Ablehnung eines Beistandes

Die Nutzung des §12 FamFG ist selten und eher ein Kuriosum als eine willkommene und gern genutzte Möglichkeit. Dies hat mehrere Gründe: Die deutsche Familienrechtspraxis hat mit dem, was man „Recht“ nennt, nur wenig zu tun und funktioniert auf eine so schräge Art und Weise, dass jemand ohne Insiderkenntnisse keine Chance hat und deshalb lieber auf Profis vertraut, als ein Wagnis einzugehen. Die kuriose Funktionsweise kommt von der ideologischen gesellschaftspolitischen Orientierung, die jedes Maß an Vernunft, gesundem Menschenverstand, Moral oder Ethik übergeht und in Jahrzehnten ihre eigenen Regeln aufgestellt hat. Weil Familienrecht nur marginal mit Recht zu tun hat, gibt es auch keine Rechtssicherheit. Derselbe Fall würde bei drei zufällig ausgewählten RichterInnen wohl auch drei verschiedene Lösungen erfahren.Die Gesetze, denen die Familiengerichte unterworfen sind, werden von der Politik vorgegeben, die wiederum ideologisch gesteuert ist.Die Abhängigkeit der Exekutive von der Legislative erfährt man dann, wenn von außen auf der Europäischen Ebene ein Standard vorgegeben wird, der dann von der Politik umgesetzt werden muss. Wenn dieser Standard der herrschenden Ideologie widerspricht, erfasst die Politik Lähmung. Dies konnte in den Jahren 2010 bis 2013 vom erstaunten Bürger beobachtet werden.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte im Jahr 2010 fest, dass Deutschland mit nicht … Ablehnung eines Beistandes weiterlesen