ntv vom 28.04.2017
Hotel muss keine Gästedaten herausgeben
Drei Nächte verbringen eine Frau und ein Mann in einem Hotel. Viel geredet wird anscheinend nicht: Als die Frau neun Monate später einen Sohn zur Welt bringt, weiß sie von ihrem Begleiter lediglich den Vornamen. Nun soll das Hotel die fehlenden Daten liefern.
In gut geführten Hotels ist der sensible Umgang mit Gästedaten eine Selbstverständlichkeit. Allenfalls Polizei oder Staatsanwaltschaft erfahren, wer eingecheckt hat. Neugierige Presseleute oder eifersüchtige Partner dagegen nicht. Wie schwer der Schutz der Privatsphäre wiegt, hat jetzt eine Frau erfahren, deren Fall vorm Münchner Amtsgericht gelandet ist. Sie hatte gehofft, über die Hoteldaten Klarheit über den Vater ihres Kindes zu bekommen und ihre Unterhaltsansprüche durchsetzen zu können.
Die Frau und ihr damaliger Begleiter, ein Mann namens Michael, hatten für drei Nächte im Juni 2010 ein Hotelzimmer in Halle gemietet. Neun Monate später brachte sie den kleinen Joel zur Welt. Vater: unbekannt. Es ist aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass das Kind im Hotel gezeugt wurde. Dumm nur, dass die Mutter vom potenziellen Vater lediglich den Vornamen weiß und dass dieser auch nicht besonders selten ist. Allein im Hotel waren zum fraglichen Zeitpunkt ganze vier Gäste namens Michael untergebracht.
Die Frau konnte keine weiteren Angaben zum Gesuchten machen und so hätte das Hotel die vollständigen Namen und Anschriften aller vier Männer herausgeben sollen. Darauf wollte es sich aber nicht einlassen. Die Frau verklagte daraufhin die Leitung des Hotels.
Ohne Erfolg: Die Mutter berief sich auf den Schutz der Familie und ihren Unterhaltsanspruch. Doch der Schutz von Ehe und Familie gelte auch für die betroffenen Männer, fand das Gericht. Diese könnten nicht gezwungen werden, ihre geschlechtlichen Beziehungen zu offenbaren. Wenn das Hotel die Daten einfach ins Blaue hinein herausgebe, werde die Möglichkeit, dass intimer Kontakt zur Kindsmutter bestand, unwiderlegbar in den Raum gestellt. Es ging immerhin um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von vier Männern.
Anders wäre die Entscheidung womöglich ausgefallen, wenn die Frau weitere Informationen geliefert hätte, etwa einen zweiten Vornamen oder das Geburtsdatum. Damit hätte man den Kreis der potenziellen Väter eingrenzen können. So aber sei nicht einmal klar, ob „Michael“ tatsächlich der richtige Name des Betroffenen sei.