Beistandstätigkeit an Familiengerichten 2010 – 2024
Mein erster Auftritt als Beistand in einem familialen Gerichtsverfahren war am 22.10.2003 am AG Calw. Damals galt noch der §90 ZPO als Grundlage für eine Beistandstätigkeit. Ich war so sehr interessiert an einer solchen Tätigkeit, dass ich das erste Beistandsseminar im VAfK am 29.11.2003 in Walzbachtal organisierte, wozu ich Horst Schmeil und Ursula Kodjoe als Referenten eingeladen hatte. In der Folge war ich zunehmend als Beistand an den umliegenden Familiengerichten tätig. Außerdem begleitete ich Väter und Mütter beim Jugendamt (§13 SGB X), zu Rechtsanwälten, Polizei, Schule, Heimen und Gutachtern. Diese Beistandstätigkeit – seit dem 01.09.2009 nach §12 FamFG – ist zu unterscheiden von meinen Beschäftigungen als Verfahrensbeistand (§158 FamFG). Als solcher war ich ebenfalls immer wieder an den Familiengerichten der Umgebung tätig. Ab 2010 begann ich, meine Beistandstätigkeit systematisch zu dokumentieren, sodass präzise Zahlen dazu vorliegen. In diesem Artikel nehme ich nur Bezug auf Verfahren, die ich an Familiengerichten, AGs und OLGs, als Beistand begleitete, und nicht meine Beistandstätigkeit bei anderen Institutionen. Mit Stand von heute, 20.12.2024, war ich als Beistand 551 Mal an 106 Familiengerichten, davon 34 Mal an 10 Oberlandesgerichten. Das bedeutet, dass ich nicht nur über 100 Familiengerichte quer durch die gesamte BRD kennenlernen konnte, sondern dass … Beistandstätigkeit an Familiengerichten 2010 – 2024 weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden