Ziel jeder Ausgrenzung eines Elternteils durch das „kinderbesitzende“ Elternteil ist immer, die Verantwortung an das Kind weiter zu gehen, das irgendwann die Befindlichkeit des Indoktrinierenden als einzigen Rettungsanker identifiziert. Das zweite Elternteil ist eh schon weit entfernt. So flüchtet das Kind dorthin, wo die Rest-Sicherheit angesiedelt ist.
Nehmen wir doch einmal folgende Variante:
Der Vater zieht mit den beiden jetzt 11 und 9 Jahre alten Söhnen auf eine Entfernung von 500 km weg. Die eigentlich zu Unterhalt verpflichtete Mutter zahlt nicht nur keinen Unterhalt, sondern kann auch die Entfernung zu den Kindern auf eigene Kosten nicht überbrücken.
Gestern erhielt die Mutter nun folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Frau Stein,
das Gespräch mit dem Kindesvater erfolgte, ebenso eine Nachfrage im Jugendamt bei der Sachbearbeiterin und bei der Verfahrensbeiständin.
Die Ergebnisse der Gespräche deuten darauf hin, dass die Kinder aktuell Umgangskontakte mit Ihnen ablehnen. Luca hat dies auch gegenüber der Verfahrensbeiständin eindeutig geäußert. Jens hat sich ebenfalls so positioniert.
Zu diesem Zeitpunkt ist auch meine Beratungstätigkeit ausgeschöpft.
Ich empfehle Ihnen, bei Ihnen vor Ort ein persönliches Beratungsangebot zu nutzen und den schriftlichen Kontakt zu Ihren Kindern dort gemeinsam mit einer professionellen Fachkraft zu erarbeiten und diesen dann aufrechtzuerhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kindermann
(Dipl.-Psychologe)
Ist das der Professionen letzter Schluss? Die Summe aller Weisheit?