bundestages sind die jeweiligen Ausschüsse zuständig.
Kontaktadresse des Rechtsausschusses (vermutlich Initiator der Anhörung zum Gewaltschutzgesetz von 2001):
E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Auskunfts- und Rechercheservice
Referat ID 3
Parlamentsdokumentation
Mein erneuter Versuch:
rechtsausschuss@bundestag.de
05.06.2013
Protokoll der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen zum Gewaltschutzgesetz am 20.06.2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich musste feststellen, dass ich auf den neu gestalteten Seiten des Bundestages das oben bezeichnete Protokoll nicht mehr auffinden konnte.
Sollte das Protokoll dort eingestellt sein und das Problem darin liegen, dass es mir nicht möglich war, dieses aufzufinden, bitte ich um die Zusendung des korrekten Links.
Wenn ich davon ausgehe, dass es tatsächlich von der Seite genommen wurde, wäre dies politisch gesehen ein fatales Signal.
Mit mir gehen viele andere Experten davon aus, dass das Gewaltschutzgesetz nicht installiert wurde, OBWOHL dessen Verfassungskonformität berechtigt in Zweifel stand, sondern WEIL es in verfassungsrechtlicher Hinsicht bedenklich war.
Nur so konnte ein legalisiertes Mittel geschaffen werden, Männer – besonders Väter in Trennungssituationen – mit Mitteln auszuschalten, die unseren Rechtsstaat sprengen. Z.B. wurde die Unschuldsvermutung in solchen Fällen aufgehoben und es gibt keine Mechanismen, die dazu führen, dass Missbrauchsstrukturen in der Verwendung dieser Mittel des „Gewaltschutzes“ erkannt werden wollen und können.
Die inzwischen seit über 11 Jahren angewendete Praxis wurde politisch korrekt unisono gelobt. Gleichzeitig wird aber immer unüberhörbarer deutlich, dass die warnenden Stimmen schon bei der Anhörung berechtigt waren und dass inzwischen durch die Anwendung dieses Gesetzes 100.000de von Systemopfern erzeugt wurden, denen Rehabilitierung, Wiedergutmachtung und Schadenersatz zusteht.
Die Namen der Politikerinnen (vornehmlich), die diese Art von systemimmanenter Gewaltanwendung gegen Männer und Väter zu verantworten haben, sind öffentlich bekannt.
Gerade zur Zeit wird durch die RKI-Studie zu den Gewalterfahrungen von Männern und Frauen wieder deutlich, dass die Warner vom 20.06.2001 zurecht anmahnten.
Wenn im Zuge dieser Bestätigung der warnenden Stimmen von damals das Protokoll der Anhörung von der Seite des Bundestages genommen wird, wird öffentlich deutlich, dass die Verantwortlichen sich möglichst lautlos aus der Affäre ziehen wollen und ihre Verantwortlichkeit möglichst anonym halten und vertuschen wollen.
Das nenne ich ein politisch fatales Signal im Interesse unseres schon genug beschädigten Rechtsstaates.
Es geht auch nicht darum, dass ich das Protokoll zugesandt bekomme.
Ich habe mit einer verantwortungslosen Umgangsweise damit gerechnet und habe es damals schon gesichert und verbreitet.
Es geht um das politische Signal der Vertuschung durch eine Herausnahme des Protokolls.
Ich bitte also hiermit entweder um
- den korrekten Link der Einstellung oder um
- eine Mitteilung, wann das Protokoll wieder eingestellt wird oder um
- eine Begründung, warum es herausgenommen wurde und auch nicht wieder eingestellt wird.
Diese Anfrage und deren Beantwortung ist ein bedeutsames Element der gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Geschichte unseres Landes.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Deutscher Bundestag
*Geschäftszeichen:**
*ID 2 – 3214
Sehr geehrter Herr Krieg,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage zum Protokoll der 87. Sitzung des Rechtsausschusses und 70. Sitzung des Familienausschusses am 20.06.2001 sende ich Ihnen den Link:
http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2631&id=1035
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Referat ID 2
Parlamentsarchiv
Fazit:
Das Protokoll ist immer noch dauerhaft nicht zu erreichen.
Zumindest gelingt mein Versuch, über den Link das Protokoll zu erhalten, nicht.
Der Bundestag verschleiert damit eine Faktenlage, die geeignet ist, Verantwortlichkeiten an politisch handelnden Personen festzumachen.
Alles, was erklären könnte, warum in Sachen Gewaltschutzgesetz was alles rechtswidrig und verfassungswidrig abläuft, wird unter den Teppich gekehrt.
Sollte jemand doch über die Seiten des Bundestages an das Protokoll gelangen können, wäre ich sehr an der Vorgehensweise interessiert.
Für mich hat diese Angelegenheit höchste politische Bedeutung.
Ich habe mich inzwischen dazu entschlossen, das Protokoll auf meiner Seite einzustellen.
PROTOKOLL vom 20.06.2001