für AnwärterInnen auf ein Amt im Bundestag (besonders für Fachanwältinnen für Familienrecht) oder beim Bundesverfassungsgericht Postulate zu §1591 BGB Wenn eine Frau in Deutschland ein Kind zur Welt bringt – oder auch nur behauptet, sie hätte es zur Welt gebracht – ist sie die Mutter. Zweifel daran kann es nie geben. Sollte das Kind in Physiognomie, Eigenschaften, etc. eklatant von der Mutter abweichen, ist dies immer nur eine Laune der Natur. Fremdgene können nicht im Spiel sein,…