Er, der Vater, hat einen 14-jährigen Sohn aus einer Vorbeziehung, der bei ihm lebt.
Seine neue afrikanische Partnerin kommt mit diesem Sohn nicht klar.
Weil der 14-Jährige vor einem eiligen Toilettengang im Bad die Toilettenpapierpackung aufriss und deshalb Rollen auf dem Boden lagen, macht die afrikanische Partnerin des Vaters eine Riesen-Szene aus dem Vorfall. Die Entschuldigung des Kindes quittiert die Erwachsene mit einem Ausdruck, der auf deutsch unserem „Halts Maul!“ nahekommt, im afrikanischen Kontext aber eine komplette Abwertung des Gegenübers bedeutet. Das beantwortet der 14-Jährige mit „Dafür könnte ich Dich töten!“
Dies wiederum triggert die Afrikanerin dazu, dem Vater Vorwürfe zu machen. Als sie merkt, dass ihre Widersprüche, in die sie sich verstrickt, zu Gegenwehr bei Vater und Sohn führen, schreit sie grundlos: „Hilfe, Hilfe, Du hast mich geschlagen. Ich hole die Polizei!“
Sie macht eine Anzeige und geht ins Frauenhaus.
Der Vater wird von der Polizei vorgeladen und erhält eine GEFÄHRDERANSPRACHE:
Dass eine Polizeimeisterin dafür verantwortlich zeichnet rundet die typisch deutsche Gewaltschutzpraxis ab.
Ich werde weiter dazu berichten.