Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt

  Jugendämter haben keine Fachaufsicht und entscheiden über die Qualität ihrer Arbeit selbst.Jede Dienstaufsichtsbeschwerde wird damit abgewiesen – auch dann, wenn objektive Fehlleistungen vorliegen.Der oberste Dienstherr jedes Jugendamtes ist der Bürgermeister/Oberbürgermeister der Stadt oder im Fall eines Kreisjugendamtes der Landrat. Der hat soviel Ahnung von Sozialpädagogik wie eine Kuh von der Raumfahrt.Damit landet jede DAB direkt beim Amtsleiter des Jugendamtes, der sein Amt und seine Mitarbeiter*Innen deckt. Das Einzige, was wirklich hilft, ist, Öffentlichkeit zu schaffen. Jugendämter fürchten nichts mehr als die Medien.Eine Vorstufe dafür ist die Dokumentation von Abläufen – wie ich das in diesem Artikel mache.ALLE können damit nachlesen, mit welcher unfähigen Ignoranz Personen agieren, die aus unseren Steuergeldern bezahlt werden und Schicksal für Familien spielen. Ich möchte zu solchen Dokumentationen auffordern. Die Anonymisierung ist schnell aufgehoben… (Über die Pfeile links oben kann geblättert werden)   In meinem eigenen Fall hatte ich schon im Jahr 2005 eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Jugendamt des Landkreises Karlsruhe gestellt. Natürlich schützt sich das System dadurch, dass die Staatsanwaltschaften nicht nach Recht und Gesetz handeln, sondern nach Gusto. Damit werden regelmäßig Täterinnen laufen lassen und weiterhin gedeckt. In der Folge meine Strafanzeige.   Siehe auch Jugendamt und Hilfekompetenz