Systemopfer im Familienrecht

123.456.789.000 EURO ENTSCHÄDIGUNGS-SUMMEN-UHR (bisher virtuelle Summe) Diese Summe schuldet die Bundesrepublik Deutschland inzwischen virtuell den Opfern des deutschen FamilienUNrechtes Und das betrifft NUR Schmerzensgelder! Schadenersatzzahlungen für Kosten sind NICHT mit einberechnet. Außerdem fehlen die Effekte, die als volkswirtschaftlicher Schaden auftreten. UND: Diese Zahlungen betreffen nur die entrechteten und diskriminierten Elternteile – nicht deren Kinder und nicht die Familienmitglieder des entrechteten Elternteils. Zunächst empfehle ich das Einlesen ins Thema über den Hashtag Systemopfer auf dieser Seite. Schon seit vielen Jahren ist mir klar, dass wir mit den Forderungen der Opfer des Residenzmodells an die Öffentlichkeit gehen müssen. Das funktioniert so schwerfällig wie alle Einsichten nach Diskriminierungen durch eine ideologisierte Regierung. Es ist nicht leicht, in einem Staat, der sich „Rechtsstaat“ nennt und sich deshalb auch das RECHT herausnimmt, den Splitter im Auge des Gegenübers zu kritisieren, während er den Balken im eigenen Auge übersieht, diesem Staat Unrecht vorzuwerfen. Einsicht kommt aber nur nach hartnäckigem Insistieren der Diskriminierten – und das oft nach langer Zeit. Weil diejenigen, die vom Unrecht profitieren, ihre Pfründe schützen, dauert das meist mehr als eine Generation.   Katalog der bisher von mir vorgeschlagenen Entschädigungssummen (Schmerzensgeld) Ohne Schadenersatz-Zahlungen Alle Entschädigungssätze gelten nur bei Aufnötigung von Abgrenzung vom Kind, … Systemopfer im Familienrecht weiterlesen