A
JUGENDAMT
Hallo Franzjörg,
ich habe zwischenzeitlich das Jugendamt um Hilfe gebeten. Heute bekam ich einen Anruf, welcher die letzte Hoffnung nahm. Das JA (unerfahrene junge Sachbearbeiterin) hat mit meinem 16-jährigen Sohn im Beisein seiner Mutter gesprochen… was soll der Junge denn da sagen, wenn er sie im Nacken sitzen hat? Am kommenden Freitag findet ein Gespräch beim Psychologen statt, der meinen Sohn therapiert, ohne dass ich je mit einbezogen wurde. Auch hier erhoffe ich mir sehr wenig…
Hier mein Vermerk dazu:
Aufgrund der Ereignisse, dass mir die Realschule die schriftlichen Noten der Realschulprüfung verweigert hat und nichts über den weiteren Werdegang der schulischen oder beruflichen Tätigkeit unseres Sohnes durch die Mutter mitgeteilt wurde, habe ich das Jugendamt eingeschaltet. Darüber hinaus verweigerte der Kinderpsychologe die Auskunft, warum unser Sohn dort behandelt wird und wie sich die Entwicklung abzeichnet. Über die Verfahrensbeistandschaft habe ich erfahren, wer als neue Sachbearbeiterin beim JA zuständig ist. Der letzte Sachbearbeiter, welcher 2017 die Gespräche beim JA begleitete, war der Auffassung, dass die Mutter alles tun würde, dass der Junge zum Vater geht. Die neue Sachbearbeiterin wird von mir als Ende 20 Jahre alt und unerfahren eingeschätzt. Ich habe ihr eine Mail geschrieben. Danach telefonierte ich mit ihr und stellte die Sachverhalte dar. Sie zeigte Verständnis dafür, dass ich als sorgeberechtigter Vater wissen möchte, wie es meinem Sohn geht.
Das Formular zur Behandlungseinwilligung durch den Kinderpsychologen mit dem Zettel der Mutter „keine Mail mehr“ habe ich eingescannt und ihr zur Verfügung gestellt. Sie gab an, dass sie mit unserem Sohn reden möchte und sich melden wird.
Später meldete sie sich per Mail, dass sie mit Mutter und Kind Kontakt aufgenommen habe. Das erklärt, dass ich nach der Kontaktaufnahme durch sie siebenmal hintereinander vom Handy der Mutter angerufen wurde. Ich ging nicht dran, sie kann mich auch schriftlich beleidigen, das muss nicht am Telefon sein. Der Junge wolle es sich überlegen, ob er ein Gespräch möchte. Die Mutter würde sich beim Psychotherapeuten zurückhalten und ich solle dies doch auch tun. Der Junge würde das schon selbstständig machen. Ich teilte der Sachbearbeiterin nochmals mit, dass davon auszugehen ist, dass der Junge enorm unter Druck steht.
Inzwischen ging eine Mail von der Sachbearbeiterin ein, es hätte ein Gespräch mit dem Jungen gegeben. Sie wolle es telefonisch besprechen.
Nach mehreren Anrufversuchen und einer Rückrufbitte meinerseits rief sie schließlich zurück. Sie teilte mir als Ergebnis des Gespräches mit, dass der Junge von mir in Ruhe gelassen werden möchte. Auf Nachfrage teilte sie mit, ich solle weiterhin zu Weihnachten usw. Karten schreiben. Es sei für das Kind belastend, wenn ich bei anderen Stellen über ihn nachfrage. Ich solle ihm doch einen Brief schreiben, wenn ich etwas wissen wolle. Er lässt es sich offen, ob er antwortet. Auf Nachfrage gab sie an, dass die Mutter beim Gespräch mit dem Kind dabei war. Er hätte wenig Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Es hätte nicht an der Mutter gelegen.
Am kommenden Freitag solle ich mich bei dem Gespräch beim Psychotherapeuten zurückhalten. Auf Nachfrage, was der Junge nun für eine Schullaufbahn einschlägt, teilte die Sachbearbeiterin mit, dass sie mit unserem Sohn besprochen hätte, was weitergegeben werden darf. Es würde unter den Datenschutz fallen, deshalb gibt sie hierzu keine Auskunft.
Ich habe per Email bei der Gewerblichen Schule nachgefragt, was der Jungge dort für einen Schulweg einschlägt. Bis heute kam keine Reaktion. Ich habe nun per Email erneut über den Rektor nachgefragt, bis wann ich mit einer Antwort rechnen könne.“
Sobald das Jugendamt ins Spiel kommt, gibt es keine Erziehung mehr. Das Kind wird nur noch benutzt, um die Dominanz des Residenz-Elternteils zu zementieren.
Jede Aussage des Kindes wird daraufhin bewertet, ob sie geeignet sein könnte, den umgangsberechtigten und zahlungspflichtigen Elternteil zu beschuldigen – und sie wird entsprechend benutzt.
Jede erzieherische Verantwortung wird glatt ignoriert.
Auf diese Weise werden Situationen geschaffen, die hohen Traumatisierungseffekt haben und transgenerational weiterwirken.
Der 16-Jährige, der die 600 Euro Unterhalt vom Vater selbstverständlich verbraucht und dies als sein „gutes Recht“ ansieht, aber meint, er sei seinem Vater dafür NICHTS schuldig, hat es auch mit Recht verdient, später als Vater selbst entsorgt zu werden.
Nur – das ist NICHT die Lösung, sondern die Prolongation einer Katastrophe.
B
VERFAHRENSBEISTÄNDIN
Zitat aus dem Bericht einer Verfahrensbeiständin an das OLG von Mitte 2025:
„Auch wenn der formulierte Wunsch des Kindes durch Manipulation der Kindesmutter entstanden sein sollte, kann dieser nicht einfach übergangen werden. Vielmehr muss das Kind lernen, die eigenen Wünsche und Bedürfnisse wahrnehmen zu können und in seiner Selbstwirksamkeit gestärkt werden, um eben die eigenen Bedürfnisse auch benennen zu können. Ein zwanghaftes Vorgehen kann sich schädigend auf die emotionale Entwicklung des Kindes auswirken.“
Eine alltägliche Situation – Das Kind morgens um 6.30 Uhr:
„Ich will heute nicht aufstehen und in die Schule gehen. Ich habe keinen Bock dazu!“
Das Kind beim Abendessen:
„Ich will dieses Essen nicht. Ich will nur Pommes!“
Das Kind stützt beim Sitzen die Straßenschuhe auf dem Sessel auf und meint:
„Nein, ich will jetzt nicht die Schule ausziehen und die Hausschuhe anziehen. Ich habe jetzt keine Lust dazu!“
Warum kümmern sich Erziehende in solchen Fällen absolut nicht um die Selbstwirksamkeit des Kindes und zerstören bewusst dessen Vertrauen in die Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse?
Warum soll auf die Selbstwirksamkeit des Kindes nur dann geachtet werden, wenn es um essentiell wichtige Bereiche der eigenen Identität und um Beziehungsgestaltung im existenziell wichtigen Nahbereich geht?
Wem nützt es, gerade in solchen bedeutenden Bereichen von Erziehungsgestaltung jede erzieherische Verantwortung zu vergessen?
Damit werden eklatante Fehler produziert, die ganze Generationenfolgen schädigen.
Frage der Verfahrensbeiständin an die 6-jährige Tochter:
„Was hat Dich am Papa gestört?“
Kind:
„Ich wollte eine Cola trinken und er wollte mir diese nicht geben, weil er meinte, das wäre vor dem Schlafengehen nicht gut.“
VBin:
„Und was könnte der Papa jetzt machen, damit Du wieder zu ihm gehen willst?“
Verfahrensbeiständinnen reden gerne von Parentifizierung durch den Vater, wenn sie die Herrschaft der Mutter über das Kind in Gefahr sehen. Warum parentifizieren sie selbst aber hemmungslos, wenn es darum geht, den Vater zu marginalisieren und abzuwerten?
Warum ist das Korrektiv für den Vater dann das Kind? Wer erzieht jetzt wen?
Das Kind wird zur kontrollierenden Disziplinierungsinstanz für den Vater installiert, der durch das Kind bewertet wird und das die dafür zu verhängende Strafe festsetzt. Primäres Dogma: Der Vater muss seinen Fehler zugeben und sich beim Kind entschuldigen.
Dieses Schuldeingeständnis ist der Schlüssel für die weitere Festigung der Dominanz der Mutter.
In der deutschen Familienrechtspraxis fließt immer wieder das Wasser den Hügel hinauf.
Siehe auch diesen Beispielfall und diese Zusammenfassung.