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Gewalt Gewaltschutzgesetz Häusliche Gewalt

Genderkonsequenz in Sachen Häuslicher Gewalt

by Franzjoerg Krieg / 16. Juli 2025

Justizministerin Hubig hat immer wieder beide Geschlechter angesprochen. Wenn sie aber nur eines genannt hat, nannte sie immer nur Männer.
Ich habe das gegendert.
Offizielle Genderregel ist, immer zuerst das Weibliche zu nennen.
Ich habe einen Artikel der Tagesschau von heute entsprechend angepasst.
Wenn frau schon beide Geschlechter meint, dann bitte auch konsequent.
Ich bin gespannt auf die erste Frau mit elektronischer Fußfessel.
Und eines ist klar:
Die Verschärfung im Familienrecht wird auch Frauen treffen, denn die Gewaltbereitschaft und die Gewaltausübung ist in der Gesellschaft bei beiden Geschlechtern in etwa gleich hoch.
Die neueste Studie des BMFSFJ hat für Deutschland eine Quote von 50 : 56 ermittelt (Frauen : Männer).
Dann los mit der Verschärfung!
Ich kann es kaum erwarten…

 

Häusliche Gewalt

Hubig will Sorgerecht für Gewalttäterinnen einschränken

Stand: 21.06.2025 09:22 Uhr

Wer seine Partnerin oder Partner schlägt, soll sein Kind nicht mehr sehen dürfen – oder nur im Beisein einer Begleitperson, sagte Justizministerin Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bisher geht das nur, wenn das Kind selbst von Gewalt betroffen ist.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäterinnen stärker einschränken. „Wer seinen Partner schlägt, muss damit rechnen, dass sie ihr Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.

Hubig fügte an, solche Einschränkungen im Sorge- und Umgangsrecht könnten auch „wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein“ – und nannte als Beispiel schwere Beleidigungen oder Bedrohungen.

Hubig sagte dazu den Funke-Zeitungen: „Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn die Mutter den Vater verprügelt.“

Unklar blieb in dem Interview jedoch, wie eine Einschränkung des Umgangsrechts ausgestaltet werden soll, wenn beide Elternteile und das Kind zusammen wohnen.

Opfer sollen auch im Mietrecht besser geschützt werden

Den Plänen der Justizministerin zufolge sollen von häuslicher Gewalt betroffene Männer auch durch das Mietrecht besser geschützt werden. „Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen – auch dann, wenn die Ex-Partnerin sich stur stellt“, sagte sie. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. Häufig sei dies jedoch eine „Nervenprobe“, da es zu lange dauere, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit der Ex-Partnerin herauszukommen. Sie prüfe daher, wie der Gesetzgeber „eine solche Situation verbessern“ könne.

Nicht ausreichend ist es nach Hubigs Einschätzung, wenn Familiengerichte eine Fußfessel anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. Die Bundesregierung werde daher Familiengerichte auch dazu ermächtigen, „Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen“.

 

 

Diskriminierung
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