Das fatale Axiom der „Guten Mutter“
Im haarsträubenden Missbrauchsfall aus dem Breisgau werden Gründe für das Versagen der Ämter und Gerichte gesucht und es werden vielschichtige Konsequenzen gefordert. Ein bestimmender ideologischer Systemfehler wird dabei umgangen wie vom Teufel das Weihwasser: Die Mutter ist als unangreifbare Gutmenschin die letzte Entscheidungsinstanz im deutschen Familienrecht. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Die immer wieder auftauchende Aussage von FamilienrichterInnen ist entlarvend: „Wenn die Mutter nicht will, können wir auch nichts machen!“ Dahinter steht die Erfahrung, dass Familiengerichte Mütter nicht für kindeswohlschädliches Verhalten sanktionieren (können/dürfen). Eine OLG-Richterin zu mir: „Wissen Sie, Herr Krieg, wir sind nicht dazu da, Mütter zu bestrafen!“ Das dürfen die Gerichte eben nur Vätern zumuten. Das ist auch der Grund, warum die Bewehrung von familiengerichtlichen Vereinbarungen mit Ordnungsmitteln meist eine Lachnummer ist und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht funktioniert. Genau das hat auch der EGMR im Urteil Kuppinger vs. Deutschland II gerügt. Am 29.01.2003 entschied das BVerfG, dass jede nicht eheliche Mutter in Deutschland so gut ist, dass sie ohne Nachprüfung das Alleinige Sorgerecht über ihr Kind inne hat und dass allein sie darüber entscheidet, ob dem Vater dasselbe Recht zusteht. Dass eine Bürgerin dieses Landes allein entscheidet, wieviele Grundrechte einem anderen Bürger dieses Landes zustehen, … Das fatale Axiom der „Guten Mutter“ weiterlesen
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