Die Kindesbesitzerin und der Stalker
Angenommen, die Mutter hat das Kind in eine andere Stadt entführt und dort in Geiselhaft genommen. Dieser Gewaltakt wird ihr von unserem Staatswesen erlaubt, obwohl (oder weil) bekannt ist, dass sie damit Vorteile generiert: Sie wird als Alleinerziehende zur unangefochtenen Kindesbesitzerin, sie erhält Geld vom Vater und vom Vater Staat (aus den Taschen von uns anderen Vätern und Müttern), sie wird in eine bevorzugte Steuerklasse einsortiert, sie erhält die offizielle Genehmigung, sich gegenüber Kind und Vater übergriffig zu verhalten und sie erhält die Zusicherung, schon immer alles richtig gemacht zu haben und auch in Zukunft alles richtig zu machen. Das ist ein grotesker Fehlanreiz unseres Staatswesens dafür, die niedrigsten Instinkte auszutoben und sich wie ein Schwein zu benehmen. Soviel zur Menschenrechtswidrigkeit eines Staates, der sich Rechtsstaat nennt.Niemand muss sich über Wählerverhalten wundern… Der Vater hat inzwischen sein Kind über ein Jahr nicht mehr gesehen.Am Geburtstag des Kindes versucht er, das Kind irgendwie zu erreichen, was nicht gelingt.Dann fährt er in die Stadt, in der das Kind wohnt.Dabei trifft er auf der Straße indirekt auf die Mutter – beide benutzen ein Verkehrsmittel.Es kommt zu keiner direkten Begegnung und zu keinem Gesprächskontakt. Die Mutter weiß ja, dass Kindesentführung funktioniert – sie … Die Kindesbesitzerin und der Stalker weiterlesen
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