Das Jugendamt im familialen Verfahren

  ORGANISATION Das Jugendamt ist eine lokale, politisch verortete Behörde. Deshalb ist der oberste Dienstherr des Jugendamtes einer Stadt auch immer der Oberbürgermeister. Der oberste Dienstherr eines Jugendamtes im Landratsamt ist der Landrat. Da außerhalb des Jugendamtes selbst niemand eine Ahnung von Sozialpädagogik hat, landet eine an den obersten Dienstherrn adressierte Dienstaufsichtsbeschwerde natürlich bei der Amtsleitung des Jugendamtes, womit das Jugendamt selbst über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen sich selbst entscheidet. Das ist natürlich ineffektiver Blödsinn – aber so funktioniert das. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt   Eine Fachaufsicht gibt es nicht. Damit ist das Jugendamt autonom und kann machen, was immer es will. Das einzige Korrektiv sind die Medien. Was das Jugendamt am meisten fürchtet, ist schlechte Presse in eigener Sache. Und wenn sowas kommt, wird an der Oberfläche geschönt und möglichst wenig verändert. Da ein solches Konstrukt eine Schande für einen demokratischen Rechtsstaat im 21. Jahrhundert darstellt, will ich die Jugendämter radikal umgestaltet sehen. Sie müssten „Kompetenzzentren für soziale Praxis“ sein und fachlich supervidiert werden.   GESETZLICHE GRUNDLAGEN Die gesetzlichen Grundlagen für alles jugendamtliche Handeln ist in den Sozialgesetzbüchern I bis XII festgelegt. Für die Problematik von Trennungsfamilien ist insbesondere das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zuständig. Darin sind z.B. die Leistungen … Das Jugendamt im familialen Verfahren weiterlesen