Am 23.07.2024 publizierte die SZ die fristlose Entlassung der Amtsleiterin des Jugendamtes des Landkreises Freising zum 01.07.2024. Als Grund wurde genannt, es gebe „unterschiedliche Ansichten bei einem Fall zum Thema Datenschutz“. Damit hätten wir zum ersten Mal, dass die Auswirkungen der DSGVO die fristlose Entlassung einer Amtsleitung in einem Jugendamt zur Folge hatten. Wir wissen, dass in Jugendämtern mit Daten völlig hemmungslos umgegangen wird Jugendämter fachlich völlig unkontrolliert nach eigenem Bauchgefühl handeln und aburteilen und damit tief in die Strukturen…