Vorbemerkung Schon das BGB diskriminiert inzwischen Männer gegenüber Frauen im Kontext Elternschaft massiv und nicht nachvollziehbar. Das Römische Recht kannte das Prinzip der „immer unsicheren“ Vaterschaft, das berechtigt war und auch heute noch im Rückblick nachvollziehbar ist. Inzwischen aber sind die labortechnischen Möglichkeiten so weit fortgeschritten, dass eine Vaterschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigt bzw. ausgeschlossen werden kann. Trotzdem begründet §1591 BGB Mutterschaft biologisch und in §1592 BGB Vaterschaft aufgrund manipulierbarer Indizien rein rechtlich. Vaterschaft ist in der Praxis…