Familienrechtspraxis und Fachsprache

Eigentlich ist es Aufgabe der familialen Professionen, beiden Eltern zu vermitteln, dass sie aus der Elternschaft nicht entlassen werden können. Sie haben keine Chance, aus der Elternschaft auszusteigen, weil sie nun mal die Eltern dieses Kindes sind. Stattdessen aber denken, reden, schreiben und handeln professionell am System von Trennung von Eltern Verdienende überwiegend in destruktiven Konfrontationsstrukturen und verteilen und weisen Elternschaft zu oder sprechen sie ab. Dies ist sowohl ein Verbrechen am Kind, dem ein Elternteil (weitgehend oder ganz) genommen wird, als auch am entrechteten und des Kindes beraubten Elternteil. Der gesamte Sprachgebrauch der Professionen hat sich auf diese destruktive Ebene eingepegelt und spiegelt den Kindesmissbrauch wider. „Antragsgegner“ betont die Gegnerschaft und lässt keinen Raum mehr für die Verpflichtung auf Konsens. „Umgang“ ist juristisch das „Recht des abwesenden Elternteils, sich in regelmäßigen Abständen vom Entwicklungsfortschritt seines Kindes augenscheinlich zu überzeugen“. Das bedeutet eine Verhöhnung des Rechtes auf das Leben von Eltern-Kind-Beziehung. Diese aber braucht Raum und Zeit und keine Reglementierung auf ein Minimum von wenigen Prozenten Lebenszeit. „Umgang pflegen“ kann dann nur noch als Pervertierung von Eltern-Kind-Beziehung verstanden werden. „Umgang gewähren“ meint die gnädige Geste einer feudalen Fürstin, die in ihrer herrschaftlich generösen Huld einem Untertanen ein Häppchen Kind gewährt. … Familienrechtspraxis und Fachsprache weiterlesen