Mütterlicher Territorialanspruch auf emotional besetzte Beziehungsräume
„Heiligabend ist das Kind bei mir!“ „Bei der Erstkommunion wollen wir Dich in der Kirche nicht sehen!“ „Mit 4 ist das Kind noch viel zu klein und hängt noch zu sehr an mir als Mutter, als dass es bei Dir übernachten könnte! Und Ferien bei Dir sind damit auch erledigt!“ „An seinem Geburtstag ist das Kind bei MIR! Du kannst den Geburtstag ja beim nächsten Besuchstermin nachfeiern!“ Aussagen wie diese bestimmen im mütterzentrierten Residenzmodell den familiengerichtlichen Alltag. Viele Mütter wachen eifersüchtig über alles, was emotional besetzt ist und sorgen dafür, dass das Kind solche Anlässe ausschließlich bei ihnen verbringt. Wer braucht in solchen Fällen wen mehr? Das Kind die Mutter oder eher die Mutter das Kind? Um was geht es also? Um Kindeswohl oder Mutterwohl? Helikoptermütter dieses machtbesessenen Zuschnitts werden von vielen Richterinnen und Richtern immer noch hofiert, obwohl sie kindeswohlfern handeln, ständig gegen §1684 BGB verstoßen und sich ausschließlich auf der Beziehungsebene bewegen. Gerade in Verhandlungen, die überwiegend von Frauen als Vertreterinnen der Professionen besetzt sind, ist der Vater oft der einzige Mann im Gerichtsraum und manche Verhandlungen arten dann zu wahren Schlachtfesten aus, in denen einem Vater klar gemacht wird, dass er mit seinem Anspruch auf Kontakt zum … Mütterlicher Territorialanspruch auf emotional besetzte Beziehungsräume weiterlesen
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