In der deutschen Familienrechtspraxis fließt das Wasser manchmal bergauf, Pferde kotzen vor der Apotheke oder es geschehen Sachen wie die folgende….
Absurdität 1
Nehmen wir mal an, der Richter hat über sich nur noch den blauen Himmel und er kann den Vater nicht leiden.
Dann lädt er ihn am 03.03. zur Kindesanhörung am 02.03. und stellt ihm frei, zu kommen…
Absurdität 2
In einem anderen Fall ist der Richter inkompetent und das Elternteil soll die Konsequenzen tragen.
Er setzt in einer eA-Sache die Beschwerdefrist auf einen Monat fest.
Das Elternteil vertraut dem Richter, der ja in seiner Funktion frei und eigenverantwortlich ist und übermittelt die Beschwerde fristgerecht ans AG, das diese Beschwerde ans OLG weiterreicht.
Das OLG bestätigt am 16.03.2021 den Eingang und vergibt ein Aktenzeichen.
Einen Tag später verfügt das OLG:
Das Elternteil fasst seine Erfahrungen mit dem Richter am AG wie folgt zusammen:
Den Richter habe ich nun in drei Verfahren kennengelernt, er wusste in zwei Verfahren nicht, was beantragt wurde und im dritten Verfahren wirkte er hilflos und hat das auch verbal zum Ausdruck gebracht: „Was soll ich denn machen, ich bin doch nur Familienrichter, ich bin kein Psychologe und kein Sozialpädagoge …“