Während es Frauen gibt, die immer noch behaupten, Gewalt von Männern gegen Frauen sei die einzige „wirkliche“ Gewalt und sie stelle immer noch ein Tabu in unserer Gesellschaft dar, gibt es tatsächlich in diesem Kontext nur ein Tabu:
Die Gewalt von Frauen gegen Väter und ihre Kinder.
Zu verifizieren ist dies in allen kommunalen „Arbeitskreisen gegen Gewalt“, in allen offiziellen Broschüren zum Thema, im Kontext fast aller kommunaler Hilfeangebote und im Nachverfolgen aller Geldströme aus öffentlichen Kassen, die im Kontext dieses Themas fließen.
„Hilfe für Männer“ bedeutet politisch korrekt immer noch und ausschließlich „Täterberatung“.
Obwohl wissenschaftlich und empirisch die Gewaltbereitschaft von Frauen und deren Hang zur gewaltorientierten Lösung von Konflikten als nicht geringer als bei Männern bewertet wird, wird im politisch korrekten Kontext ausschließlich von männlicher Täterschaft und weiblichem Opfertum ausgegangen. Alle öffentlich genannten Zahlen sind in diesem Zusammenhang ideologisch motiviert und werden der realen Situation nicht gerecht.
Die Polizei ist ausschließlich profeministisch durch entsprechende Organisationen und Personen „weitergebildet“ und geht immer von einem männlichen Täter aus, was in der Konfrontation mit einer realen Situation eine realistische Einschätzung schon im Ansatz verhindert. Und selbst wenn im Einzelfall klar werden sollte, dass die Gewalt von der Mutter des Kleinkindes ausging, wird aus rein praktischen Erwägungen der Vater der Wohnung verwiesen, weil die Mutter die Kontinuität der Versorgung des Kindes zuhause weiterhin sicherstellt und der Vater zum Verdienen des gemeinsam verbrauchten Geldes eh das Haus verlassen muss.
Frauenförderposteninhaberinnen, ganz besonders Frauenbeauftragte, meinen aber immer, durch die Platzverweiszahlen ein Abbild der Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft zur Hand zu haben und scheuen sich auch nicht, diesen Kurzschluss in den Medien öffentlich zu präsentieren. In Karlsruhe führte dies dazu, dass nachgewiesen wurde, dass die Gewaltbereitschaft von Karlsruher Männern einen bedrohlichen Weltspitzenplatz einnimmt, weil der Anteil gewalttätiger Männer in Karlsruhe um das Tausendfache höher liegt als bei Karlsruher Frauen. Die Karlsruher Frauenszene war nicht in der Lage, zu erkennen, dass diese Annahme nicht beweist, wie gewalttätig Karlsruher Männer sind, sondern allein, wie dämlich die Beweisführung ist.
Die Staatsanwaltschaften sehen es flächendeckend als ihre vornehmste Aufgabe an, Mütter davor zu bewahren, aus dem Familienrecht ins Strafrecht rüberwandern zu müssen. Allein aus diesem Grund sind auch gröbste Kindesmisshandlungen und Gewalttaten von Müttern gegen Väter wie Kindesentziehung, Missachtung des Sorgerechts und Umgangsboykott nicht strafrechtlich relevant. Selbst diejenigen Straftaten, die als Delikte im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, wie Vortäuschen einer Straftat und Kindesentziehung mit List, die erfahrungsgemäß immer wieder von Müttern verübt werden, müssen von diesen nie verantwortet werden, weil Staatsanwaltschaften Mütter wie Kinder oder Behinderte als nicht strafrechtlich verantwortlich behandeln. Während sie Väter auch ohne unzureichende Begründung vor den Strafrichter zerren, meinen sie immer, dass Mütter entweder keine strafrechtlich relevante Tat begangen hätten oder dass deren Verfolgung nicht von öffentlichem Interesse sei.
Kein Wunder, dass sie damit eklatant zur Kaschierung weiblicher Täterinnenschaft beitragen.
Fast alle öffentlich geförderten Beratungsorganisationen bedienen die politisch korrekte Doktrin von der alleinigen männlichen Täterschaft. Sich von diesen als von weiblicher Gewalt betroffener Vater beraten zu lassen, würde so viel bedeuten, als wolle man von der Frauenministerin verlangen, sich auch als Männerministerin bezeichnen lassen zu wollen.
Ich habe eine typische kommunale Broschüre zum Thema Häusliche Gewalt benutzt, um deren Fixierung auf männliche Täterschaft umzukehren. Damit decke ich das Tabu auf, dessen sorgsame Bemäntelung das politisch korrekte Handeln bestimmt:
Ein dumpfer Schlag. Noch einer. Lisa hört den Vater ihrer besten Freundin Sara weinen. Plötzlich schreit die Mutter: „Du bist doch gar nicht fähig, die Gören zu erziehen. Und dann auch noch zu wenig Geld anbringen!“ Ein Glas zerspringt. Lisa schleicht schnell an der Küchentür vorbei und huscht in Saras Kinderzimmer. Sie hat so ein mulmiges Gefühl.
So etwas kennt sie nicht.
Die achtjährige Lisa wurde zufällig Zeugin häuslicher Gewalt in der Wohnung ihrer gleichaltrigen Freundin. Häusliche Gewalt: Dieses Wort kennt sie gar nicht. Auch Sara weiß nicht, dass es einen Begriff für das gibt, was sie und ihr kleiner Bruder Michael zu Hause erleben. Sie weiß nur: Ihre Mutter rastet immer wieder aus. Dann schreit sie den Vater an, manchmal schlägt sie ihn auch oder wirft mit Geschirr oder Besteck nach ihm. Die Eltern glauben, ihre beiden Kinder würden von alledem nichts mitbekommen. Weil es hinter verschlossenen Türen geschieht oder nachts. Aber Sara und Michael fühlen genau, dass zu Hause etwas nicht stimmt. Sie haben Angst, wenn Mama schreit und Papa schweigt.
Väter, die Gewalt erleben, ziehen sich oft völlig zurück und verheimlichen, was ihnen angetan wird. Sie glauben, ihr Kind damit zu schützen. Sie glauben, die Familie retten zu können, wenn Sie das Geschehene unter den Tisch kehren. Sie möchten ihren Kindern die Mutter erhalten. Aber kann eine gewalttätige Mutter ihrem Kind wirklich geben, was es braucht?
Saras Vater hat schon oft an Trennung gedacht. Aber er hat Angst davor, er weiß nicht, wie er sich schützen oder Grenzen setzen kann. Er ist sich nicht sicher, ob er es alleine mit seinen Kindern schafft. Er hat Angst vor der Überlastung mit Beruf und Kindern. Er schämt sich und fürchtet, dass andere ihm die Schuld geben.
Außerdem hat er immer noch die Hoffnung, dass sich alles wieder zum Guten wendet.
Solange Väter, die Gewalt erfahren, still halten, stehen die Chancen schlecht, dass die Partnerin sich ändert. Manchmal ist eine Trennung die einzige Möglichkeit, die Gewalt zu beenden, sein Kind zu schützen und ihm ein sicheres Zuhause zu geben. Manchmal gibt es auch eine Lösung mit der Partnerin zusammen – aber nur in den seltensten Fällen gelingt das ohne Hilfe von außen.
Ob Sie sich jemandem aus Ihrem Freundeskreis anvertrauen, professionelle Beratung suchen oder die Polizei holen – wenn Sie das Schweigen brechen, ist der erste Schritt aus der Gewalt getan.
Da aber weibliche Gewalt öffentlich ignoriert wird, ist es nicht ratsam, sich ohne fachlich kompetente Beratung den Verfechtern einer doktrinären profeministischen Haltung anzuvertrauen.
Es gibt viele Formen häuslicher Gewalt, die Übergänge sind fließend:
Alle Handlungen, die Schmerzen verursachen wie z.B. schlagen, oder den Partner mit Gegenständen bewerfen.
Nötigung zu sexuellen Handlungen bis hin zur Vergewaltigung. Oft werden von Müttern die Kinder benutzt, um sexuelle Forderungen mit der Drohung, die Beziehung zu beenden und die Kinder mitzunehmen, durchzusetzen. Es gibt auch die Variante, dass die Mutter vom Vater fordert, ihr Ausleben sexueller Ansprüche außerhalb der bestehenden Beziehung zu tolerieren. Akzeptiert er dies nicht, droht sie, zu gehen und das Kind mitzunehmen.
Bedrohungen, Demütigung und Unterdrückung mit Worten.
Jede Form von Außenkontakten verhindern (Freundschaften, Familie) und damit sozial isolieren.
Eine Form der psychischen Gewalt, zu der es vor allem in Trennungssituationen kommen kann, z.B. Belästigungen von Seiten der verlassenen Partnerin durch ständiges Auflauern oder Anrufen.
Die Mutter kontrolliert das vom Vater verdiente Geld. Sie droht mit dem Wegzug mit dem Kind, um allein über die Verwendung der Barmittel der Familie bestimmen zu können. Manchmal legt sie auch ein eigenes Konto an und füllt dies successiv aus dem Familienbudget auf. Sie lässt sich die Hälfte des Vermögens des Vaters zuweisen, um im Trennungsfall „einen guten Schnitt zu machen“.
- Institutionalisierte Gewalt:
Das ist die Gewaltform, der Väter am meisten ausgesetzt sind. Ein System, das Mütter vor der Verantwortungsübernahme schützt und das ihnen jedes noch so gewaltsame Ausleben egoistischer Befindlichkeit empfiehlt, ist nicht offen für weibliche Täterinnenschaft. Es neigt dazu, Gewalt und die Verantwortung dafür reflexartig dem Mann zuzuordnen.
Es gibt Möglichkeiten, etwas zu verändern, wenn Sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind: Schutz für Väter mit Kindern: Was können Sie tun?
- Überlegen Sie, wem Sie sich anvertrauen können und sprechen Sie mit jemandem darüber, dass Sie Gewalt erfahren. Fassen Sie sich ein Herz!
- Suchen Sie professionelle Hilfe, lassen Sie sich beraten, unabhängig davon, ob Sie sich von Ihrer gewalttätigen Partnerin trennen wollen.
- Holen Sie sich Unterstützung für Ihr Kind.
- Weihen Sie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und andere vertrauenswürdige Erwachsene ein, die Kontakt zu Ihrem Kind haben.
- Informieren Sie das Jugendamt.
- Schutz in einer akuten Bedrohungssituation finden Sie zusammen mit Ihrem Kind in einer Zufluchtswohnung, die allerdings nur sehr selten zur Verfügung stehen.
- Falls Sie akut gefährdet sind, rufen Sie die Polizei unter 110.
Adressen:
Männerberatungsnetz
http://www.maennerberatungsnetz.de/standorte-beratungsangebote/
Aus den Reaktionen an mich:
Meine Ex – eine afrikanische Tutsi – ging in nichtigen Situationen 2 x mit dem Brotmesser auf mich los – ich dachte ja, sie sei während des Genozids 1994 durch die selbst erfahrene Gewalt traumatisiert. Tatsächlich musste ich aber später erfahren, dass ihre gesamte Geschichte erlogen war. Ihre Eltern waren nicht tot, obwohl sie mir tränenreich schilderte, wie sie diese in Stücke gehauen vorfand. Auch viele andere Geschichten aus ihrer Biographie bis zum Diplom zu ihrer Ausbildung waren erlogen und gefälscht. Letzteres habe ich dem deutschen Krankenhaus, in dem sie später arbeitete, mitgeteilt. Diese waren aber nicht daran interessiert, aufzudecken, dass sie eine medizinische Fachkraft ohne entsprechende Ausbildung beschäftigen.
Doch das 2. Mal verkraftete ich das nicht – nahm meine Autoschlüssel und fuhr einfach weg. Nach so ein bis zwei Kilometern hielt ich inne, dachte an unser Adoptivkind (tatsächlich ihre Nichte, so etwa 10 oder 11 damals, mit ihr eingeschleust ins deutsche Sozialsystem) und drehte um. Ich nahm die Kleine mit und wir fuhren zusammen zum nächsten Polizeirevier.
Dort nahm sich eine Polizistin dem Kind an und ich hatte ein Gespräch mit zwei Polizisten. Ich erklärte, was passiert war – und wie die besonderen Umstände in unserer Beziehung sind.
Immerhin schlugen sie vor, meine Ex aufgrund der Geschehnisse mit einem Platzverweis zu belegen (!) – doch ich erklärte ihnen, dass ich dann Angst vor ihrer Rückkehr hätte, weil sie diese Aktion dann klar mit einem neuen unkontrollierten Wutausbruch beantworten würde … und sie, weil sie ja HIV-positiv ist, mich dann vielleicht erneut angreifen werde – und ich ja weder verletzt noch selbst HIV-positiv werden wolle.
Also rieten sie mir, einige Stunden außerhalb des Hauses zu verbringen und dann zu sehen, ob sich die Situation wieder etwas entspannt habe.
Also fuhren meine Adoptivtochter und ich an diesem Sonntag nachmittags in den Zoo. Wir waren aufgrund der überstürzten ‚Flucht‘ nicht adäquat angezogen (Hauskleidung), aber das war uns in dieser Situation egal …
Bei der Rückkehr in die Wohnung nach rund 4 Stunden Abwesenheit rechnete ich mit allem – aber die Situation hatte sich doch entspannt und es gab keine neuerlichen verbalen oder sonstige Angriffe.
Solche Impulsdurchbrüche (psychologischer Begriff für solche aus Nichtigkeiten entstehenden völlig unüberlegten Aktionen und Ausraster) gab es mehrfach … einmal griff sie mir bei fahrendem Auto ins Steuer und zog es ruckartig nach rechts – das Auto sprang den Absatz zum Bürgersteig hoch und nur durch unmittelbare Vollbremsung brachte ich den Wagen zum Halten,etwa 30 cm von einer Hausecke entfernt. Nur durch Zufall wurde kein Fußgänger oder Radfahrer verletzt. Sie stieg einfach aus und ging zu Fuß weg…
Doch nun der Clou zur obigen Schilderung: Irgendwann in den Jahren nach der Scheidung wollte ich den Polizeibericht zu meinem Besuch dort anlässlich der häuslichen Gewalt durch meine Ex … doch man zeigte mir nur einen Eintrag in einem Buch (wohl Vorkommnisse während der Dienstzeit an jenem Sonntag …) mit dem Wortlaut „Herr Kabera kam mit seiner Adoptivtochter zu einem BERATUNGsgespräch“! NIX von Häuslicher Gewalt durch eine ausrastende Ehefrau … NIX zum (wiederholten) Angriff mit einem Brotmesser … NIX zum durch die Polizei selbst gemachten Vorschlag, die Täterin per Hausverweis für einige Tage aus der Wohnung zu verbannen … einfach null – KEINE DETAILS!
DAS wäre im Falle Häuslicher Gewalt durch den Ehemann sicher NICHT so banal vermerkt und abgehakt worden! Und sie hätte sich dann aber auch ganz sicher auf eine polizeiliche Protokollierung der Geschehnisse stützen können!
Diese Geschichte zeigt nicht nur, welche Typen massenhaft ins deutsche Sozialsystem eingeschleust und mit unseren Steuergeldern gepäppelt werden. Sie ist auch ein Paradebeispiel dafür, wie Männer in Deutschland selbst dafür verantwortlich sind, dass nur sie als Täter gelistet werden und Frauen fast immer völlig unbehelligt davon kommen und aus der Statistik herausgehalten werden.
Heute, am 20.09.2016, erreicht mich folgende Mail. Ich krame also nicht in meinen 2000 Fällen der letzten 15 Jahre, sondern nehme einfach aktuelle Fälle aus dem laufenden Beratungsalltag.
Aktuell bin ich in großer Sorge um meine Tochter. Ich bin ein nicht sorgeberechtigter Vater und war, um regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter Marie (9) zu erhalten, insgesamt 5 Mal vor dem FG.
Der Umgang ist geregelt, alle 14 Tage und die Ferien hälftig und – seitdem ich einmal meine Tochter zu einem Umgang mit Hilfe des Polizeireviers im Jahr 2013 abholen musste – ohne weitere Schwierigkeiten.
Die Mutter setzt allerdings meine Tochter stark psychisch unter Druck. Lautstarke Wutausbrüche und ab und an körperliche Gewalt, also den Arsch verhauen, finden statt. Dies alles habe ich mehrfach dem Jugendamt vorgetragen und war auch mehrfach dort. Zum Thema Amt muss ich Dir aber wohl nichts Näheres erzählen. Heute so und morgen anders. Marie äußert sehr oft und jetzt immer mehr am Umgangs-Wochenende, dass sie nicht mehr zurück zur Mama will, da sie dort Angst hat.
Aktuell waren meine jetzige Frau und ich vor den Sommerferien beim Jugendamt und haben nochmals das Ganze mit der Sachbearbeiterin erörtert. Sie hatte uns zugesagt, dass sie für den Zeitraum der 3 Wochen Sommerferien, in dem Marie bei uns war, einen Vermerk für den Notdienst setzt, für den Fall, dass meine Tochter nicht mehr zurück zur Mutter gehen will. Es wurde von Inobhutnahme gesprochen. Der Vermerk wurde auch gesetzt. Die Ferien verliefen ohne Störungen.
Am letzten Tag und kurz bevor sie zur Mutter zurück musste, fing Marie an zu weinen. Sie wollte nicht zurück gehen. BITTE, Papa hilf mir, ich will bei Euch bleiben. Bitte, bring mich nicht zurück. Papa, bring mich zum JA, ich sage denen alles, die müssen doch kapieren, dass ich nicht zurück und bei Dir bleiben will.
Ich habe versucht, sie zu beruhigen, habe mit ihr gesprochen und versucht, es positiv zu begleiten. Sie hat fast bis zum Haus der Mutter geweint. Sie sagte, die Mama haut mich wieder und sie macht das so geschickt, dass es niemand bemerkt.
Zu dem Zeitpunkt war ich in der Situation überfordert und total unsicher, was ich machen soll. Die Mutter ist cholerisch und total unberechenbar und, wenn ich die Kleine nicht zurückgebracht hätte und selbst wenn sie einen Tag bei mir geblieben wäre und dann ev. wieder zurückgemusst hätte, wäre das die Hölle für Marie geworden. Ich habe sie also zurückgebracht. Somit keinen Kontakt zu ihr bis jetzt kommenden Freitag 23.09.16.
Ich habe dann am Montag mit dem Jugendamt telefoniert. Aufgrund Urlaubs unserer Sachbearbeiterin habe ich mit der Vertretung gesprochen. Sie teilte mir mit: Der Vermerk war gesetzt, Sie hätten Ihre Tochter nicht zurückbringen müssen. Vorübergehender Aufenthaltsort bei Ihnen als Vater. Das war weder mir noch meiner Frau in dem vorangegangenen Gespräch so deutlich mitgeteilt worden, hinzu kommt, dass das Jugendamt mich schon mal aufgefordert hatte, die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen. Dabei wollte mich das Jugendamt voll unterstützen. Hinterher kam dann aber ein Vorschlag zur Elternmediation heraus.