Sendung des mdr im Rahmen von „Fakt ist!“ am 23.04.2018 zum Wechselmodell
Im Vorfeld lief eine Abstimmung auf der Plattform des Senders.
Wechselmodell ja oder nein.
Am Tag zuvor stand der Zähler abends bei 22% Befürwortenden und 78% GegnerInnen.
Am nächsten Morgen arbeitete sich der Zähler von 33% Befürwortenden auf 55% hoch. Gegen 18.20 Uhr schaltete der Sender das Tool ab. Sie hatten auch festgestellt, dass Mehrfachabstimmungen und damit Manipulation möglich waren.
„Das Recht aufs Kind“ – was für eine elende Formulierung.
Geht es den MacherInnen dieser Sendung wirklich allein darum?
Warum nicht das Recht des Kindes auf seine beiden Eltern?
Warum nur der possesive Blick aus Erwachsenensicht?
Allein damit war die Sendung schon verfehlt.
Die Moderatorin eingangs:
„…das traditionelle Familienbild – oder das Wechselmodell…“
In beiden ist es zunächst so, dass beide Eltern anwesend und voll repräsentiert sind.
Nur: Im „traditionellen Familienbild“ sind die Rollen in wirtschaftliche Existenzsicherung und gelebte Erziehungsarbeit getrennt. Der Vater als der tagsüber Abwesende ist aber repräsentiert und wertgeschätzt.
Im Fall einer Trennung geschieht aber ein gewaltsamer Bruch:
Der Vater soll weiter die Versorgung übernehmen und für die Familie sein Leben und seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Dafür ist er aber nicht mehr vertreten, sondern wird ausgeschlossen, meist mit wenig oder keinem Kontakt mehr zu den Kindern. Dies bedeutet gewaltsame Ausbeutung, zu vergleichen mit Sklaverei.
Seine Finanzierung der gesamten Familie wird in Form einer anonymen Banküberweisung transferiert, ist ein Anspruch von Mutter und Kind und in keiner Art und Weise in Frage gestellt. Sein Anspruch, als Vater weiter im Leben der Kinder präsent zu sein, wird aber der Mutter zur beliebigen Gestaltung überlassen.
Diese moralisch, ethisch und menschenrechtlich erbärmlich elende Praxis wird mit dem „Kindeswohl“ begründet und nie hinterfragt.
Mit Männern kann man dies in einem Rechtsstaat machen.
Frauen lassen sich so was nicht gefallen. Es ist nicht verwunderlich, wenn zwischen 20 und 50% (je nach Untersuchung, entweder Daten der Unterhaltsvorschusskassen oder gefühlte Antworten von befragten Kinderbesitzerinnen) der Trennungsväter nicht bzw. zu wenig Kindesunterhalt an die Mutter bezahlen – im umgekehrten Fall aber 90% der unterhaltsverpflichteten Mütter eben nicht bezahlen.
Im Wechselmodell wird diese abgrundtief unmoralische Praxis beendet:
Beide sind für beide Bereiche zuständig.
In einer Zeit, in der die Mädchen schon seit langem die Gewinnerinnen des Schulsystems sind, ist das auch angemessen.
Alles andere wäre eher prostitutionsnah – mit der Bezahlung der Mutter für die Frucht ihres Körpers.
„Traditionelles Familienbild“ (Residenzmodell) und „Wechselmodell“ stehen also nicht nur als wertfreie Modelle nebeneinander, sondern bedeuten die Wahl zwischen unmoralischer Menschenrechtswidrigkeit und angemessener Gestaltung von Elternschaft nach der Trennung – mit dem gleichzeitigen Effekt, dass das Wechselmodell eben auch das Kind im Blick hat: Ihm bleiben beide Eltern erhalten.
Mütter sehen dies aber in einer typisch deutschen Erziehung von Mädchen zum Narzissmus natürlich anders. Alles, was ihre Alleinverfügungsmacht über das Kind in Frage stellt, wird angegriffen – mit dem Missbrauch des willfährigen Begriffes „Kindeswohl“.
Der Moderator eingangs:
„… erbitterte Diskussionen darüber, ob die Mütter oder eher die Väter beim Sorgerecht benachteiligt sind.“
Der Moderator hat keine Ahnung vom „Sorgerecht“. Es geht nämlich nicht darum. Es geht immer nur um restriktionsfrei gelebte Eltern-Kind-Beziehung.
Nicht die Mütter werden aus dem Leben ihrer Kinder gewaltsam herausgedrängt. Das gibt es auch – zu etwa 1%.
Diese systemimmanente Gewalt tut man (frau) nur den Vätern an.
Mütter (die „Mütterlobby“) beschweren sich lautstark, wenn man ihre Alleinverfügungsmacht einschränkt. Nicht ihre Aussonderung wird hauptsächlich von ihnen beklagt, sondern die Beschränkung ihrer Allmacht. Ihre Aussonderung im Residenzmodell in marginalem Umfang ist nichts weiter als der Kollateralschaden der Gewalt gegen Väter – die auch mal sie selbst treffen kann.
Dann jammern sie aber nicht über das Residenzmodell, sondern über die Gewalt, die ihnen ein angeblich väterfreundliches System antut.
Erklärungssequenz zu „Residenzmodell“ und „Wechselmodell“
„Hier (im Wechselmodell) pendelt das Kind häufiger zwischen Mutter und Vater…“
An solchen Passagen ist festzustellen, dass die Macher im Vorfeld schlampig gearbeitet und die Sache eben selbst nicht verstanden haben. Wer selbst nicht verstanden hat, kann auch nicht erklären.
Meist „pendelt das Kind häufiger“ eben nicht im Wechselmodell, sondern im Residenzmodell. Der Unterschied besteht eben nicht in der Häufigkeit des „Pendelns“, sondern in der Balance der Aufenthaltszeiten. Es geht um die Bedeutung gelebter Eltern-Kind-Zeit.
Es ist nicht verwunderlich, dass Mütter meist gerade das Übernachten oder zumindest die Zahl der Übernachtungen verhindern bzw. einschränken wollen. Es geht um die Bedeutung der Intimität von gelebter Eltern-Kind-Beziehung. Mütter wachen darüber eifersüchtig und wollen möglichst wenig davon abgeben.
„Der Unterhalt fällt weg (im Wechselmodell).“
Auch das stimmt nicht. Es wird ein Ausgleichsbetrag bezahlt von dem, der mehr verdient an den, der weniger verdient.
Wenn schon in einer solchen Erklärungssequenz so grobe Fehler gemacht werden, taugt das Ganze eben nicht zur Bildung der Öffentlichkeit.
Beide Fehler knüpfen aber an der verfehlten Pauschalkritik am Wechselmodell an, käuen diese unreflektiert wieder und tragen so zur Zementierung des Status quo bei.
Frank Sitta, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP Bundestagsfraktion
Eva von Angern, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der DIE LINKE, Sachsen-Anhalt
„Wenn Eltern nicht miteinander kommunizieren können, lehne ich das Wechselmodell ab.“
Damit gibt sie der Machtinhaberin über deren Weigerung zu jeder Kommunikation den alleinigen Schlüssel zum Machterhalt in die Hand. Und niemand erkennt das. Die Vertuschung dieses Funktionszusammenhangs ist Programm derer, die die Alleinverfügungsmacht der Mutter erhalten wollen.
Und trotzdem wird immer das Kind als Begründung bemüht – eine elende Täuschung.
Wolfgang Keuter, Familienrichter
„Das Wechselmodell sollte nicht gesetzlicher Regelfall werden. Gemeinsamkeit kann man nicht verordnen.“
Aber die Aussondierung eines Elternteils kann man verordnen? Welche miese Einfältigkeit.
Stefan Rücker, Kinder-Psychologe (PETRA-Studie)
Schon die erste Frage der Moderatorin an Frank Sitta zur Abgabe eines Eingangsstatements ist falsch:
„Wie passt es zur FDP, dass man zerstrittenen Eltern vorschreiben möchte, wie sie nach einer Trennung ihr Privatleben organisieren sollen?“
Frank Sitta hätte in seiner Antwort klarstellen müssen, dass eben diese Vorschrift an „zerstrittene Eltern“ nicht neu ist, sondern dass eben das schon seit Jahrzehnten im Residenzmodell gemacht wird. Nur – am Kindeswohl völlig vorbei und unter menschenrechtswidriger Ausmusterung eines Elternteils.
ALLE in der Runde sehen aber im Wald die Bäume nicht. Das Residenzmodell wird als gottgegebenes Faktum präjudiziert – ohne jede Infragestellung.
Eingangsfrage der Moderatorin an Eva von Angern:
„Sind Sie dann gegen eine moderne Familienpolitik?“
„Trennungseltern sollen allein entscheiden“ – richtig, Frau von Angern.
Dazu gehört aber auch, dass die Ausgangsposition balanciert ist. Wenn ich bei einem Ringkampf einem der KontrahentInnen die Arme auf den Rücken fessele, wird der Ausgang dieses Kampfes eben vorbestimmt sein.
Und eben das läuft hunderttausendfach jedes Jahr vor den Familiengerichten in Deutschland ab.
Die Mutter hat das Kind und hat gar keine Lust, darüber auch nur zu diskutieren. Damit bestimmt die subjektive Befindlichkeit der Mutter das gesamte Verfahren. Sorgerecht gegen die Mutter – schwierig bis unmöglich. Umgang gegen die Mutter – schwierig bis unmöglich. Wechselmodell gegen die Mutter – schwierig bis unmöglich.
Selbst Ordnungsgelder versagen bei einer Mutter, die nichts hat als das Kind und stur renitent ist. Und eine Mutter in Ordnungshaft zu stecken, was ja gesetzlich möglich ist, davor schreckt jeder Richter zurück. Das Mittel gibt es zwar – es wird nur nicht gegen eine Mutter angewandt. Wer will schon am nächsten Tag mit blutenden Lettern in der BILD stehen?
Die Familiengerichte kennen KEIN Mittel gegen hartnäckig renitente Mütter. Das reicht bis zur Opferung des Kindes als Therapeutikum für die defizitäre Mutter.
Niemand in der gesamten Runde – und schon gar nicht der Familienrichter – stellen die Disbalance fest. Alle sind unfähig, die Bäume im Wald zu sehen.
Die Vormachtstellung der Mutter ist so selbstverständlich, dass sie nicht hinterfragt wird und auch nicht hinterfragt werden darf.
„…mit einem Gesetzentwurf Nägel mit Köpfen machen, wo wir als Land noch nicht so weit sind…“
Nein, Frau von Angern, das Land wäre schon so weit, aber Sie und ihre Genossinnen sind noch nicht so weit.
Es muss zuerst die gesamte miese Ausprägung der geltenden Praxis in seiner menschenrechtswidrigen Dimension allen klar werden, bevor etwas geändert werden kann.
Das war schon mit dem Sorgerecht nicht ehelicher Väter so. Das BVerfG musste sich 2003 für die Mütter zum Affen machen und wurde 7 Jahre später dafür vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in die Pflicht genommen. Und selbst dann brauchte die Politik in Berlin DREI Jahre, um eine Menschenrechtswidrigkeit in Deutschland – nein, nicht abzuschaffen, sondern so zu gestalten, dass es bis heute noch nicht zum nächsten notwendigen Verfahren in Straßburg kommt.
Die Selbstheilungskräfte dieses Staates versagen in Sachen Geschlechtergerechtigkeit, Interessen des Kindes und Familienbild völlig.
„…man will sich streitenden Eltern vorschreiben, dass sie das Wechselmodell leben sollen…“
Setzen, 6.
Die Aufgabe wurde nicht verstanden.
Die schon vorher feststehende Gewinnerin im Elternstreit bekommt schon vor Beginn des Streites alle Macht in die Hand, den Streit für sich zu entscheiden.
Ist das keine Vorschreibung an die Eltern?
Bedeutet eine Zusicherung von Machterhalt an eine Partei schon im Voraus keine Vorschrift des Staates?
Und dann:
Nicht alle Eltern sollen das Wechselmodell leben.
Diese Vorschrift gilt nur dann, wenn die Eltern kein eigenes, für sie und ihr Kind besseres Modell finden können. Die Eltern erhalten die volle Kontrolle über das Ergebnis ihrer Entscheidung – aber die Ausgangsbasis muss so sein, dass eine Auseinandersetzung überhaupt erst stattfinden kann.
Wenn ich die Macht von vorn herein einer Partei allein in die Hand gebe – in diesem Fall die „Residenz“ des Kindes – und wenn dieser Teil über seine Weigerung von Kommunikation allein den Ausgang dieses Disputs bestimmen kann, wo bleibt dann der Sinn einer Auseinandersetzung?
Dieser Zusammenhang scheint so abgedreht kompliziert zu sein, dass eine solche Sendung mit ihrer geballten Sachverständigenweisheit und ihrem Aufwand an Organisation nicht in der Lage ist, dies auch nur in einem Satz festzustellen.
Eingangsfrage an Familienrichter Keuter:
„Ist es nicht Zeit, dass das Wechselmodell auch in Deutschland eingeführt wird?“
Keuter meint, dass das Wechselmodell nur dort berechtigt sei, wo die Eltern dies selbst und aus eigener Vernunft leben wollen. Nur dort müsste der Staat unterstützen und die Bedingungen besser gestalten.
Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells für alle sieht er als das Problem und stellt auch die Frage so dar.
Dabei geht es nicht darum. Es geht allein um die Balance in den Ausgangspositionen bei der Lösungsfindung.
Keiner sagt das so klar und niemand kann das verstehen, weil es auch so nicht dargestellt wurde. Und am wenigsten verstehen können das die Zuschauenden am Bildschirm.
Ob das so geplant war?
Herr Sitta war auf jeden Fall nicht der Richtige für die Erklärung der Initiative der FDP in dieser Sendung.
Eingangsfrage der Moderatorin an Herrn Rücker:
„Was ist für Kinder nun das Beste nach der Trennung?“
Warum sagt Herr Rücker nicht einfach: Das Signal, dass ihnen beide Eltern erhalten bleiben.?
Anstatt diese einfache, klare Antwort zu geben, steigt er in die internationale Studienlage ein.
Immerhin bleibt er bei den 50-60 internationalen Studien, die „man ernst nehmen kann“.
Natürlich sagt er nicht, dass man „seine“ PETRA-Studie eben nur beschränkt ernst nehmen kann, weil das Bundesfrauenministerium (ich wähle diesen Namen, weil seine Ministerin immer wieder als Bundesfrauenministerin bezeichnet wird und weil Männer zwischen 18 und 65 in seinem Namen nicht vorkommen) auf das Studiendesign während der laufenden Studie machtpolitisch Einfluss nahm.
„Die Fokusierung auf die nackten Modelle ist verkürzt…“
Aber Alleinverfügungsmacht eines Elternteils (fast ausschließlich der Mutter) ist OK?
Gäste im Publikum kommen zu Wort.
Ein Residenzmodell-Vater pro Wechselmodell
Eine Residenzmodell-Mutter kontra Wechselmodell
Eine Wechselmodell-Mutter pro Wechselmodell
… wird weiter geführt….