Veröffentlicht auf der HP von MANNdat am 19. Juni 2013
http://manndat.de/geschlechterpolitik/der-deutsche-buerger-wird-immer-noch-belogen-die-vaeterbewegung-im-interview.html
Er ist die personifizierte Väterbewegung in Deutschland. Seit etwa 30 Jahren beschäftigt er sich mit dem Thema Trennungsväter. Franzjörg Krieg, mittlerweile pensionierter Lehrer und selbst betroffener Trennungsvater. Wer Väterpolitik begreifen und die Emotionen von Trennungsvätern verstehen will, muss mit ihm reden. MANNdat sprach mit ihm über Trennungsväterpolitik, die Väterbewegung und das neue Familienrecht. Das Interview führte Dr. Bruno Köhler.
MANNdat: Herr Krieg, Sie sind seit Jahrzehnten eine der Leitfiguren der Väterbewegung in Deutschland. Wie ist es dazu gekommen?
Franzjörg Krieg: Schon seit meinem Studium 1968 – 1973 zum Realschullehrer für Musik und Ethik war ich nebenher vielseitig interessiert und war sowohl als Musiker als auch als Höhlenforscher in bedeutendem Maß aktiv. Im Rahmen meiner privaten Forschungsarbeiten als Höhlentaucher vertrat ich auch die deutsche Höhlentauchszene bei internationalen Kongressen und baute meine Expeditionsarbeit konsequent aus.
Diese Entwicklung wurde ab 1993 durch meine Erfahrungen als nicht ehelicher Trennungsvater mit zwei Töchtern dramatisch abgebrochen. Ich musste erfahren, dass die Mutter meiner Töchter in ihrem Machtmissbrauchsverhalten durch alle Institutionen völlig kritiklos unterstützt wurde und dass auch Verhaltensweisen ihrerseits von eindeutig kindeswohlschädlicher Qualität durch das Jugendamt gedeckt wurden.
Ich musste ebenso erfahren, dass es für mich außer dem Verweis auf die Alimentierung der Rechtsanwaltskaste keine Hilfe gab.
Die Analyse meiner schmerzlichen Erfahrungen von traumatischer Dimension führten mich zur Erkenntnis, dass mein Schicksal nicht allein ein Spezifikum meiner privaten Vita darstellt, sondern dass es Ausdruck einer gesamtgesellschaftlich desolaten Situation von immensem Ausmaß darstellt, die sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt tief in die Funktionen unserer familialen Strukturen eingefressen hat. Ich musste lernen, dass Frauenförderstrukturen nicht nur flächendeckend das gesamte Feld der familialen Intervention okkupiert hatten, sondern dass sie gerade in Karlsruhe auf eine unglaublich ignorante und elitäre Art und Weise die Sozialpolitik dieser Stadt bestimmten.
Nach meiner ersten – natürlich unwirksamen – Strafanzeige gegen das Jugendamt Karlsruhe Land hatte ich damals dem Amtsleiter angekündigt, dass ich mich auf viele Jahre bei ihm in Erinnerung halten werde.
Dieses Versprechen habe ich eingelöst.
Ich habe am 25.10.2001 den VAfK Karlsruhe gegründet, der doppelt so schnell wächst wie jede andere VAfK Großgruppe und der inzwischen mit der drittgrößten Kreisgruppe (Hamburg) gleichgezogen hat. Alle VAfK-Gruppen auf den einstelligen Plätzen kommen dabei aus Städten, die ungleich größer sind als Karlsruhe. Wenn wir nur einen Vorsprung von 10 Mitgliedern aufholen, werden wir die zweitgrößte deutsche Kreisgruppe in Berlin überholt haben.
Mit anderen Aktivisten der VAfK-Szene in BW habe ich den Landesverband gegründet und bin auch dessen Erster Vorsitzender.
Durch die Etablierung des VÄTERKONGRESS im Jahr 2008 in Karlsruhe und durch die Mitwirkung bei den Dreharbeiten zum Film „Der Entsorgte Vater“ im selben Jahr konnte ich die Bedeutung meiner Aufbauarbeit in Karlsruhe festigen.
Inzwischen bin ich pensioniert. Ich hatte einmal vor, als Pensionär mindestens die Hälfte des Jahres im Ausland unterwegs zu sein. Stattdessen verbringe ich meine Zeit ehrenamtlich bei der weiteren Aufbauarbeit, bei Kongressen, als Referent, bei der täglichen Beratungsarbeit und rund 50 Mal im Jahr als Beistand vor den Familiengerichten. Mit letzterem habe ich die Beratungsarbeit im VAfK Karlsruhe in einzigartiger Weise ausgebaut und kann seit Jahren direkt in Entscheidungsprozesse mit eingreifen.
Am 4. Mai 2013 fand auf Ihre Initiative hin der erste Vätervernetzungskongress in Karlsruhe statt. Was war das Ergebnis?
Es gibt zum Phänomen Trennungsväter in Deutschland eine infame strukturelle Eigenschaft: Väter werden nach Trennung und Scheidung vom System familialer Intervention ignorant und zynisch behandelt. Wenn sie berechtigterweise dagegen aufbegehren, zeigt frau mit dem Finger auf sie und erklärt damit das unterstellte aggressive Potential für bestätigt.
Es ist kein Wunder, wenn unter solchen Voraussetzungen Trennungsväter eine schwierige Klientel darstellen, die zwischen Gewaltphantasien und der Notwenigkeit von strategisch besonnenem und trotz aller Gewaltaktionen gegen sie paradox emotionslosem Taktieren hin und her gerissen sind.
Meine Absicht war, zu beweisen, dass diese schwierige Trennungsväterszene in Deutschland trotz allem die Qualität einer Bewegung hat, die zu einer konzertierten Vorgehensweise fähig ist und sich trotz großer Unterschiede gemeinsamen Zielen verpflichten kann.
Diese meine Intention hat sich bestätigt.
Es wird allerdings noch einige Zeit dauern, bis die Öffentlichkeit mit einer gemeinsamen Erklärung der gesamten deutschen Trennungsväterszene rechnen kann, was nicht an der mangelnden Absicht, sondern allein an der Feinabstimmung liegt.
Die Frage enthielt die Formulierung „Vätervernetzungskongress“.
Ich habe in meiner Antwort auf „Trennungsväter“ eingegrenzt.
Dies war notwendig, um das primäre Problem entsprechend klar zu bezeichnen. Natürlich ist im Hinterkopf dabei schon längst die Erweiterung auf das Thema VÄTER allgemein, d.h., auch Vaterschaft allgemein, losgelöst vom Problemkreis Trennung und in weiterer Hinsicht die Erweiterung auf das Problem von ausgegrenzten Müttern nach Trennung, dessen Behandlung auf vielen Missverständnissen aufbaut und dessen Platz in der Beratungsarbeit erst noch gefunden werden muss. Ich stelle fest, dass der Anteil von Frauen (nicht nur Mütter) in meiner Erstberatungs-Statistik von anfänglich unter 5% in den letzten drei Jahren auf 15% anstieg und sich in diesem Jahr bisher auf 25% steigerte.
Sie haben häufig Väter in ihren Bemühungen, Umgangs- und Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen, begleitet. Sie haben wie fast kein zweiter Mensch Einblick und Erfahrungen sammeln können, wie Sorgerecht und Umgangsrecht in Deutschland praktiziert wird. Sie kennen die Praxis von Kindesentzug durch Umgangsverweigerung in all ihren schrecklichen Fassetten. Was war – unter Wahrung der Anonymität natürlich – für Sie das erschütterndste Beispiel an Umgangsrechtsverweigerung?
Ich habe schon von Anfang an damit begonnen, meine Beratungsarbeit zu dokumentieren und damit der Statistik und der Evaluation zugänglich zu machen.
Logische Folge war der Aufbau einer Fallsammlung, die inzwischen rund 2000 Schicksale umfasst.
Seit Jahren bearbeite ich selbst 150 – 200 Neufälle jährlich – ohne die vielen Altfälle, die seit Jahren von mir begleitet werden. Erst vor wenigen Wochen war ich mit einem Vater vor Gericht, dessen Schicksal ich seit der Gründung meiner Gruppe, also seit 12 Jahren, begleite.
Was die bodenlose Destruktivität der Eigentümlichkeiten angeht, die mir begegnen, fällt mir kein „worst-of“ ein. Ich muss feststellen, dass die Varianzen in den individuellen Ausprägungen von Familienzerstörung und Väterentsorgung in Deutschland so vielfältig sind, dass immer wieder neue Ungeheuerlichkeiten zum Vorschein kommen. Es geht um bewusste Diskriminierung und menschenrechtswidrige Behandlung, es geht um in Kauf genommene Zerstörung von aus ideologischem Kalkül ausgegrenzten Mitmenschen in psychischer, physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, für die sich niemand interessiert. Es geht im Interesse einer falsch verstandenen Frauenförderung um die Pathologisierung ganzer Bereiche unserer Gesellschaft.
Was einzelnen Vätern dabei angetan wird, bedeutet die systemimmanente Umsetzung von Vernichtungsstrukturen.
Notwendige Erkenntnis ist, dass Trennungsväter in vielen Fällen Systemopfer sind, denen Rehabilitierung und Wiedergutmachung zusteht.
Was war für Sie im Gegensatz dazu das positivste Beispiel eines Umgangsrechtsprozesses, der Ihnen Hoffnung auf eine Besserung der Zustände gegeben hat?
Auch hier möchte ich nicht ein „best-of“ zelebrieren, sondern möchte auf Entwicklungen aufmerksam machen.
Seit 2009, dem Jahr des Filmstartes von „Der Entsorgte Vater“ ist für mich eine deutliche Veränderung bemerkbar, die sich sukzessive ausweitet. Diese Veränderung betrifft noch nicht das gesamte System, sondern stellt eher Einzelphänomene im System dar, die aber alle Bereiche betreffen. Diese positive Entwicklung ist für den einzelnen Betroffenen in seinem Fall oft nicht wahrnehmbar, außerdem vollzieht sie sich so langsam und in mikroskopischen Schritten, dass neu Betroffene sich nicht vorstellen können, dass die Situation vor fünf oder zehn Jahren noch viel schlimmer war.
Wenn wir befürchtet hatten, dass der Umstieg vom FGG zum FamFG z.B. gerade im Bereich der Möglichkeit, als Beistand an familiengerichtlichen Verfahren teilzunehmen, eine Verschlechterung bedeuten könnte, muss ich feststellen, dass ich seither mit etwa 50 Verfahren jährlich an die Grenze meiner ehrenamtlich möglichen Leistungsfähigkeit gekommen bin.
Außerdem nehme ich die Summe der Richterinnen und Richter als sehr offen und kreativen Lösungsfindungen gegenüber aufgeschlossen wahr. Ich konnte auch immer wieder spektakuläre Ergebnisse mitgestalten, was ich vor fünf bis zehn Jahren noch für Utopie gehalten hätte.
Wenn man die neuen Entscheidungen in Richtung sorgerechtlicher Lösungen für nicht eheliche Väter betrachtet oder wenn man bedenkt, dass sich der Deutsche Familiengerichtstag in einem Arbeitskreis mit dem „Wechselmodell“ oder gar mit dem Zusammenhang von „Wechselmodell und Unterhalt“ beschäftigt, muss man konstatieren, dass verhärtete Strukturen aufweichen.
Es ist also nicht EIN Umgangsverfahren, das mir gezeigt hat, dass eine Besserung der Zustände in Sicht ist, sondern es ist inzwischen eine Fülle von Elementen, mit denen sich der Prozess der Veränderung beschreiben lässt.
Nicht eheliche Väter hatten bislang nach deutschem Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zaunegger-Urteil 2009 dieses deutsche Sorgerecht als diskriminierend und menschenrechtswidrig verurteilt, nachdem Horst Zaunegger als Kläger sage und schreibe acht Jahre lang um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hat. Vier Jahre hat die Politik gebraucht, um das Sorgerecht zu ändern. Gleichberechtigung von Müttern und Vätern im Sorgerecht existiert aber weiterhin nicht. Väter werden weiterhin benachteiligt. Wo sehen Sie den Fortschritt und wo die Probleme für Väter beim neuen Sorgerecht?
Die gewaltige Hypothek von Väterverachtung, die unser System kennzeichnet, hat sich in Sachen Sorgerecht schon viel früher geoutet. Allerdings haben die Medien diesen Umstand nicht erkennen wollen und gegenüber der Öffentlichkeit mit dazu beigetragen, dass er unter den Teppich gekehrt wurde.
Am 29.01.2003 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen einer Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter festgestellt, dass die Alleinsorge für die nicht eheliche Mutter immer noch verfassungskonform sei. Es hat diesen Wahnwitz – der sein musste, um sich weiter den mütterzentrierten Frauenförderstrukturen andienen zu können – damit begründet, dass es meinte, der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass nicht eheliche Mütter immer nur im Interesse ihres Kindes und nie egoistisch motiviert handeln. Das BVerfG kolportierte damit weiter die Mär von der immer guten Mutter, die vom deutschen Staat das Prädikat „gut“ als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt.
Da es aber diesen Schwachsinn nicht als Endresultat vernünftiger Überlegung hoch kompetenter Spezialisten stehen lassen konnte, gab es dem Gesetzgeber auf, zu prüfen, ob diese Annahme auch richtig sei.
Man stelle sich vor: Der deutsche Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die allgemeine Erkenntnis zu prüfen, ob Mütter auch die Fähigkeit haben könnten, hin und wieder schlechte Charaktereigenschaften zu zeigen. In Kombination mit der Überzeugung, dass nicht eheliche Väter noch nicht einmal die Chance hatten, sich prüfen zu lassen, ob sie über allen Zweifel an ihrem Gutmenschentum erhaben sein könnten, wird die Tumbheit des Systems deutscher Staatsmacht deutlich, die offen diskriminiert: Mutter = gut, Vater = schlecht.
Diese Gesetzmäßigkeit deutscher Misandrie auf ihre Konsistenz zu prüfen, war für unser System ohne Selbstreinigungskraft zu viel. Was folgen sollte, war eine gigantische Posse, die bisher der gesamten Medienlandschaft entging:
Die zuständige Justizministerin Zypries ließ damals prüfen. Und prüfen. Und als nach über fünf Jahren gegen Ende 2008 die Fragen auf abgeordnetenwatch.de immer drängender wurden, kam eine Antwort, die in ihrer Ungeheuerlichkeit auch heute noch nicht begriffen wird. Es lag inzwischen ein Ergebnis der Prüfung vor, aber es konnte nicht benutzt werden, weil angeblich die „Prüfmethode zu unwissenschaftlich“ war!
Man stelle sich diese miese Tour vor. Gegen irgendeine Kleingruppe von Frauen angewandt, hätte es einen kollektiven Aufschrei in den internationalen Medien gegeben. Alle nicht ehelichen Väter Deutschlands meinten die Damen aber, unerkannt vor der Geschichte jahrelang an der Nase herumführen zu können. Sie haben die Rechnung ohne uns gemacht. Wir werden das Protokoll dazu sorgfältig führen.
Der weitere Ablauf ist schon in der Frage skizziert.
Dabei wird der deutsche Bürger immer noch belogen. Immer wieder kann man lesen, dass das BVerfG ja im Jahr 2010 die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht hätte. Punkt.
Das ist der übliche Euphemismus, mit dem in Deutschland Müllhalden zu „Entsorgungsparks“ umdefiniert werden. Die Formulierung in der Entscheidung von 2003, dass „gemeinsame Sorgeerklärungen möglich seien“ vermied bewusst die allgemein verständliche Erläuterung, dass es das gemeinsame Sorgerecht für Väter damals nur mit dem Einverständnis der Mutter gab.
Derselbe Euphemismus, mit dem damals der Machtmissbrauch von Müttern gedeckt wurde, wird eingesetzt, um die blamable Rolle des BVerfG im Jahr 2003 zu decken. Denn dies hat nicht einfach die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht. Korrekt ist, festzuhalten, dass das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezwungen wurde, zuzugeben, dass seine Entscheidung vom 29.01.2003 eben der Blödsinn war, für den wir ihn schon damals gehalten hatten. Und sie waren fast schon hektisch in ihrer Entscheidung und wollten die unangenehme Sache schnell und gründlich vom Tisch haben. Und weil sie wussten, dass die Politik in Deutschland mit der Regelung ein richtiges Problem haben wird, haben sie die Richterschaft der Familiengerichte angewiesen, schon mal auch ohne gesetzliche Regelung munter drauf los entscheiden zu können.
Und diese waren natürlich entsprechend vorsichtig, denn wie soll ein Richter erklären, dass er einem Vater das Gemeinsame Sorgerecht zugewiesen hat, der nach der Findung einer gesetzlichen Regelung durch die Maschen des neuen Netzes gefallen wäre?
Schon bald musste die väterdiskriminierende Politik in Berlin aufgeben. Unsere Damen und Herren Volksvertreter waren unfähig, sich auf eine Regelung zu einigen. Unsere überforderten Politikerinnen und Politiker meinten dann, sie würden zunächst einmal die Richterschaft beobachten, wie diese mit der quasi gesetzlosen Situation im freien Flug umgehen wird.
Seit wenigen Tagen haben wir inzwischen eine gesetzliche Lösung. Diese meint, dass eine deutsche Mutter immer sorgerechtsfähig sei. Ein Vater ist nur dann uneingeschränkt sorgerechtsfähig, wenn er eine qua Natur sorgerechtsfähige Frau heiratet und dadurch wohl über den Rechtsakt der Verehelichung mit dem Sorgerechtsvirus infiziert wird. Ein nicht ehelicher Vater muss aber erst auf seine Sorgerechtsfähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung muss in einem konfrontativen Gerichtsverfahren erfolgen, in dessen Verlauf die egozentrisch motivierte Mutter dazu aufgefordert wird, schmutzige Wäsche zu waschen und damit schlecht auszusehen.
Im Klartext:
Gemeinsame elterliche Verantwortungsübernahme muss in einem konfrontativen Verfahren mit dem Zwang zur Denunzierung eingeklagt werden.
Allein schon verfahrenssystematisch und darüber hinaus menschenrechtsrelevant ist diese neue Lösung prekär, entlarvt unser System weiterhin international und wird uns wieder nach Straßburg bringen.
Wenn ich Mitarbeiterinnen von Jugendämtern über Väter reden hören, dann vernehme ich in der Regel nur Schlechtes. Was muss sich Ihrer Ansicht nach in Jugendämtern ändern, damit diese väterfreundlicher werden?
Ich möchte diese Feststellung so nicht stehen lassen.
Erstens sind Mitarbeiter in Jugendämtern nicht väterfreundlicher als Mitarbeiterinnen. Der Systemdruck ist verführerischer und prägender als Solidarität und Intelligenz.
Und zweitens hat die Veränderung auch die Jugendämter erfasst. Nicht durch und durch und auch nur punktuell. Jugendamt und Jugendamt kann inzwischen aber sehr unterschiedlich sein. Und es gibt einzelne Mitarbeiter beiderlei Geschlechtes, die sehr gute Arbeit machen und die unsere Unterstützung brauchen. Pauschal gegen ein Jugendamt zu protestieren, verdirbt mir die gute Zusammenarbeit, die ich mit einzelnen guten Fachkräften darin habe.
Nicht der pauschale Kampf gegen alles, was mich an das System erinnert, bringt uns weiter, sondern die Mitgestaltung der Veränderung.
Was sich verändern müsste?
Konkret müssten alle konstruktiven Kräfte auf die guten Posten und alle notorisch Konservativen gehören raus – was natürlich utopisch ist. Das bedeutet, dass die nötige Veränderung mindestens eine halbe Generation dauert.
Und dann müssten Jugendämter ihre Verwurzelung in der ideologischen Orientierung in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts aufgeben. Das Problem ist nur, dass eben viele den Mist von der Kürung eines guten und eines schlechten Elternteils damals und danach gelernt haben und jetzt professionell umsetzen.
Und wenn wir dann noch eine Institution hätten, die in der Lage wäre, die perfekt funktionierende Deckung allen jugendamtlichen Handelns zu durchbrechen und dieses Amt an seine mögliche Qualität zu erinnern, hätten wir wohl die nötigen Impulse für eine positive Neuorientierung.
„95 Prozent der häuslichen Gewalt ist männlich“, berichtete Doris Wieferich, Leiterin der Gewaltberatungseinrichtungen im Landkreis Diepholz, vor etwa 2 Jahren im Weser Kurier. Im Dezember 2012 behauptete auch Ulrike Kreuels, die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Kreises Neuss, 95 Prozent der Fälle der Täter häuslicher Gewalt seien männlich. Diese Frauenopfer-Männertäter-Stereotypen werden immer noch kolportiert, obwohl Studien heute klar darlegen, dass häusliche Gewalt nahezu gleich von beiden Geschlechtern ausgeht und sehr häufig die Täter-Opfer-Rolle umgekehrt ist. Welche Rolle spielen die Gleichstellungsstellen bei der Konstruktion des negativen Männer- und Väter-Bildes?
Es sind nicht nur die Gleichstellungsstellen. Es ist eine fette Kaste von Frauenfördervereinen, Frauenförderposten und Gleichstellungsmaschinerien, die sich flächendeckend in alle Strukturen unserer Gesellschaft eingefressen haben und weiter von uns ernährt werden wollen. Das geht nur durch Betonung der weiteren Berechtigung.
Und gerade Gleichstellungsbeauftragte messen das geschlechtsspezifische Gewaltpotential nicht an wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern an Statistiken, die sie selbst gefälscht haben: An den Platzverweiszahlen.
Es wird nicht mehr allzu lange dauern, bis sie den Blödsinn, den sie einmal gemacht haben, wie Hundedreck von den Pömps los werden wollen.
Gerade in Karlsruhe ist die neue Gleichstellungsbeauftragte identisch mit der alten Frauenbeauftragten und sie macht eigentlich nichts anderes als vorher. Landesweit hat sie sich schon einmal damit blamiert, dass ihr beim Treffen der Gleichstellungsbeauftragten zur Förderung von Männern nichts weiter einfiel, als mehr Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen.
Das aber ist Sache der kommunalen Entwicklung. Wenn sich Karlsruhe durch Misandrie und ungebremste Frauenförderung in die Geschichte einbringen möchte, während Stuttgart oder die Partnerstadt Halle schon längst weiter sind, wollen wir ihr diesen blamablen Platz überlassen. Kooperationsfähig sind dann eben andere.
Welche Rolle spielt der „Missbrauch mit dem Missbrauch“, also der bewussten Falschbeschuldigung von Vätern bezüglich Kindesmissbrauchs bei Sorgerechtsverfahren und wie häufig kommt das vor?
Eine Studie (Busse et al) hat im Jahr 2000 in Berlin ermittelt, dass in 3% aller Fälle von familiengerichtlichen Auseinandersetzungen der Vorwurf des Sexuellen Missbrauches erhoben wird – natürlich von der Mutter gegen den Vater. In 86% davon ist dieser frei erfunden.
Wenn man von rund 200.000 familiengerichtlichen Verfahren jährlich in Deutschland ausgeht, wird in 6000 Fällen dieser Vorwurf erhoben. Und gegen mehr als 5000 Väter jährlich wird dieser Vorwurf also zu Unrecht erhoben. Sie werden in diesem Fall psychisch, physisch, sozial und wirtschaftlich ruiniert. Und das System bejubelt die Protagonistinnen dazu.
Gerade in diesem Zusammenhang muss man von einer menschenrechtswidrigen Vernichtungsstrategie durch das System ausgehen, was diese Väter zu Systemopfern macht, denen Wiedergutmachung und Schadenersatz zusteht. Dies ist keine Frage der juristischen, politischen oder sachlichen Abklärung, sondern allein eine Frage der Zeit.
In meiner Arbeit habe ich immer wieder mit dieser miesesten und dazu staatlich geförderten Form profeministischer Selbstverwirklichungsstrategie zu tun.
Und so perfide und abgrundtief böse dieser verfahrensstrategische Joker der Mütterszene ist, so zäh ist die Auflösung der Lähmungserscheinungen der familialen Intervention im Umgang mit der dadurch angerichteten Vernichtung.
Das können wir aus Erfahrung bestätigen. Tatsächlich werden die Zahlen der „Platzverweise“ von manchen Politiker/innen als Täterzahlen missbraucht, obwohl die Polizei ja keine richterliche Befugnis besitzt, also nicht vor Ort Täter und Opfer feststellt, sondern lediglich eine Person- in der Regel den Mann, egal ob Täter oder nicht – aus dem Haus entfernt, um zu deeskalieren.
Kennen Sie Fälle, bei denen Falschbeschuldigerinnen bestraft wurden, wenn die Falschbeschuldigung ans Licht kam?
Nein.
Staatsanwaltschaften sind dazu da, Mütter wie Kinder oder Behinderte zu behandeln und sie vor jeder Verantwortungsübernahme im Übergang zwischen Familien- und Strafrecht zu bewahren. Väter dagegen werden auch ohne Berechtigung ins Strafrecht gezerrt.
Diese Einsicht kann ich durch eine Vielzahl von konkreten Fällen beweisen.
Stellen Sie sich vor, Sie würden einer guten Fee begegnen. Diese würde Ihnen drei Änderungswünsche in Familiengesetzen erfüllen. Welche drei Paragraphen wären das und weshalb?
Obwohl ich eine grundsätzliche Abneigung gegen Fragen dieser Art habe, weil die Veränderung eben nicht durch eine Korrektur an drei Einzelstellen kommen kann, sondern allein durch einen tief greifenden Paradigmenwechsel, will ich einen Versuch wagen.
- § 1592 BGB
Die durch eine Vermutungskulisse definierte Vaterschaft müsste der Definition von Mutterschaft in §1591 BGB angepassst werden:
Vater eines Kindes ist derjenige Mann, der das Kind gezeugt hat.
– Dazu gehört der obligatorische Vaterschaftstest bei der Geburt, auch aus medizinischen Gründen.
Eine Menge Folgeprobleme der heute noch frei durch die Mutter zuweisbaren Vaterschaft wären damit erledigt.
Solange die psychosexuelle Befindlichkeit einer Mutter nach der Geburt darüber entscheidet, wer der Vater eines Kindes ist, gehören Abstammungsfälschungen und Familiengeheimnisse zur Lebensrealität von 5 – 10% unserer Kinder.
- § 1626 BGB – Sorgerecht
Sorgerecht für Mütter und Väter ab Geburt.
– Wobei man sich noch darüber unterhalten kann, ob nicht „ab Zeugung“ sinnvoller wäre. Die Sache mit der anonymen Geburt und der Babyklappe wäre damit auch besser zu regeln.
- § 235 StGB – Kindesentzug
Erweitern um die Strafbarkeit des Entzuges auch innerhalb von Deutschland (50 km-Regel) und die Strafbarkeit von Umgangsboykott.
Eine Menge Probleme wären damit schlagartig vom Tisch.
Welchen Tipp können Sie Vätern geben, die für ihr Umgangs- oder Sorgerecht kämpfen?
– Nie allein auf einen Anwalt verlassen. Überhaupt nicht auf die Professionen verlassen. Diese haben ihre begrenzte Qualität lange genug bewiesen.
– Es nie alleine versuchen. Jeder ist sein schlechtester Anwalt. Betroffenheit erzeugt Tunnelblick. Emotion entwertet jede Sachaussage.
– Unbedingt Kontakt zu fähigen Gruppen suchen. Dabei ist zu beachten, dass es eher konfliktorientierte und eher kommunikations- und konsensorientierte Organisationen gibt. Ich habe mit der Orientierung auf Kommunikation und fachlich orientierter Überzeugungsarbeit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Sehr geehrter Herr Krieg, wir danken Ihnen für dieses interessante Interview und wünschen Ihnen noch viel Erfolg bei Ihrer väterpolitischen Arbeit. Wir hoffen, dass Sie trotz dieser Arbeit, Ihren Ruhestand ausreichend genießen können.